Über den Freiwilligendienst

Hier findest du Antworten auf viele Fragen zum Freiwilligendienst. Es gibt Antworten zu Stichpunkten wie Alter, Zeugnis oder Seminare. Wenn du auf eine Frage keine Antwort findest, dann frag uns. Wir haben eine Telefonnummer (06131 2828 1380) und eine Mailadresse (freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de). Wenn du eine bestimmte Person etwas fragen willst, findest du die Telefonnummern und Emailadressen auf der Team-Seite.

Freiwilligendienst unter 27 Jahre

Wenn du jünger als 27 Jahr alt bist und fertig mit der Schule bist.

Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Meistens 12 Monate lang

Vollzeit

 

25 DRK-Bildungsseminartage

26 Urlaubstage

450€ Taschengeld im Monat

Wir bezahlen deine Sozial-Versicherungen.

 

Du hast eine Ansprechperson beim DRK.

Du hast eine Ansprechperson in deiner Einsatzstelle.

Beide helfen dir und erklären dir Dinge.

 

Freiwilligendienst ab 27 Jahre

Wenn du 27 Jahre oder älter bist.

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Meistens 12 Monate

Du kannst 20,5 Stunden oder 30 Stunden oder Vollzeit arbeiten.

 

In 12 Monaten besuchst du 12 Seminartage.

26 Urlaubstage

Jeden Monat Taschengeld. Wenn du Vollzeit arbeitest, sind das 490€.

Wir bezahlen deine Sozialversicherungen.

 

Du hast eine Ansprechperson beim DRK.

Du hast eine Ansprechperson in deiner Einsatzstelle.

Beide helfen dir und erklären dir Dinge.

 

 

 

Bewerbungen aus dem Ausland

Wenn du dich bewerben willst, musst du in Deutschland wohnen und angemeldet sein. Wir können dir leider keine Wohnung geben.

Wir brauchen diese Dokumente von dir:

  • Dein Visum oder Aufenthaltstitel für Deutschland
  • Deine Arbeitserlaubnis für den Freiwilligendienst. Die bekommst du, wenn du einen Vertrag mit uns hast.
  • Deinen Lebenslauf
  • Du musst Deutsch sprechen können (ein Nachweis für Level B1 ist gut)

Wichtig:

  • Das Taschengeld ist nicht genug für eine Wohnung, Essen und anderes in Deutschland
  • Du kannst dich nur bewerben, wenn du eine Aufenthaltsgenehmigung hast. Du kannst dich ohne Aufenthaltsgenehmigung bei anderen bewerben. Hier kannst du mehr dazu lesen: Bewerbung Incoming - DRK Wohlfahrtspflege

Unser Freiwilligendienst A-Z

  • A

    Abmahnung

    Im Freiwilligendienst kannst du eine Abmahnung bekommen. Das passiert, wenn du in der Einsatzstelle oder im Seminar etwas falsches tust. Wenn du trotzdem weiter falsche Dinge tust, kannst du eine Kündigung bekommen.

    Agentur für Arbeit

    Du musst dich nicht vor dem Freiwilligendienst-Ende bei der Agentur für Arbeit melden (Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 SGB III). Wenn du nicht direkt eine Ausbildung oder ein Studium anfängst, sollltest du dich drei Monate vor dem Freiwilligendienst-Ende dort melden. Die Agentur für Arbeit wird dir ein Formular geben, das du ausfüllen musst. Bitte schicke es an deine zuständige Bildungsreferentin oder deinen zuständigen Bildungsreferenten.

    Anleitung

    Du hast im Freiwilligendienst immer eine Anleitung. Das ist eine Person in der Einsatzstelle. Sie hilft dir. Sie erklärt dir am Anfang, was du tun sollst. Sie begleitet dich das ganze Jahr. Du kannst sie immer fragen. In der Einsatzstelle gibt es ein Handbuch mit wichtigen Informationen.

    Arbeitsmarktneutralität

    Dein Freiwilligendienst nach dem BFDG/JFDG ist ein Jahr zum Lernen und Orientieren. Du arbeitest den ganzen Tag praktisch in einer Einrichtung (siehe Einsatzstelle) und hilfst dem Fachpersonal. Du bist selbst kein Fachpersonal.

    Arbeitsschutz und Sicherheit

    Es gibt in den Einsatzstellen Regeln für die Sicherheit. Du musst dich auch an diese Regeln halten. Frage in der Einsatzstelle nach den Regeln für Arbeitssicherheit und der Hausordnung. Deine Einsatzstelle gibt dir die nötige Arbeitskleidung, wenn du sie brauchst.

    Arbeitsunfall

    Wenn du bei der Arbeit in deiner Einsatzstelle einen Unfall hast, musst du das deiner BIldungsreferentin sagen. Die Berufsgenossenschaft deiner Einsatzstelle ist zuständig. Das gilt auch, wenn du einen Unfall während des Seminars hast.

    Arbeitszeit

    Die Einsatzstelle hat Regeln für die Arbeitszeit. Im Freiwilligendienst arbeitest du meistens in Vollzeit. Beim BFD 27plus kannst du auch in Teilzeit arbeiten. Die Einsazstelle sagt dir die genauen Arbeitszeiten.

    In der Einsatzstelle gibt es Dienstpläne. Es gibt in manchen Bereichen Dienst am Wochenende, in der Nacht oder später am Tag. Du sollst keine Minusstunden oder Überstunden machen. Wenn du sie doch machst, muss die Zeit angepasst werden. Wenn Freiwillige keine Schuld an zu wenigen Arbeitsstunden haben, dürfen sie deshalb keine Probleme bekommen.

    Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

    Ausweis

    Du bekommst am Anfang einen Freiwilligendienst-Ausweis. Er ist wie ein Schülerausweis oder Studentenausweis. Du kannst damit manche Dinge günstiger bekommen. Zum Beispiel Tickets fürs Kino oder auch für Bus und Bahn. Eine Liste der Angebote findest du unter diesem Link: https://fuer-freiwillige.de/

  • B

    Bescheinigung

    Am Anfang deines Freiwilligendienstes bekommst du ein Dokument, das zeigt, dass du teilnimmst und wie lange es dauern soll. Das brauchst du für Ämter. Wenn du mindestens sechs Monate dabei warst, bekommst du am Ende eine Bescheinigung, die genau sagt, wie lange dein Dienst war. Das Original ist für dich. Benutze Kopien für Bewerbungen.

    Jeden Monat bekommst du eine Aufstellung über dein Taschengeld. Zu Beginn und am Ende des Dienstes gibt es Papiere für die Sozialversicherung. Hebe alle Dokumente gut auf, sie können später noch wichtig sein.

    BFD

    Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ähnlich wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Es gibt Unterschiede: Die Probezeit im BFD ist kürzer, und es gibt ein extra Seminar über Politik. Einen BFD kannst du auch machen, wenn du älter als 26 Jahre bist. Du kannst einen BFD auch in Teilzeit machen.

    Bildungstage (Seminare)

    Im Jugendfreiwilligendienst gibt es 25 Bildungstage. Diese können online oder persönlich stattfinden und heißen:

    • Willkommenstag
    • Blockseminare
    • Flexitage

    Für Freiwillige ab 27 Jahren gibt es andere Regeln. Hier sind es 12 Seminartage. Bei den Bildungsseminaren sprichst du über deine Erfahrungen aus der Arbeit.

    Du kannst auch mitentscheiden, was in den Seminaren gemacht wird. Du musst an den Seminaren teilnehmen.

    Bürgergeld

    Du musst beim Jobcenter fragen, ob du Bürgergeld bekommen kannst. Es gibt diese Freibeträge (ab 01.07.2023)

    • Freiwillige unter 26 Jahren haben einen Freibetrag von 520 €.
    • Freiwillige über 26 Jahren haben einen Freibetrag von 250 €.
  • D

    Datenblatt

    Du bekommst das Datenblatt zusammen mit deinen Vertragsunterlagen. Die Informationen darauf sind wichtig, damit wir dir dein Taschengeld überweisen können. Bitte sende uns das vollständig ausgefüllte Datenblatt spätestens vier Wochen vor Beginn deines Freiwilligendienstes. Nur so können wir dir dein Taschengeld rechtzeitig zum Monatsende überweisen.

    Datenschutz und Schweigepflicht

    Das DRK verwendet deine Daten nur, wenn es für deinen Freiwilligendienst nötig ist. Zum Beispiel um den Dienst zu organisieren oder zu beenden.

    Daten wie Namen oder Bilder, die du im Dienst oder bei Seminaren bekommst, darfst du nicht weitergeben. Das gilt auch für Infos über andere Personen aus deiner Arbeitsstelle. Wenn du gegen den Datenschutz verstößt, kann das ernste Folgen haben, sogar eine Kündigung. Infos zum Datenschutz, besonders bei Online-Seminaren und Präsenzseminaren, findest du auf unserer Webseite unter Seminare.

    Dauer

    Dein Freiwilligendienst dauert normalerweise 12 Monate. Nach 6 Monaten wird er anerkannt. Du kannst ihn auf maximal 18 Monate verlängern. Dafür brauchst du einen Antrag von deiner Bildungsreferentin und die Zustimmung deiner Einsatzstelle. Für jeden Monat länger gibt es einen Seminartag und zwei Urlaubstage. Sprich mit deiner Bildungsreferentin.

    DRK

    Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist ein großer Verband in der Wohlfahrtspflege. Es ist Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Hier gibt es 192 nationale Verbände (Stand 2020). Die wichtigsten Regeln des DRK sind: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.

    DRK-Freiwilligendienste

    Der DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. ist ein offiziell anerkannter Anbieter für Freiwilligendienste. Das DRK kümmert sich um Einstellungen, Kündigungen und Vermittlung von Freiwilligen. Wir kümmern uns um Bescheinigungen, die Verwaltung, Taschengeld und organisieren die Seminare.

    Unsere Adresse ist:

    DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
    Freiwilligendienste
    Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz

    Unsere E-Mail Adresse ist: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de

    Unsere Telefonnummer ist: 06131 2828 1380

    Die Emailadressen und Telefonnummern von allen Mitarbeiterinnen findets du unter Team. Du kannst immer auch unsere Hotline anrufen.

  • E

    Einsatzstelle

    Es gibt in Rheinland-Pfalz mehr als 900 Plätze für Freiwillige vom DRK. Das können Einrichtungen vom DRK oder andere sein. Du kannst einen Freiwilligendienst in (sozial)pädagogischen, pflegerischen und medizinischen Bereichen machen. Es gibt auch andere Einsatzstellen. Hier sind alle Einsatzstellen.

    Einstellungsuntersuchung

    Es kann sein, dass du vor dem Freiwilligendienst zum Arzt musst für eine Untersuchung . Das ist die Einstellungsuntersuchung. Du musst zum Beispiel zur Untersuchung, wenn du jünger als 18 Jahre bist (§ 32 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz).Die Einsatzstelle oder die Krankenkasse bezahlt die Untersuchung. Sprich vor der Untersuchung mit der Einsatzstelle über die Kosten.

    Es kann auch sein, dass du vor dem Freiwilligendienst eine Impfung brauchst.

    Die Einsatzstelle sagt dir, ob du eine Einstellungsuntersuchung oder eine Impfung brauchst. 

    Ergänzungsausweis

    Hast du einen Ergänzungsausweis? Dann sprich bitte mit deiner Bildungsreferentin.

  • F

    Fachhochschulreife

    Willst du mit dem Freiwilligendienst den praktischen Teil vom Fachabitur bekommen? Dann musst du normalerweise 12 Monate Freiwilligendienst machen. Wenn du mehr dazu wissen willst, sprich mit der Stelle, die den theoretischen Teil anerkannt hat. Das ist meistens deine alte Schule.

    Fahrtkosten (Arbeitsweg)

    Wir können die Kosten für deinen Arbeitsweg nicht bezahlen. Es gibt aber günstige Tickets für den Nahverkehr für Freiwillige. Frag bei deinem Verkehrsbund nach. VIelleicht ist auch das 49€-Ticket gut für dich.

    Fahrtkosten (Seminar)

    Wir bezahlen deine Fahrtkosten zum Seminar. Das ist wichtig:

    • Du kannst mit dem Bus oder Zug (2. Klasse, kein ICE, IC oder EC) fahren. Dann bezahlen wir das Ticket.
    • Du kannst auch mit dem Auto fahren. Dann bekommst du 0,20€ pro Kilometer.
    • Du musst einen Antrag ausfüllen.
    • Du musst die günstigste Verbindung nehmen.

    Den Antrag bekommst du von deiner Bildungsreferentin. Er muss spätestens drei Wochen nach dem Seminar bei uns abgeben. Wir brauchen außerdem von dir:

    • Das Bus- oder Zug-Ticket
      oder
    • Einen Ausdruck der Strecke, zum Beispiel von Google Maps.

    Wir bezahlen das Ticket nach dem Seminar mit dem nächsten Taschengeld.

    Flexitage

    Flexitage sind Seminartage. Sie können einen oder mehrere Tage dauern und online oder an einem anderen Ort sein. Es sind andere Tage als die Gruppenseminare und der Willkommenstag. Du suchst dir deine Flexitage selbst aus. Das funktioniert über unsere Seite freiwillig24.de. Deine Bildungsreferentin erklärt dir beim ersten Gruppenseminar, wie das geht.

    Freistellung

    Es gibt keinen Sonderurlaub für Freiwillige. Wenn du mal frei brauchst, zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch oder eine Prüfung, kannst du das mit deiner Einsatzstelle absprechen. Wenn du an diesem Tag ein Seminar hättest, musst du mit deinem Bildungsreferenten reden und das Seminar nachholen. Du musst immer schriftlich um Freistellung bitten und erklären, warum du frei brauchst.

    Wenn du ein paar Tage frei für ein Praktikum brauchst, geht das auch. Du bist dann nicht über die Einsatzstelle versichert. Auch hier musst du die Erlaubnis deiner Einsatzstelle haben.

    Freiwillig24.de

    Freiwillig24.de ist eine Internetseite. Du kannst hier zwei wichtige Dinge tun:

    • Fehlende Dokumente hochladen: Wenn du uns noch Dokumente schicken musst, kannst du sie hier hochladen.
    • Flexitage wählen. Du kannst dir hier aus einer Liste deine Flexitage aussuchen.

    Wir schicken dir die Zugangsdaten als Email. Es wird die Emailadresse benutzt, die du uns gibst. Wenn du dein Passwort vergisst, kannst du es selbst auf der Seite freiwillig24.de zurücksetzen.

    Freiwilligendienstbegleiter

    Du bekommst zum Freiwilligendienst ein persönliches Buch als Freiwilligendienst-Begleiter von uns. Wir brauchen das Buch zum Beispiel im Seminar. Du kannst gerne auch vorher schon darin lesen.

  • G

    Gesetze

    Es gibt Gesetze zum Freiwilligendienst. Diese Gesetze sind wichtig für den Freiwilligendienst:

    • JFDG – Jugendfreiwilligendienstgesetz
    • BFDG – Bundesfreiwilligendienstgesetz
    • ArbZG – Arbeitszeitgesetz
    • ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
    • JArbSchG – Jugendarbeitsschutzgesetz

    Glück im Freiwilligendienst

    Im Freiwilligendienst sollst du lernen und dich orientieren. Wir haben dabei Lernziele. Unser Glückskonzept gibt dir Ideen, wie du dich persönlich weiterentwickeln kannst. Glück wird in deinem Freiwilligendienst ein wichtiges Thema sein. Zum Beispiel gibt es eine Glücksgruppe. Das ist ein Treffpunkt, um mit anderen Freiwilligen über deinen Einsatz in deiner Einsatzstelle zu sprechen. Dabei geht es auch um verschiedene Seiten von Glück.

  • J

    Jugendarbeitsschutzgesetz

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle unter 18 Jahren. Es gibt Regeln für die Arbeitszeit, die Freizeit, die Pausen und Dienst am Wochenende. Deine Anleitung kennt die Regeln. Sprich mit ihr darüber. Wenn du Fragen hast, melde dich bei deiner Bildungsreferentin. Hier sind die wichtigsten Regeln zusammengefasst.

  • K

    Kindergeld

    Für die Steuer und das Kindergeld gilt, der Freiwilligendienst ist wie eine Zeit in der Schule oder in der Ausbildung. Du kannst also Kindergeld bekommen. Am Anfang vom Freiwilligendienst bekommst du eine Bescheinigung, die du hierfür brauchst.

    Konflikte

    Wenn es in deiner Einsatzstelle Probleme gibt, sprich zuerst mit deiner Anleitung. Sie hilft dir dann. Wenn das nicht geht, dann sprich mit deiner Bildungsreferentin.

    Krankheit (Dienst in der Einsatzstelle)

    Wenn du krank bist, musst du deiner Einsatzstelle das sagen. Das musst du spätestens vor dem Dienstbeginn an dem Tag, an dem du krank bist machen. Du machst es am besten telefonisch. Du musst sagen, wie lange du wahrscheinlich krank bist. Sprich mit deiner Anleitung, wie du dich richtig krank meldest.

    Wenn du länger als drei Tage (nicht Arbeitstage) krank bist, musst du zum Arzt gehen und dir eine Krankmeldung geben lassen.

    • Wenn du drei Krankmeldungen bekommst, ist eine für dich, eine für die Krankenkasse und eine für den Arbeitgeber. Dann machst du von der für den Arbeitgeber eine Kopie. Die Kopie gibst du der Einsatzstelle. Das Original schickst du an den DRK-Landesverband RLP.
    • Wenn du nur eine Krankmeldung für dich bekommst, sprich mit deiner Bildungsreferentin.

    Die ersten sechs Wochen Krankheit, bezahlt das DRK das Taschengeld und die Bezüge. Danach bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse. Schick immer alle Krankmeldungen auch an die Krankenkasse, wenn dein Arzt das nicht digital macht. Wenn du weißt, wann du wieder gesund bist, gib deiner Bildungsreferentin Bescheid.

    Krankheit (Seminar)

    Wenn du beim Seminar krank bist, dann musst du vor dem Seminar deine Bildungsreferentin anrufen. Du brauchst für das Seminar schon ab dem ersten Tag eine Krankmeldung vom Arzt. Die Krankmeldung musst du ohne Aufforderung an den DRK Landesverband RLP schicken. Ohne Krankmeldung kannst du eine Abmahnung bekommen. Wenn du wieder gesund bist, kommst du später zum Seminar.

    Kündigung

    Wenn dein Vertrag endet, endet dein Freiwilligendienst. Du musst dann nicht kündigen. 

    • In der Probezeit: Du, die Einsatzstelle oder der DRK-Landesverband können den Vertrag ohne Gründe beenden.
    • Nach der Probezeit: Du kannst mit einer Frist von vier Wochen zum 14. oder zum Ende eines Monats kündigen. Die Frist ist wichtig und muss eingehalten werden. Nutze dafür das Formular „Antrag auf Kündigung“, das du von deiner Bildungsreferentin bekommst.

    Die Kündigung muss von dir und deiner Einsatzstelle unterschrieben werden (wenn du unter 18 bist, auch von deinen Erziehungsberechtigten). Schicke sie dann per Post zu uns.

  • M

    Mutterschutz

    Im Freiwilligendienst gilt das Mutterschutzgesetz. Wenn du Fragen hast, sprich mit deiner Bildungsreferentin. Aber eine Elternzeit gibt es im Freiwilligendienst nicht.

    MS Teams

    Wir benutzen MS Teams für die Bildungstage. Du bekommst die Zugangsdaten vor deinem ersten Bildungstag von uns.

  • N

    Nachtdienst

    In deinem Freiwilligendienst kannst du einen Nachtdienst machen, wenn du das willst. Besprich das vorher mit deiner Einsatzstelle besprechen.

    Nebentätigkeit

    Du kannst neben deinem Freiwilligendienst auch einen anderen Job haben. Aber es gibt Regeln:

    • Du musst die Nebentätigkeit genehmigen lassen. Das machst du mit dem Formular „Antrag auf Ausübung einer Nebentätigkeit“. Deine Bildungsreferentin, deine Einsatzstelle und das DRK müssen das unterschreiben.
    • Du musst deinen Antrag stellen, bevor du mit der Nebentätigkeit anfängst. Wenn du den Job schon vor deinem Freiwilligendienst hattest, musst du trotzdem eine Genehmigung bekommen.
    • Du musst mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Du brauchst nach der Arbeit mindestens 11 Stunden Pause.
    • Du darfst nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten. Das zählt mit der Zeit, die du im Freiwilligendienst arbeitest.
    • Dein Freiwilligendienst ist immer wichtiger als der andere Job.
  • P

    Pädagogische Begleitung

    Deine Betreuung im Freiwilligendienst ist wichtig und im Gesetz festgelegt. Es gibt drei Teile:

    • Anleitung in deiner Arbeitsstelle: Dort zeigen sie dir, wie die Arbeit geht.
    • Seminare: Hier lernst du mehr über deinen Freiwilligendienst und kannst dich mit anderen austauschen.
    • Unterstützung vom Träger: Wir helfen dir, wenn du Fragen oder Probleme hast.

    Wenn du Fragen oder Probleme hast, kannst du immer zu deiner Bildungsreferentin gehen.

    Pausenzeiten

    Hier sind deine Pausenzeiten, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist:

    • Wenn du zwischen 4,5 und 6 Stunden am Tag arbeitest, hast du 30 Minuten Pause.
    • Wenn du mehr als 6 Stunden arbeitest, hast du 60 Minuten Pause.

    Wenn du 18 Jahre oder älter bist, sehen deine Pausenzeiten so aus:

    • Wenn du 6 bis 9 Stunden am Tag arbeitest, hast du 30 Minuten Pause.
    • Wenn du mehr als 9 Stunden arbeitest, hast du 45 Minuten Pause.

    Du darfst nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten.

    Es kann sein, dass in einer Vereinbarung mit deiner Einsatzstelle andere Pausenregeln stehen.

    Praktikum

    Dein Freiwilligendienst kann vielleicht als Praktikum für eine Ausbildung oder ein Studium im sozialen, pädagogischen oder medizinischen Bereich anerkannt werden. Frage aber bitte bei der Stelle, wo du lernen möchtest, genau nach, ob und wie dein Freiwilligendienst als Praktikum zählt.

    Möchtest du während deines Freiwilligendienstes ein Praktikum machen? Dann schau nach den Regeln für Freistellungen.

    Probezeit

    In deinem Freiwilligendienst gibt es eine Probephase. Im FSJ dauert sie 12 Wochen und im BFD dauert sie 6 Wochen. Manchmal gibt es auch andere Regelungen, schau dazu bitte in deinem Vertrag nach.

  • R

    Regionen

    Wir haben nicht nur ein Büro in Mainz, sondern auch in Koblenz, Kaiserslautern, Trier und Worms. Von diesen Orten aus werden die Gruppen für Seminare in verschiedenen Regionen betreut.

    Hier sind die Adressen:

    DRK-Landesverband RLP e.V. 
    Freiwilligendienste I Büro Worms
    Eckenbertstraße 60, 67549 Worms

    DRK-Landesverband RLP e.V. 
    Freiwilligendienste I Büro Kaiserslautern
    Wilh.-Kittelberger Str. 71,  67659 Kaiserslautern

    DRK-Landesverband RLP e.V. 
    Freiwilligendienste I Büro Koblenz
    Ferdinand-Sauerbruch-Str. 12, 56073 Koblenz

    DRK-Landesverband RLP e.V. 
    Freiwilligendienste I Büro Trier
    Im Pi-Park 4, 54294 Trier

    Rettungsdienst

    Wenn du im Rettungsdienst arbeitest, musst du zuerst einen Kurs machen. Aber dieser Kurs zählt nicht zu deinem Freiwilligendienst.

    Du arbeitest im Rettungsdienst vielleicht mehr als 39 Stunden in der Woche. Das liegt daran, dass die Zeit, in der du auf Einsätze wartest, anders gezählt wird. Du kannst bis zu 46 Stunden in der Woche arbeiten.

    Wenn du an einem Bildungstag teilnimmst, ist das wie ein normaler Arbeitstag. Du bekommst keine extra Zeit und verlierst auch keine Zeit.

    Ruhezeiten

    Du hast ein Recht auf 11 Stunden Pause zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn des nächsten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es andere Regeln.

    In Krankenhäusern oder Einrichtungen, wo Menschen behandelt, gepflegt oder betreut werden, kann deine Pause manchmal nur 10 Stunden sein. Aber wenn das passiert, musst du später eine längere Pause bekommen. Im gleichen Monat musst du für  jede kürzere Pause eine längere Pause bekommen.die mindestens 12 Stunden dauert.

  • S

    Seminare

    Siehe Bildungsseminare

    Studienplatz

    Wenn du dich im Freiwilligendienst für einen Studienplatz bewirbst und den Platz bekommst, dann bleibt dir der Platz für das nächste Jahr sicher. Das ist im § 18 des Staatsvertrags geregelt.

    Außerdem kann dein Freiwilligendienst ein Pluspunkt bei Bewerbungen sein. Es ist aber wichtig, dass du dich über die genauen Regeln der Universitäten und Hochschulen informierst, bei denen du dich bewirbst, und dort nachfragst.

    Sozialversicherungen

    Siehe Versicherungen.

     

  • T

    Taschengeld

    Im Jugendfreiwilligendienst bekommst du jeden Monat 450,- € Taschengeld.  Im BFD 27plus bekommst du zwischen 330,- € und 490,- €. Im Taschengeld ist ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung dabei.

  • U

    Unfall

    siehe Arbeitsunfall.

    Urlaub

    Du hast im Freiwilligendienst 26 Tage Urlaub, wenn du zwölf Monate Dienst machst. Sprich immer frühzeitig mit deiner Einsatzstelle, wenn du Urlaub nehmen willst. Manche Einsatzstellen haben Schließzeiten. Dann musst du hier Urlaub nehmen. Im Seminar kannst du keinen Urlaub nehmen.

  • V

    Vereinbarung

    Die Vereinbarung ist wie ein Arbeitsvertrag zwischen dem DRK als Arbeitgeber, der Einsatzstelle und dir als Freiwillige. In diesem Vertrag steht, was du tun musst und was du darfst. Jeder bekommt eine Kopie vom Vertrag: Eine für dich, eine für die Einsatzstelle und eine für das DRK.

    Versicherungen

    Im Freiwilligendienst bist du gut versichert. Diese Versicherungern hast du:

    • Krankenversicherung: Du musst in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Wenn du vorher privat oder über deine Familie versichert warst, musst du für die Zeit des Freiwilligendienstes eine gesetzliche Versicherung haben. Nach dem Freiwilligendienst kannst du eventuell zu deiner alten Versicherung zurückwechseln.
    • Unfallversicherung: Du bist unfallversichert. Das gilt für die Zeit, in der du bei deiner Einsatzstelle oder bei Seminaren bist. Auch auf dem direkten Weg dorthin und zurück bist du versichert.
    • Rentenversicherung
    • Pflegeversicherung
    •  Arbeitslosenversicherung

    Bei Fragen zu den Versicherungen ruf deine Bildungsreferentin an.

  • W

    Waisen- und Halbwaisenrente

    Du kannst im Freiwilligendienst im Versicherungsfall weiterhin Halbwaisen- oder Waisenrente bekommen. Du kannst dieses Geld bekommen, bis du 26 Jahre alt wirst.

  • Z

    Zeugnis

    Wenn dein Freiwilligendienst vorbei ist, kannst du ein Zeugnis bekommen. Hier sind ein paar wichtige Punkte dazu:

    • Du bekommst das Zeugnis nur, wenn du es möchtest. Sag also Bescheid, wenn du eines haben willst. Am besten machst du das schon 4 Wochen, bevor dein Dienst zu Ende geht. Sprich dafür mit deiner Einsatzstelle und mit deiner Bildungsreferentin.
    • Das echte Zeugnis kommt nur vom DRK-Landesverband. Zeugnisse, die direkt von deinem Arbeitsplatz kommen, gelten nicht offiziell.
    • Das fertige Zeugnis bekommst du erst, wenn dein Freiwilligendienst vorbei ist. Wenn du ein Zeugnis brauchst, während du noch im Dienst bist, musst du bei deinem Arbeitsplatz nach einem Zwischenzeugnis fragen.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Es gibt Regeln für deinen Schutz, wenn du jünger als 18 Jahre bist. Hier sind die wichtigsten Regeln. Alle Regeln kommen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

  • Arbeitszeit und Freizeit

    Arbeitszeit ist die deine Arbeitszeit ohne Pause.

    Du darfst jeden Tag nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. In einer Woche darfst du nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Es gibt eine Ausnahme. Wenn du an einem Tag weniger als 8 Stunden arbeitest, kannst du an anderen Tagen 8,5 Stunden arbeiten. Das geht nur in derselben Woche.

    Du darfst nur zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr arbeiten.

    Nach der Arbeit musst du mindestens 12 Stunden frei haben. Erst danach darfst du wieder arbeiten.

  • Schichtzeit

    Schichtzeit ist deine Arbeitszeit mit Ruhepausen.

    Du darfst an einem Tag nicht mehr als 10 Stunden Schicht haben.

    Im Krankenhaus und im Pflegeheim darfst du bis 23.00 Uhr arbeiten.

    Nach der Arbeit musst du mindestens 12 Stunden frei haben. Erst danach darfst du wieder arbeiten. Du darfst nach einem Spätdienst also nicht einen Frühdienst haben.

  • Pausen

    Es gibt für dich besondere Regeln zur Pause.

    Deine Pausen müssen mindestens so lang sein:

    • Du arbeitest mehr als 4,5 und bis zu 6 Stunden = 30 Minuten
    • Du arbeitest mehr als 6 Stunden = 60 Minuten

    Du darfst nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten.

  • 5-Tage-Woche

    Du darfst maximal fünf Tage in einer Woche arbeiten. Deine freien Tage sollen nacheinander sein.

  • Samstagsruhe

    Du darfst nicht am Samstag arbeiten.

    Es gibt Ausnahmen. Du darfst am Samstag arbeiten, wenn du hier arbeitest:

    • in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen
    • in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen
    • in Bäckereien und Konditoreien
    • im Friseurhandwerk und im Marktverkehr,
    • im Verkehrswesen
    • in der Landwirtschaft und Tierhaltung
    • im Familienhaushalt
    • im Gaststätten- und Schaustellergewerbe
    • bei Musikaufführungen
    • Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen
    • bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
    • beim Sport
    • im ärztlichen Notdienst
    • in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.

    Wenn du am Samstag arbeitest, musst du an einem anderen Tag in der Woche frei haben. An zwei Samstagen in einem Monat sollst du nicht arbeiten (Ausnahmen sind im Einverständnis möglich).. 

  • Sonntagsruhe

    Du darfst am Sonntag nicht arbeiten. 

    Es gibt Ausnahmen. Du darfst am Sonntag arbeiten, wenn du hier arbeitest:

    • in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen
    • in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen
    • im Familienhaushalt, wenn der Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen ist
    • im Schaustellergewerbe
    • bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie bei Direktsendungen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen)
    • beim Sport
    • im ärztlichen Notdienst
    • im Gaststättengewerbe.

    Wenn du am Sonntag arbeitest, musst du an einem anderen Tag in der Woche frei haben. An jedem zweiten Sonntag in einem Monat sollst du frei haben. Mindestens zwei Sonntage in einem Monat musst du frei haben.

  • Feiertage

    An diesen Tagen darfst du nicht arbeiten:

    • 24. Dezember nach 14 Uhr
    • 31. Dezember nach 14 Uhr sowie an den gesetzlichen Feiertagen
    • 1. Januar (Neujahr)
    • 1. Osterfeiertag
    • 1. Mai
    • 25. Dezember (1. Weihnachtsfeiertag)

    An diesen Tagen darfst du genauso arbeiten, wie an Sonntagen:

    • Karfreitag
    • Christi Himmelfahrt
    • Pfingstmontag
    • Fronleichnam
    • 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit)
    • 1. November (Allerheiligen)
    • 26. Dezember (2. Weihnachtsfeiertag)

    Du darfst an diesen Tagen arbeiten, wenn du hier arbeitest:

    • in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen
    • in der Landwirtschaft und Tierhaltung mit Arbeiten, die auch an Sonn- und Feiertagen naturnotwendig vorgenommen werden müssen
    • im Familienhaushalt, wenn der Jugendliche in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen ist
    • im Schaustellergewerbe
    • bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen sowie bei Direktsendungen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen)
    • beim Sport
    • im ärztlichen Notdienst
    • im Gaststättengewerbe.

    Wenn du an diesen Feiertagen arbeitest, musst du an einem anderen Tag frei haben. Dabei gelten diese Regeln:

    • Der Feiertag ist ein Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag. Du hast an einem anderen Arbeitstag in dieser oder der nächsten Woche frei.
    • Der Feiertag ist ein Samstag: Du hast an einem anderen Arbeitstag in dieser oder der nächsten Woche frei. Du entscheidest das selbst.
    • Der Feiertag ist ein Sonntag: Du hast in derselben Woche einen anderen Tag frei. Dieser Tag liegt vor dem Sonntag.
  • Urlaub

    Du hast jedes Jahr Urlaub. Das sind die Regeln:

    • mindestens 30 Tage Urlaub, wenn du am Anfang des Jahres noch nicht 16 Jahre alt bist.
    • mindestens 27 Tage Urlaub, wenn du am Anfang des Jahres noch nicht 17 Jahre alt bist.
    • mindestens 25 Tage Urlaub, wenn du am Anfang des Jahres noch nicht 18 Jahre alt bist.

    Umrechnung auf eine 5-Tage-Woche

    Diese Regeln gelten bei sechs Tagen Arbeit in einer Woche. Im Freiwilligendienst arbeitest du nur fünf Tage in einer Woche. Deshalb gelten im Freiwilligendienst:

    • mindestens 25 Tage Urlaub, wenn du am Anfang des Jahres noch nicht 16 Jahre alt bist.
    • mindestens 22,5 Tage Urlaub, wenn du am Anfang des Jahres noch nicht 17 Jahre alt bist.
    • mindestens 20,8 Tage Urlaub, wenn du am Anfang des Jahres noch nicht 18 Jahre alt bist.

    Beim DRK haben alle 26 Tage Urlaub in einem Jahr. Auch Freiwillige haben 26 Tage Urlaub in einem Jahr. Es ist egal, wie alt du bist.