Infos rund um den Freiwilligendienst

Hier haben wir für dich die wichtigsten Informationen rund um den Freiwilligendienst zusammengefasst. Von A wie Alter bis Z wie Zeugnis findest du hier alles, was du wissen musst. Falls wir hier doch nicht alle Fragen klären können, dann melde dich gerne direkt bei uns - über unsere Hotline (06131 2828 1380) oder per Mail (freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de). Wenn du während deines Dienstes ganz persönliche Fragen hast, oder dich rückversichern möchtest, melde dich jederzeit bei deiner*m Bildungsreferent*in. Die Kontaktdaten findest du auf unserer Team-Seite.

Jugendfreiwilligendienst

Bis zum 27. Lebensjahr, Schulpflicht abgeleistet

Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

In der Regel 12 Monate

Vollzeit

25 DRK-Bildungsseminartage

26 Urlaubstage

450€ Taschengeld im Monat

Übernahme der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge

Individuelle Begleitung durch Bildungsreferent*in (Träger DRK)

Begleitung durch Anleitung (in EST)

Bundesfreiwilligendienst 27plus

Ab dem 27. Lebensjahr

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

In der Regel 12 Monate

Drei Zeitmodelle (20,5h / 30h / Vollzeit)

12 DRK BFD27plus Bildungstage in 12 Monaten

26 Urlaubstage

Monatliches Taschengeld nach Dienstumfang, z.B. bei Vollzeit 490€

Übernahme der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge

Individuelle Begleitung durch Bildungsreferent*in (Träger DRK)

Begleitung durch Anleitung (in EST)

 

 

Informationen für Internationale Bewerbungen

Bewerber*innen benötigen eine gemeldete Unterkunft in Deutschland. Es kann leider keine Unterkunft für Freiwillige zur Verfügung gestellt werden.

Folgende Unterlagen benötigen wir zusätzlich:

  • Kopie eines gültigen Visums bzw. Aufenthaltstitels für Deutschland

  • Arbeitserlaubnis für einen Freiwilligendienst (nach Ausstellung des Vertrags)

  • Lebenslauf

  • gute Deutschkenntnisse (B1-Nachweis von Vorteil)

Hinweis:

  • Das Taschengeld reicht nicht für den Lebensunterhalt in Deutschland aus

  • Wir nehmen aktuell nicht am Incoming-Verfahren teil. Das heißt, es ist nicht möglich ohne bestehende Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland einen Freiwilligendienst in Rheinland-Pfalz anzutreten. Andere DRK-Träger bieten dies an - hier gibt es mehr Infos dazu: Bewerbung Incoming - DRK Wohlfahrtspflege

Unser Freiwilligendienst A-Z

  • A

    Alter

    Ein Freiwilligendienst ist möglich für alle, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Genauer:

    Jugendfreiwilligendienst:
    15 - 26 Jahre

    Bundesfreiwilligendienst:
    ab 15 Jahre (keine Altersgrenze nach oben)

    Anleitung

    Alle Freiwilligen haben Anspruch auf eine Anleitung während ihres Einsatzes. Durch deine Anleitung bekommst du in der Einsatzstelle:

    • Fachliche und individuelle Unterweisung
    • Begleitung während des Einsatzes

    ALG ii

    Ein Freiwilligendienst ist für Personen, die Arbeitslosengeld II empfangen grundsätzlich möglich. Während des Dienstes gibte es keine Verpflichtung eine Arbeit aufzunehmen. Das Entgeld wird auf das ALG II angerechnet.

    Arbeitsunfall

    Wenn dir während der Arbeitszeit ein Unfall passiert, muss das von der Einsatzstelle direkt der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Am besten informierst du dann auch deine*n Bildungsreferent*in.

    Arbeitszeit

    Grundsätzlich ist ein Freiwilligendienst eine Vollzeit-Tätigkeit. Beim BFD 27plus ist auch Teilzeit möglich.

    In manchen Arbeitsbereichen kann es Wochenend-, Nacht- oder Spätdienste geben. Grundsätzlich gilt aber für Freiwillige unter 18 natürlich das Jugendarbeitsschutzgesetz

    Ausweis

    Alle Freiwilligen erhalten einen Ausweis zu Beginn des Freiwilligendienstes. DIeser ist vergleichbar mit einem Schüler*innen- oder  Studierendenausweis und ermöglicht Ermäßigungen verschiedenster Art. Zum Beispiel beim Eintritt in Freizeitparks oder ggf. auch bei Nahverkehrstickets.

  • B

    Beginn

    Grundsätzlich ist der Start eines Freiwilligendienstes bei uns ganzjährig je zum 1. oder 15. eines Monats möglich. Tatsächlich gibt es hier aber verschiedene Faktoren, die den Start beeinflussen können. Es lohnt sich, sich frühzeitig zu bewerben und sich mit der Einsatzstelle abzusprechen

    Bescheinigung

    Du bekommst von uns mehrere Bescheinigungen. Die erste davon direkt zu Beginn deines Dienstes. In dieser steht die voraussichtliche Dauer deines Dienstes und du kannst sie zum Beispiel bei Behörden vorlegen.
    Zum Ende des Dienstes bekommst du eine Abschlussbescheinigung mit der tatsächlichen Dauer deines Dienstes. Mindestens müssen für eine solche Abschlussbescheinigung sechs Monate Dienst abgeleistet werden.
    Wenn du schon früher eine aktuelle Bescheinigung brauchst, dann melde dich bei deiner*m Bildungsreferentin. Dann kannst du eine vorläufige Bescheinigung zum Beispiel für Bewerbungen bekommen

    Bewerbung

    Läuft über Homepage www.freiwilligendienste-rlp.de. Du benötigtst folgende Unterlagen:

    • letztes Schulzeugnis (Immer)
    • Führerschein (ggf.)
    • Visum/Aufenthaltstitel (ggf.)
    • Lebenslauf (bei BFD 27plus)
    • Arbeitszeugnis (bei BFD 27plus)

    BFD

    Siehe Jugendfreiwilligendienst

    BFD 27plus

    Dieser Freiwilligendienst richtet sich an Alle, die älter als 27 Jahre sind. Er kann in Vollzeit und Teilzeit absolviert werden. Statt in Bildungswochen, gibt es hier 12 Bildungstage bei 12 Monaten Dienst, die besucht werden.

    Bildungsseminare

    Bei einem einjährigen Freiwilligendienst sind für dich entweder 25 Seminartage (FSJ/BFD) oder 12 Bildungstage (BFD 27plus) verpflichtend. Während dieser Tage geht es um soziale, persönliche und interkulturelle Kompetenzen. Alle Freiwilligen können hier bei der Auswahl der Themen und inhaltlichen Gestaltung mitarbeiten. Außerdem bieten die Tage die Möglichkeit, sich mit anderen Freiwilligen auszutauschen. Schau gerne auf unserem Instagram-Kanal vorbei, um Einblicke in die Seminararbeit zu bekommen.

  • D

    Datenblatt

    Das Datenblatt erhältst du zusammen mit der Vereinbarung vor dem Start deines Dienstes. Das Datenblatt dient als Grundlage für die Taschengeldzahlung und muss deshalb unbedingt vollständig ausgefüllt an uns zurück. Folgende Infos fragen wir mit dem Datenblatt von dir ab:

    • Bankverbindung
    • Steuer-ID
    • Steuerklasse
    • Krankenkasse
    • Sozialversicherungsnummer

    Datenschutz und Schweigepflicht

    Sensible und persönliche Daten, die du im Rahmen des Freiwilligendienstes erfährst, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sprich mit deiner Anleitung in der Einsatzstelle darüber, um welche Informationen es dabei geht. Eine Verletzung des Datenschutzes oder der Schweigepflicht führen zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

    Von uns werden nur für den Freiwilligendienst erforderliche personenbezogene Daten verarbeitet und genutzt.

    Dauer des Dienstes

    In der Regel dauert ein Freiwilligendienst 12 Monate. Um als Freiwilligendienst anerkannt zu werden, muss deine Dienstzeit mindestens sechs Monate andauern. Du kannst deinen Dienst bei Bedarf auch verkürzen (siehe Kündigung) oder auf bis zu 18 Monate verlängern (siehe Verlängerung).

  • E

    Einsatzbereiche

    Du kannst deinen Einsatzbereich nach deinem eigenen Interessen frei wählen. Mögliche Einsatzbereiche sind zum Beispiel: Kindertagesstätte, Ganztagsschule, Pflege, Rettungsdienst, Senioren- und Jugendarbeit, und und und. Schau doch gerne auf unserer Seite mit den Einsatzstellen vorbei und entdecke genau die, die zu dir passt.

    Elternzeit und Mutterschutz

    Während des Freiwilligendienstes besteht kein Anspruch auf Elternzeit. Nach dem Mutterschutz kannst du deine Tätigkeit wieder aufnehmen. Es gilt aber natürlich das Mutterschutzgesetz auch im Freiwilligendienst. Das heißt, es gibt zum Beispiel besondere Vorschriften beim Kündigungsschutz, der Gestaltung des Arbeitsplatzes etc. Wenn das Thema für dich relevant wird, melde dich am besten bei deiner*m Bildungsreferent*in.

    Erstuntersuchung

    Es kann sein, dass vor Beginn deines Freiwilligendienstes eine Erstuntersuchung nötig wird, zum Beispiel bei Jugendlichen unter 18 Jahren nach §32 und §42 Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Kosten dafür werden ggf. von der Krankenkasse oder der Einsatzstelle übernommen.

  • F

    Fahrtkosten (Arbeitsweg)

    Du kannst gegebenenfalls eine vergünstigte Fahrkarte für den öffentlchen Nahverkehr bekommen. Infos dazu gibt es jeweils beim zuständigen Verkehrsverbund. Der entsprechende Antrag wird von uns unterzeichnet und kann dann eingereicht werden. Entstandene Fahrtkosten für den Arbeitsweg können von uns nicht erstattet werden.

    Fahrtkosten (Seminar)

    Die Kosten für die Anreise zum Seminar werden von uns erstattet. Folgende Bedingungen sind dabei relevant:

    • Nutzung von ÖPNV, Bahn (2. Klasse) oder PWK möglich
    • Preisgünstigste Verbindung ist zu wählen
    • zur Erstattung wird entsprechender Antrag + Originalfahrkarte und/oder Wegbeschreibung benötigt

    Den Antrag zur Fahrtkostenerstattung erhältst du von deiner*m Bildungsreferent*in. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag mit den Originaltickets oder der Wegbeschreibung spätestens 8 Wochen nach Seminar bei uns vorliegen.

    Fehlverhalten

    Fehlverhalten kann zum Beispiel sein:

    • Alkoholkonsum während der Arbeits-/Seminarzeit
    • Falsche oder zu späte Krankmeldung
    • Rauchverbot missachtet
    • Verweigerung der Arbeit

    Wenn ein solches Fehlverhalten aufkommt, dann kann es zur Abmahnung kommen. Bei wiederholtem Fehlverhalten oder in Extremfällen ist ggf. auch eine Kündigung durch den Träger möglich. Damit es zu solchen Maßnahmen nicht kommt, sprich gerade am Anfang deines Dienstes auf jeden Fall mit deiner Anleitung darüber, wie du dich richtig verhältst, und was du auf jeden Fall vermeiden solltest.

    Flexitage

    Flexitage sind ein- bis viertägige Bildungsveranstaltungen(online oder Präsenz) zusätzlich zum Willkommenstag und festen Gruppenseminarterminen. Die genauen Tage kannst du nach deinem eigenen Interesse frei wählen. Das funktioniert über unsere Seite freiwillig24.de, wie genau erfährst du von deiner*m Bildungsreferent*in spätestens in der ersten Seminarwoche

    FSJ

    Siehe Jugendfreiwilligendienst.

    Führungszeugnis

    Ein Führungszeugnis muss bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen der Einsatzstelle vorgelegt werden. Dir entstehen dabei keine Kosten, wenn du einen Nachweis über die Notwendigkeit hast. Ein solches Schreiben bekommst du von deiner zukünftigen Einsatzstelle

  • H

    Hospitation

    Vor deinem Freiwilligendienst solltest du mindestens zwei Tage in deiner zukünftigen Einsatzstelle hospitieren, also probearbeiten. So können du und die Einsatzstelle abschätzen, ob der Einsatz möglich ist. Diese Hospitation ist zwingend Voraussetzung vor Beginn des Freiwilligendienstes.

  • I

    Impfungen

    Es kann sein, dass du vor deinem Einsatz einen Impfschutz benötigtst. Das kann zum Beispiel eine Hepatitis- oder Masernschutzimpfung sein. Ob das der Fall ist, prüft und entscheidet die Einsatzstelle. Dir entstehen hierbei keine Kosten, die trägt deine Einsatzstelle.

  • J

    Jugendfreiwilligendienst

    Wenn du zwischen 16 und 26 Jahren alt bist, dann kannst du bei uns einen Jugendfreiwilligendienst absolvieren. Dabei handelt es sich in der Regel um eine praktische Vollzeitbeschäftigung in einer Einsatzstelle, ergänzt um Bildungstage über uns. Absolvierst du ein Jahr lang deinen Dienst, dann nimmst du an 25 Bildungstagen teil. Während des Dienstes wirst du von einer*m Bildungsreferent*in des DRK und einer Anleitung in deiner Einsatzstellle begleitet und unterstützt.

    Ein Jugendfreiwilligendienst kann in Form eines FSJ oder BFD stattfinden, das hängt in der Regel von der Einsatzstelle ab. 

    Jugendarbeitsschutzgesetz

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Jugendliche unter 18 Jahren. Hier werden vor allem Vorschriften im Hinblick auf Arbeitszeiten, Freizeit, Wochenenddienste und Pausenzeiten durch die Einsatzstelle festgehalten. Sprich diese am besten mit deiner Anleitung ab, wenn du jünger als 18 Jahre bist. Bei Fragen melde dich gerne bei deiner*m Bildungsreferent*in.

  • K

    Kindergeld

    Dein Anspruch auf Kindergeld bleibt während des Freiwilligendienstes bestehen bis du dein 25. Lebensjahr vollendet hast. Eine Bescheinigung für die Familienkasse liegt deiner Vereinbarung vor Beginn des Dienstes bei.

    Konflikte

    Wende dich, wenn du Probleme während des Einsatzes hast immer direkt an deine Anleitung. Diese Person unterstützt dich dann gerne. Sollte etwas nicht direkt geklärt werden können, oder du möchtest dich nochmal austauschen, stehen die zuständigen Bildungsreferent*innen mit Rat und Tat zur Seite.

    Krankenversicherung

    Freiwillige werden grundsätzlich als Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Beiträge werden dabei vollständig von uns übernommen und direkt an die Krankenkasse abgeführt. Eine Familienversicherung ist für die Dauer des Freiwilligendienstes nicht möglich

    Krankheit (Dienst in der Einsatzstelle)

    Wenn du krank wirst, melde dich auf jeden Fall vor deinem eigentlichen Dienstbeginn telefonisch bei deiner Einsatzstelle. Ab dem dritten Krankheitstag musst du eine ärztliche Bescheinigung einholen und spätestens einen Tag später beim DRK Landesverband vorlegen. Die Einsatzstelle ist über die voraussichtliche Dauer der Krankheit zu informieren

    Krankheit (Seminar)

    Solltest du zu Seminarzeiten krank sein, dann musst du vor dem Seminarbeginn (spätestens bis 9.00 Uhr am ersten Tag) die/den zuständige*n Bildungsreferent*in telefonisch informieren. Für die Seminare benötigst du bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Legst du diese nicht vor, kann das zur Abmahnung führen. Bist du nicht für die gesamte Seminardauer krank, nimmst du ab deinem ersten Gesundheitstag wieder am Seminar teil.

    Kündigung

    Innerhalb der Probezeit kann von allen Parteien innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen von der Vereinbarung zurückgetreten werden. Nach Ablauf der Probezeit kann der Freiwilligendienst mit einer Frist von vier Wochen zum 14. oder zum Ende eines Monats gekündigt werden. Dafür benötigst du ein Formlar, das du von deiner*m Bildungsereferent*in bekommst.

  • N

    Nebentätigkeit

    Du kannst während deines Freiwilligendienstes einer Nebentätigkeit im geringen Umfang nachgehen. Voraussetzung dafür ist, dass du volljährig bist, deine Tätigkeit im Freiwilligendienst nicht beeinträchtigt wird und die gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten eingehalten werden. Du musst eine Nebentätigkeit bei uns schriftlich beantragen. Den Antrag bekommst du bei deiner*m Bildungsreferent*in.

  • P

    Pädagogische Begleitung

    Während deines Dienstes wirst du von einer*m Bildungsreferent*in begleitet. Das heißt, du nimmst an Seminaren mit einer festen Gruppe und Ansprechpartner*innen teil, wirst von uns an Lernzielen orientiert fachlich angeleitet und bei allen Fragen und Problemen auch individuell betreut. Wir möchten dir einen möglichst guten Einsatz ermöglichen, bei dem du Eindrücke und Erfahrungen sammeln und reflektieren kannst.

    Pausenzeiten

    Deine Pausenzeiten liegen, wenn du unter 18 Jahre alt  bist, bei 30 Minuten bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden. Arbeitest du länger als sechs Stunden dauert deine Pause 60 Minuten. Du darfst nicht länger als viereinhalb Stunden am Stück ohne Pause eingesetzt werden.

    Bist du über 18 Jahre alt, dann ist deine Pausenzeit bei 30 Minuten für eine Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden. Wenn du länger arbeitest, dann umfasst deine Pause 45 Minuten. Davon abweichende Besonderheiten können ggf. in einer Dienstvereinbarung geregelt werden.

    Probezeit

    Beim FSJ zählen die ersten 12 Wochen als Probezeit, beim BFD die ersten 6 Wochen. Zum Ende der Probezeit sollten du und die Einsatzstelle ein Gespräch über diese Anfangsphase führen und weitere Schwerpunkte des Einsatzes ausmachen.

  • R

    Rettungsdienst

    Ein Freiwilligendienst im Rettungsdienst hat ein paar Besonderheiten. Zum einen musst du volljährig sein und den Führerschein Klasse B besitzen. Außerdem musst du vor dem Start deines Freiwilligendienstes den dreimonatigen Lehrgang zur*m Rettungssanitäter*in bestehen. Die Zeit des Lehrgangs zählt nicht zur Zeit des Freiwilligendienstes. Deine Rettungswache meldet dich hierbei für den Lehrgang an, du musst dich nicht darum kümmern.

  • S

    Seminare

    Neben dem Einsatz in der Einsatzstelle sind auch pädagogische Seminare Teil des Freiwilligendienstes. In der Regel finden im Jugendfreiwilligendienst 25 Seminartage in Form von ein- und mehrtägigen Seminaren statt. Für Freiwillige im BFD 27plus gibt es abweichende Regelungen, grundsätzlich sind bei einem Jahresvertrag 12 Seminartage verpflichtend. Die Seminartermine bekommst du von uns zu Beginn deines Dienstes mitgeteilt. Auch deine Einsatzstelle informieren wir hierüber. Die Teilnahme ist verpflichtend, aus diesem Grund darf während der Seminare kein Urlaub genehmigt werden, bei den mehrtägigen Veranstaltungen übernachten alle Freiwilligen in den Seminarhäusern. Bei der Gestaltung der Seminarinhalte kannst du aktiv mitwirken und persönliche Interessen einbringen.

    Sozialversicherungen

    Während deines Freiwilligendienstes wirst du Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die gesamten Beiträge, also sowohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeitnehmeranteil, werden übernommen, für dich entstehen keine Kosten.

  • T

    Taschengeld

    Im Jugendfreiwilligendienst erhältst du aktuell ein monatliches Taschengeld von 450,- €. Darin ist ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung enthalten. Beim BFD 27plus hängt das Taschengeld vom Arbeitszeitmodell ab und beträgt zwischen 330,-€ und 490,-€.

    Teilzeit

    Im BFD 27plus ist ein Dienst in Teilzeit möglich. Hierbei kann zwischen 20,5 Stunden, 30 Stunden pro Woche oder Vollzeit gewählt werden. Die konkreten Arbeitszeiten sind mit der Einsatzstelle und uns als Träger zu koordinieren.

    Für Freiwillige unter 27 Jahren ist ein Dienst in Teilzeit nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ob ein Dienst in Teilzeit möglich ist, ist im Einzelfall zu klären.

  • U

    Urlaub

    Alle Freiwilligen haben bei einem 12-monatigen Dienst Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub. Beendest du deinen Dienst früher, so verringert sich auch dein Urlaubsanspruch. Deinen Urlaub musst du mit der zuständigen Person in der Einsatzstelle unbedingt rechtzeitig absprechen. Während der Seminarzeiten ist kein Urlaub möglich.

  • V

    Vereinbarung

    Vor deinem Dienstbeginn bekommst du von uns drei Vereinbarungsexemplare. Alle drei müssen von uns, der Einsatzstelle und dir bzw. deinen gesetzlichen Vertretenden unterschrieben werden. Die Vereinbarung benennt die Rechte und Pflichten aller Vertragsparteien während des Freiwilligendienstes. Eine der Vereinbarungen ist für dich, eine muss an die Einsatzstelle und eine geht nach Unterschrift aller an uns als Träger.

    Verlängerung

    Du kannst deinen Freiwilligendienst auf bis zu 18 Monate Gesamtzeit verlängern. Dafür musst du frühzeitig einen schriftlichen Antrag stellen. Das Formular bekommst du von deiner*m Bildungsreferent*in, es muss von dir und der Einsatzstelle ausgefüllt und unterschrieben werden. Pro verlängertem Monat fallen ein weiterer gesetzlich vorgeschriebener Seminartag, sowie zwei weitere Urlaubstage an.

  • W

    Willkommenstag

    Der Willkommenstag findet zeitnah nach Beginn des Freiwilligendienstes statt und dient einem ersten Kennenlernen der Freiwilligen und uns als Träger. Außerdem bekommst du hier wichtige Informationen rund um deinenFreiwilligendienst.

  • Z

    Zeugnis

    Zum Ende deines Dienstes kannst du über deine Einsatzstelle ein Zeugnis über deinen Dienst anfordern. Die Einsatzstelle gibt dabei die inhaltliche Beurteilung vor, die Übermittlung des Zeugnisses läuft aber über uns als Träger. Das Formular zur Erstellung des Zeugnisses kann die Einsatzstelle über uns anfordern. Ausgefüllt geht es an uns per Mail zurück und wird dann nach Ende deines Dienstes postalisch an dich weitergeleitet. Du bekommst ein Zeugnis nur, wenn du es beantragst.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Wenn du noch nicht volljährig bist, dann gilt auch im Freiwilligendienst für dich ein besonderer Schutz. Das bedeutet, dass in einigen Bereichen besondere Regeln für dich vorliegen. Hier haben wir einen Überblick über diese Bereiche für dich zusammengestellt. Alle Ausführungen basieren auf dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

  • Arbeitszeit und Freizeit

    Arbeitszeit ist die reine Arbeitszeit ohne Ruhepausen.

    Die Arbeitszeit darf 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Ausnahme: Wenn an einzelnen Werktagen (z.B. am Freitag) die Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche 8 ½ Stunden beschäftigt werden.

    Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.

    Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.

  • Schichtzeit

    Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit plus Ruhepausen.

    Die Schichtzeit darf 10 Stunden täglich nicht überschreiten.

    Im Schichtbetrieb in Krankenhäusern, Alten- und Kinderpflegeheimen dürfen Jugendliche bis 23 Uhr arbeiten.

    Zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten Schicht müssen mindestens 12 Stunden Freizeit liegen! Jugendliche dürfen daher nach einem regulären Spätdienst am nächsten Tag nicht mit dem Frühdienst beginnen.

  • Pausen

    Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden.

    Die Ruhepausen müssen mindestens betragen:

    •  bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ bis zu 6 Stunden = 30 Minuten
    • bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden = 60 Minuten

    Jugendliche dürfen nicht länger als 4 ½ Stunden hintereinander ohne Pause beschäftigt werden.

  • 5-Tage-Woche

    Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

  • Samstagsruhe

    An Samstagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden.

    Ausnahme: Eine Beschäftigung am Samstag ist zulässig:

    • in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen
    • in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen
    • in Bäckereien und Konditoreien
    • im Friseurhandwerk und im Marktverkehr,
    • im Verkehrswesen
    • in der Landwirtschaft und Tierhaltung
    • im Familienhaushalt
    • im Gaststätten- und Schaustellergewerbe
    • bei Musikaufführungen
    • Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen
    • bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
    • beim Sport
    • im ärztlichen Notdienst
    • in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.

    Werden Jugendliche an einem Samstag beschäftigt, sind sie an einem anderen Arbeitstag derselben Woche freizustellen. Mindestens 2 Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben (Ausnahmen sind im Einverständnis möglich).

  • Sonntagsruhe

    An Sonntagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden.

    Ausnahme: Eine Beschäftigung am Sonntag ist zulässig:

    • in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen
    • in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen
    • im Familienhaushalt, wenn der Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen ist
    • im Schaustellergewerbe
    • bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie bei Direktsendungen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen)
    • beim Sport
    • im ärztlichen Notdienst
    • im Gaststättengewerbe.

    Werden Jugendliche an einem Sonntag beschäftigt, sind sie an einem anderen Arbeitstag derselben Woche freizustellen. Jeder zweite Sonntag im Monat soll beschäftigungsfrei sein. Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei sein

  • Feiertage

    Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden am:

    • 24. Dezember nach 14 Uhr
    • 31. Dezember nach 14 Uhr sowie an den gesetzlichen Feiertagen
    • 1. Januar (Neujahr)
    • 1. Osterfeiertag
    • 1. Mai
    • 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag)

     

    An den gesetzlichen Feiertagen

    • Karfreitag
    • Christi Himmelfahrt
    • Pfingstmontag
    • Fronleichnam
    • 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
    • 1. November (Allerheiligen)
    • 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag)

    dürfen Jugendliche unter denselben Voraussetzungen wie an Sonntagen beschäftigt werden. Dabei ist es egal auf welchen Tag der Feiertag fällt.

    An den genannten Feiertagen dürfen Jugendliche also beschäftigt werden:

    • in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen
    • in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen
    • im Familienhaushalt, wenn der Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen ist
    • im Schaustellergewerbe
    • bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie bei Direktsendungen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen)
    • beim Sport
    • im ärztlichen Notdienst
    • im Gaststättengewerbe.

     

    Werden Jugendliche an einem gesetzlichen Feiertag beschäftigt, ist ihnen ein Ersatzruhetag zu gewähren. Fällt der Feiertag auf

    • einen Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag sind Jugendliche an einem anderen Arbeitstag derselben oder folgenden Woche freizustellen.
    • einen Samstag sind Jugendliche an einem anderen Arbeitstag derselben oder folgenden Woche freizustellen. Die Jugendlichen können wählen ob der Ersatzruhetag in derselben Woche wie der Feiertag oder erst in der darauf folgenden Woche liegen soll.
    • einen Sonntag sind Jugendliche an einem Arbeitstag derselben Woche im Voraus freizustellen.
  • Urlaub

    Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. Der Urlaub beträgt jährlich

    • mindestens 30 Werktage, wenn Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt sind
    • mindestens 27 Werktage, wenn Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt sind
    • mindestens 25 Werktage, wenn Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt sind.

     

    Umrechnung auf eine 5-Tage-Woche

    Bei der Berechnung der Urlaubstage geht das Jugendarbeitsschutzgesetz genau wie das Bundesurlaubsgesetz für Erwachsene von einer 6-Tage-Woche aus. Da alle FSJ- Helfer/innen, auch diejenigen, die im Schichtdienst eingesetzt sind, eine 5-TageArbeitswoche haben, müssen die oben genannten Urlaubstage auf eine 5-Tage-Woche umgerechnet werden. Die Umrechnung ergibt einen Erholungsurlaub

    • bei noch nicht 16jährigen von mindestens 25 Arbeitstagen
    • bei noch nicht 17jährigen von mindestens 22,5 Arbeitstagen
    • bei noch nicht 18jährigen von mindestens 20,8 Arbeitstagen.

    Der DRK-Tarifvertrag gewährt 26 Arbeitstage jährlich. Alle Freiwilligen haben einen Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen für 12 Monate Einsatz, egal wie alt sie sind