Informationen für Einsatzstellen

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind Angebote für freiwilliges soziales Engagement in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Das FSJ richtet sich an 15 bis 26-Jährige, der BFD steht allen Altersgruppen offen (von 15 bis 70 und älter). Auch Ihre Einrichtung kann eine unserer Einsatzstellen werden und von dem Engagement der Freiwilligen profitieren.

Sie können uns mit allen Fragen, Rückmeldungen und Anliegen natürlich jederzeit kontaktieren. Wenden Sie sich bei Themen rund um die Akquise von Freiwilligen an unsere Kolleg*innen aus dem Bewerbungsverfahren, bei administrativen Themen an unsere Verwaltung und um individuelle Themen zu Ihren Freiwilligen zu besprechen, an unsere pädagogischen Fachkräfte in den Regionen Nord, Süd und Mainz.

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind Angebote für freiwilliges soziales Engagement in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Das FSJ richtet sich an 15 bis 26-Jährige, der BFD steht allen Altersgruppen offen (von 15 bis 70 und älter). Auch Ihre Einrichtung kann eine unserer Einsatzstellen werden und von dem Engagement der Freiwilligen profitieren.

Sie können uns mit allen Fragen, Rückmeldungen und Anliegen natürlich jederzeit kontaktieren. Wenden Sie sich bei Themen rund um die Akquise von Freiwilligen an unsere Kolleg*innen aus dem Bewerbungsverfahren, bei administrativen Themen an unsere Verwaltung und um individuelle Themen zu Ihren Freiwilligen zu besprechen, an unsere pädagogischen Fachkräfte in den Regionen Nord, Süd und Mainz.

Einsatzstelle werden

Um Einsatzstelle (kurz EST) zu werden, schließen Sie als Träger einer sozialen Einrichtung mit dem DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. einen Rahmenvertrag ab.

Wir übernehmen die Auswahl geeigneter Bewerbender, pädagogische Begleitung der Freiwilligen während des gesamten Einsatzes, Reflexion der praktischen Erfahrungen der Freiwilligen im Rahmen der Bildungsarbeit, Austauschtreffen zur Unterstützung bei der Anleitung und Begleitung der Freiwilligen, Einsatzstellenbesuche, Beratung der Freiwilligen in Problemsituationen, Beratung der Einsatzstellen in rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen, Bereitstellung von Informationsmaterial sowie Übernahme der Arbeitgeberfunktion und der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben.

Welche Voraussetzungen Sie als Einsatzstelle mitbringen sollten:

  • Einhaltung des Prinzips der Arbeitsmarktneutralität
  • Einarbeitung, kontinuierliche fachliche Anleitung und individuelle Begleitung der Freiwilligen
  • Angebot an Tätigkeiten im sozialen, pflegerischen oder medizinischen Bereich
  • Anerkennung der finanziellen Rahmenbedingungen des Einsatzes der Freiwilligen
  • Kooperation mit uns als Freiwilligendienste-Träger

Sollten Sie an einem Einsatz von Freiwilligen in Ihrer Einsatzstelle interessiert sein, kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail, so dass wir Ihnen den Meldebogen und alle wichtigen Infos per E-Mail zusenden können. Den ausgefüllten Meldebogen schicken Sie uns im Anschluss bitte zurück.

Sollte sich ein*e Freiwillige*r bei Ihnen direkt bewerben, bitten wir Sie, auf unsere Onlinebewerbung auf dieser Homepage zu verweisen.

 

Einsatzstelle werden

Um Einsatzstelle (kurz EST) zu werden, schließen Sie als Träger einer sozialen Einrichtung mit dem DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. einen Rahmenvertrag ab.

Wir übernehmen die Auswahl geeigneter Bewerbender, pädagogische Begleitung der Freiwilligen während des gesamten Einsatzes, Reflexion der praktischen Erfahrungen der Freiwilligen im Rahmen der Bildungsarbeit, Austauschtreffen zur Unterstützung bei der Anleitung und Begleitung der Freiwilligen, Einsatzstellenbesuche, Beratung der Freiwilligen in Problemsituationen, Beratung der Einsatzstellen in rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen, Bereitstellung von Informationsmaterial sowie Übernahme der Arbeitgeberfunktion und der damit verbundenen Verwaltungsaufgaben.

Welche Voraussetzungen Sie als Einsatzstelle mitbringen sollten:

  • Einhaltung des Prinzips der Arbeitsmarktneutralität
  • Einarbeitung, kontinuierliche fachliche Anleitung und individuelle Begleitung der Freiwilligen
  • Angebot an Tätigkeiten im sozialen, pflegerischen oder medizinischen Bereich
  • Anerkennung der finanziellen Rahmenbedingungen des Einsatzes der Freiwilligen
  • Kooperation mit uns als Freiwilligendienste-Träger

Sollten Sie an einem Einsatz von Freiwilligen in Ihrer Einsatzstelle interessiert sein, kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per E-Mail, so dass wir Ihnen den Meldebogen und alle wichtigen Infos per E-Mail zusenden können. Den ausgefüllten Meldebogen schicken Sie uns im Anschluss bitte zurück.

Sollte sich ein*e Freiwillige*r bei Ihnen direkt bewerben, bitten wir Sie, auf unsere Onlinebewerbung auf dieser Homepage zu verweisen.

 

Unsere Leistungen für Sie

  • Vermittlung von Freiwilligen (in FSJ / BFD / BFD 27plus) entsprechend Ihrer Anforderungen und unseres Kontingents
  • Umsetzung des Bewerbungsverfahrens
  • Pädagogische Begleitung der Freiwilligen
  • Beratung und Begleitung Ihrer Einsatzstelle
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs inkl. SV-Abgaben
  • Unterstützung bei der Gewinnung von Freiwilligen
  • Austausch und Qualifikation durch Einsatzstellenaustauschtreffen

Unsere Leistungen für Sie

  • Vermittlung von Freiwilligen (in FSJ / BFD / BFD 27plus) entsprechend Ihrer Anforderungen und unseres Kontingents
  • Umsetzung des Bewerbungsverfahrens
  • Pädagogische Begleitung der Freiwilligen
  • Beratung und Begleitung Ihrer Einsatzstelle
  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs inkl. SV-Abgaben
  • Unterstützung bei der Gewinnung von Freiwilligen
  • Austausch und Qualifikation durch Einsatzstellenaustauschtreffen

Weitere Unterlagen

Wir haben einige weitere Informationen und Unterlagen für Sie gesammelt. In unserem Download-Bereich finden Sie die Rundschreiben der letzten Jahre, die Meldebögen, falls sich an Ihrem Stellenkontingent etwas ändert, und einige Tipps und Materialien rund um die Begleitung von Freiwilligen.

Downloads

Unser Freiwilligendienst A-Z für Anleiter*innen

  • A

    Anleitung

    Alle Freiwilligen haben eine für sie*ihn zuständige namentlich benannte Anleitung in der Einsatzstelle. Die Einarbeitung – ca. 4 Wochen – erfolgt durch ausgebildete Mitarbeiter*innen. Auch während der gesamten Einsatzzeit ist eine regelmäßige fachlich qualifizierte Anleitung sichergestellt. Damit Sie als Anleitung erfolgreiche Reflexionsgespräche führen können, haben wir Ihnen einige Materialien zusammengestellt.

    Materialien Reflexion

    Arbeitskleidung

    Die Einsatzstelle stellt die Schutzkleidung für Tätigkeiten, bei denen von der Berufsgenossenschaft eine persönliche Schutzkleidung vorgeschrieben ist.

    Arbeitsmarktneutralität

    Der Einsatz der Freiwilligen definiert das Gesetz als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Das FSJ und der BFD sind kein Ersatz für die Besetzung von bestehenden Planstellen.

    Arbeitsschutz

    Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen ist durch die Einsatzstelle sicher zu stellen. Kosten für erforderliche betriebsärztliche Untersuchungen werden durch die Einsatzstelle getragen.

    Arbeitsunfall

    Jeder Arbeitsunfall ist von der Einsatzstelle unverzüglich der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden.

    Arbeitszeit

    Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt i. d. R. 39 Stunden (Ausnahme im Rettungsdienst). Die Dienstplangestaltung orientiert sich an den jeweiligen Bedingungen der Einrichtung und umfasst ggf. Schichtdienst und Wochenenddienste. Jedes zweite Wochenende ist in der Regel beschäftigungsfrei. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.

  • D

    Datenschutz

    Personenbezogene Daten der Freiwilligen unterliegen dem Datenschutz.

  • E

    Einsatzstellenbesuch

    Eine kontinuierliche Kooperation mit den Einsatzstellen geschieht durch den Besuch der zuständigen pädagogischen Fachkraft des Trägers in der Einsatzstelle.

    Erstuntersuchung (JArbSchG)

    Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die ärztliche Erstuntersuchung nach § 32 und 41 des Jugendarbeitsschutzgesetzes vor Aufnahme des Freiwilligendienstes von der Einsatzstelle zu veranlassen.

  • F

    Fortbildung

    Die Teilnahme an internen Fortbildungsmaßnahmen soll den Freiwilligen ermöglicht werden.

    Führungszeugnis

    Freiwillige im pädagogischen Bereich benötigen ein erweitertes Führungszeugnis. Mit einem von Ihnen formulierten Anschreiben, erhalten die Freiwilligen dieses Führungszeugnis kostenfrei bei den jeweiligen Bürgerämtern.

    Die Beantragung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie dies bezüglich des Arbeitsbeginns. 

    Schulen legen das erweiterte Führungszeugnis der ADD vor.

  • I

    Impfungen

    Ggf. notwendige Vorsorgemaßnahmen (z. B. Hepatits-Imfpung) werden entsprechend den Richtlinien der für die Einsatzstelle zuständigen Berufsgenossenschaft von der Einsatzstelle veranlasst. Die Kosten hierfür sind von der Einsatzstelle zu übernehmen.

  • J

    Jugendarbeitsschutzgesetz

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist bei Jugendlichen unter 18 Jahren anzuwenden. Eine Zusammenfassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes finden Sie hier:

    Jugendarbeitsschutzgesetz

  • K

    Krankheit

    Die Einsatzstelle sowie der Träger sind vor Dienstbeginn über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren; die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist spätestens am 3. Tag einer Krankheit dem Träger und der Einsatzstelle vorzulegen.

    Kündigung

    Die Verträge enthalten eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende bzw. zur Monatsmitte. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage.

  • N

    Nachtdienst

    Nachtdienste sind nicht zulässig.

    Nebentätigkeit

    Der Freiwilligendienst ist für alle unter 27jährigen eine Vollzeitbeschäftigung. Geringfügige Nebentätigkeiten werden beim Träger schriftlich beantragt. Die Tätigkeit im Freiwilligendienst darf dadurch nicht beeinträchtigt werden, Arbeitszeiten müssen eingehalten werden.

  • P

    Pädagogische Begleitung

    Das JFDG regelt den Umfang der pädagogischen Begleitung. Sie umfasst die fachliche Anleitung durch die Einsatzstelle sowie die Bildungsarbeit und die individuelle Betreuung durch pädagogische Fachkräfte des Trägers.

    Probezeit

    Bei einem FSJ gelten die ersten drei Monate als Probezeit, bei einem BFD die ersten sechs Wochen. Zum Ende der Probezeit ist mit den Freiwilligen ein Auswertungsgespräch über diese Anfangsphase zu führen. Dabei sollen die weiteren Schwerpunkte des Einsatzes verabredet werden. Für Methoden und Anregungen zur Gestaltung der Reflexionsgespräche, haben wir Ihnen Materialien zur Verfügung gestellt.

    Dateien Reflexion

    Probleme während des Einsatzes

    Probleme, die nicht innerhalb der Einrichtung zufrieden stellend geklärt werden können, sind mit den zuständigen pädagogischen Mitarbeiter*innen des Trägers zu besprechen. Welche Bildungsreferent*in für Ihre Freiwilligen zuständig ist, erfahren Sie zum Beginn ihres Einsatzes. Alle Kontakte finden Sie hier.

    Kontaktdaten

  • S

    Schweigepflicht

    Die Freiwilligen haben Stillschweigen über Krankheit und persönliche Verhältnisse der Betreuten, auch über die Zeit der Tätigkeit hinaus, zu wahren. Bitte besprechen Sie mit ihren Freiwilligend während der Anfangsphase, was das für Ihre Einrichtung bedeutet.

    Seminare

    Der Träger führt entsprechend den Bestimmungen des JFDG für alle unter 27Jährigen 25 Bildungstage in Form von ein- und mehrtägigen Seminaren durch. Die Termine werden der Einsatzstelle zu Beginn des Freiwilligendienstes schriftlich mitgeteilt. Das Konzept bei einem BFD 27plus unterscheidet sich anzahlmäßig und inhaltlich. Die Teilnahme ist Pflicht; die Tage sind Arbeitstage. Während der Seminare darf kein Urlaub genehmigt werden.

    Wenn Sie einen Eindruck von der Seminararbeit bekommen möchten, schauen Sie gerne auf unserem Instagram-Kanal vorbei, oder sehen Sie sich die letzten Inhalte auf unserer Social-Wall an.

    Social-Wall

    Sonderurlaub

    Generell besteht kein rechtlicher Anspruch auf Sonderurlaub. In begründeten Ausnahmefällen kann jedoch Sonderurlaub in Absprache zwischen Einsatzstelle und Träger gewährt werden.

  • T

    Teamgespräche

    Die Freiwilligen nehmen an den Teamgesprächen teil.

  • U

    Überstunden

    Für geleistete Mehrarbeit – sie soll nur in Ausnahmefällen zugelassen werden – erhalten die Freiwilligen einen Freizeitausgleich. Nach dem JFDG ist es nicht möglich, Mehrarbeit finanziell abzugelten.

    Urlaub

    Die Freiwilligen haben bei einer zwölfmonatigen Tätigkeit einen Anspruch auf 26 Arbeitstage Urlaub.

  • V

    Verlängerung

    Der Freiwilligendienst kann max. sechs Monate verlängert werden. Dies sprechen die Freiwilligen mit ihrer Einsatzstelle ab und stellen einen Antrag beim Träger. Pro Verlängerungsmonat ist ein Seminartag nachzuweisen (durch den FWD-Träger organisiert).

    Verträge

    Der Träger stellt die Vereinbarungen über die Ableistungen eines Freiwilligendienstes aus, die vom Träger, der Einsatzstelle und den Freiwilligen bzw. deren Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Bei einem BFD wird der Vertrag über den Träger vom Bund unterzeichnet.

  • Z

    Zeugnis

    Die Freiwilligen können bei der Einsatzstelle ein Zeugnis anfordern. Die inhaltliche Beurteilung des Einsatzes erfolgt auf der Vorlage der FWD-Trägers und wird per E-Mail an den Träger geschickt. Der Träger stellt die Zeugnisse entsprechend den Richtlinien aus.