So erreichst Du uns!
Telefon: 06131 2828 1380
E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr
Fr. 07:30 - 13:00 Uhr
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Es gibt einen Freiwilligendienst als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD). Bei einem Freiwilligendienst helfen Menschen freiwillig in einer wichtigen Einrichtung. Ein FSJ können alle Menschen von 15 bis 26 Jahre machen. Beim BFD ist es egal, wie alt die Menschen sind. Auch in Ihrer Einsatzstelle können Freiwillige helfen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich immer bei uns melden. Wenn es um neue Freiwillige oder Bewerbungen geht, sprechen Sie mit unseren Kolleginnen aus dem Bewerbungsverfahren. Bei Fragen zur Organisation sprechen Sie mit den Kolleginnen aus der Verwaltung. Bei Fragen zu Ihren eigenen Freiwilligen, sprechen Sie mit unseren pädagogischen Fachleuten in den Regionen Süd, Nord und Mainz.
Es gibt einen Freiwilligendienst als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD). Bei einem Freiwilligendienst helfen Menschen freiwillig in einer wichtigen Einrichtung. Ein FSJ können alle Menschen von 15 bis 26 Jahre machen. Beim BFD ist es egal, wie alt die Menschen sind. Auch in Ihrer Einsatzstelle können Freiwillige helfen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich immer bei uns melden. Wenn es um neue Freiwillige oder Bewerbungen geht, sprechen Sie mit unseren Kolleginnen aus dem Bewerbungsverfahren. Bei Fragen zur Organisation sprechen Sie mit den Kolleginnen aus der Verwaltung. Bei Fragen zu Ihren eigenen Freiwilligen, sprechen Sie mit unseren pädagogischen Fachleuten in den Regionen Süd, Nord und Mainz.
Um Einsatzstelle zu werden, schließen Sie einen Vertrag mit dem DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. ab.
Wir helfen Ihnen dann bei der Suche nach Freiwilligen. Wir begleiten die Freiwilligen für das Jahr und helfen Ihnen und den Freiwilligen bei allen Fragen. Wir besuchen auch die Einsatzstellen, beraten Sie bei Problemen, liefern Informationen und kümmern uns um die Verwaltungsaufgaben. Das DRK ist der Arbeitgeber für Freiwillige.
Das ist wichtig:
Wenn SIe Einsatzstelle werden möchten, melden Sie sich bei uns. Wir schicken Ihnen dann wichtige Informationen.
Wenn eine Freiwillige sich direkt bei Ihnen meldet, muss sie sich auf unserer Homepage bewerben.
Um Einsatzstelle zu werden, schließen Sie einen Vertrag mit dem DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. ab.
Wir helfen Ihnen dann bei der Suche nach Freiwilligen. Wir begleiten die Freiwilligen für das Jahr und helfen Ihnen und den Freiwilligen bei allen Fragen. Wir besuchen auch die Einsatzstellen, beraten Sie bei Problemen, liefern Informationen und kümmern uns um die Verwaltungsaufgaben. Das DRK ist der Arbeitgeber für Freiwillige.
Das ist wichtig:
Wenn SIe Einsatzstelle werden möchten, melden Sie sich bei uns. Wir schicken Ihnen dann wichtige Informationen.
Wenn eine Freiwillige sich direkt bei Ihnen meldet, muss sie sich auf unserer Homepage bewerben.
Hier gibt es Informationen und Dokumente für Sie. Es gibt die Rundschreiben, Vorlagen und Tipps für die Arbeit mit den Freiwilligen.
Hier gibt es Informationen und Dokumente für Sie. Es gibt die Rundschreiben, Vorlagen und Tipps für die Arbeit mit den Freiwilligen.
Alle Freiwilligen brauchen eine Ansprechperson in der Einsatzstelle, die Anleitung. Am Anfang lernen die Freiwilligen von ausgebildeten Kollegen in der Einsatzstelle. Die Freiwilligen haben das ganze Jahr Hilfe von einer Anleitung. Für die Gespräche mit den Freiwilligen gibt es hier Dokumente, die helfen können.
Wenn es Regeln von der Berufsgenossenschaft für die Bekleidung gibt, dann bekommen die Freiwilligen die Kleidung von der Einsatzstelle.
Freiwillige helfen in Einsatzstellen. Im Gesetz steht, der Freiwilligendienst ist eine "überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen". Das heißt, Freiwillige sind kein Ersatz für Fachkräfte.
Die Einsatzstelle muss die Regeln für Arbeitsschutz einhalten. Wenn es Kosten gibt, muss die Einsatzstelle sie bezahlen. Das kan zum Beispiel bei einer Untersuchung vom Arzt sein,
Wenn ein Unfall bei der Arbeit passiert, muss die Berufsgenossenschaft das wissen. Die Einsatzstelle muss es melden.
Meistens arbeiten Freiwillige 39 Stunden in einer Woche. Im Rettungsdienst kann das anders sein. Wann Freiwillige arbeiten muss zum Dienstplan in der Einsatzstelle passen. Es kann sein, dass Freiwillige im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten. Freiwillige sollten jedes zweite Wochenende frei haben. Wenn Freiwillige jünger als 18 Jahre alt sind, gelten die Regeln aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Die Informationen über Freiwillige müssen geschützt werden.
Damit Einsatzstelle und Träger gut zusammenarbeiten können, besucht das DRK die Einsatzstellen. Dabei kommen pädagogische Fachkräfte für Gespräche zur Einsatzstelle.
Wenn eine Freiwillige jünger als 18 Jahre ist, muss sie zu einer Erstuntersuchung beim Arzt (§ 32 und 41 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die Einsatzstelle muss sich darum kümmern.
Wenn es Fortbildungen in der Einsatzstelle gibt, sollen Freiwillige gerne teilnehmen.
Freiwillige, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, brauchen ein "erweitertes Führungszeugnis". Die Einsatzstelle schreibt einen Brief an das Bürgeramt. Mit diesem Brief kostet das Führungszeugnis nichts. Das Führungszeugnis muss beim Bürgeramt beantragt werden.
Es kann bis zu vier Wochen dauern, bis das Führungszeugnis kommt. Das ist vor dem Start im Freiwilligendienst wichtig.
Eine Schule muss das Führungszeugnis an die ADD schicken.
Für manche Einsatzstellen brauchen Freiwillige Schutz. Zum Beispiel eine Hepatitis-Impfung. Die Einsatzstelle muss sich darum kümmern. Die Einsatzstelle muss die Kosten bezahlen. Die Regeln hat die Berufsgenossenschaft.
Wenn Freiwillige jünger als 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier sind die wichtigsten Regeln kurz geschrieben.
Wenn Freiwillige krank sind, müssen sie das in der Einsatzstelle und beim DRK sagen. Sie müssen es sagen, bevor ein Arbeitstag anfängt. Wenn Freiwillige länger als drei Tage krank sind, müssen Sie eine Bescheinigung vom Arzt haben. Die Bescheinigung muss zum Träger und zur Einsatzstelle.
Es kann zur Mitte oder zum Ende eines Monats gekündigt werden. Eine Kündigung muss vier Wochen vorher vorliegen. In der Probezeit muss sie nur 14 Tage vorher vorliegen.
Freiwillige dürfen nicht nachts arbeiten.
Meistens arbeiten Freiwillige in der Einsatzstelle in Vollzeit. Wenn eine Freiwillige nebenher arbeiten will, muss sie das beim DRK nachfragen. Es gibt einen Antrag. Der Freiwilligendienst muss trotzdem voll möglich sein. Die Regeln für die Arbeitszeit gelten auch hier.
Es gibt Regeln für die pädagogische Begleitung. Die Regeln stehen im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Es gibt Regeln für die Begleitung in der Einsatzstelle. Es gibt Regeln für die Begleitung vom Träger.
Im FSJ sind drei Monate Probezeit. Im BFD sind sechs Wochen Probezeit. Wenn die Probezeit vorbei ist, sollen Einsatzstelle und Freiwillige sich unterhalten. Sie sollen über den Anfang sprechen. Sie sollen über den Freiwilligendienst in der Zukunft sprechen. Hier gibt es Dokumente, die der Anleitung hier helfen können.
Manchmal gibt es Probleme im Freiwilligendienst. Wir helfen dann. Rufen Sie gerne die Bildungsreferentin für Ihre Freiwillige an. Sie kann Antworten geben und Ihnen helfen. Sie spricht auch gerne mit Ihnen und der Freiwilligen. Der Name der Bildungsreferentin steht im Brief, den Sie zum Anfang einer Freiwilligen bekommen. Hier sind alle Kontaktdaten.
Freiwillige dürfen keine Informationen über Personen in der EInsatzstelle weitergeben. Sie dürfen das auch nicht, wenn der Dienst vorbei ist. Sprechen Sie als Einsatzstelle bitte mit den Freiwilligen am Anfang darüber, was das bedeutet.
Das DRK macht Bildungsseminare für die Freiwilligen. Die Seminare folgen den Regeln vom Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Wenn Freiwillige jünger als 27 Jahre sind, gibt es 25 Seminartage. Wenn Freiwillige älter als 27 Jahre alt sind, gibt es 12 Seminartage. Die Seminare können einen Tag oder mehrere Tage dauern. Sie bekommen als Einsatzstelle am Anfang einen Brief mit den Seminartagen.
Die Freiwilligen müssen zu den Seminaren gehen. Die Seminare sind Arbeitstage. Die Freiwilligen können hier keinen Urlaub haben.
Wir haben Bilder von den Seminaren auf unserem Instagram-Konto. Schauen Sie sich das gerne dort oder hier auf unserer Social Wall an.
Es gibt kein Recht für Sonderurlaub. Es kann aber Sonderurlaub geben, wenn Einsatzstelle, Träger und Freiwillige einverstanden sind.
Die Freiwilligen sind bei den Teamgesprächen dabei.
Freiwillige sollten nur in besonderen Situationen mehr arbeiten. Wenn sie mehr arbeiten, arbeiten sie an anderen Tagen weniger. Das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten sagt, dass Freiwillige nicht für mehr Arbeit bezahlt werden dürfen.
Freiwillige haben 26 Tage Urlaub, wenn sie ein Jahr lang im Dienst sind.
Freiwillige können ihren Dienst verlängern. Das geht für höchstens sechs Monate. Das muss mit der Einsatzstelle besprochen werden. Dann gibt es einen Antrag beim DRK. Für jeden Monat bekommen die Freiwilligen zwei Tage Urlaub und müssen zu einem Seminartag beim DRK.
Der Vertrag für einen Freiwilligendienst kommt vom DRK. Der Vertrag wird von der Freiwilligen, von der Einsatzstelle und vom DRK unterschrieben. Wenn die Freiwillige jünger als 18 Jahre ist, dann unterschreiben die Erziehungsberechtigten. Bei einem BFD unterschreibt auch der Bund den Vertrag.
Freiwillige können bei der Einsatzstelle nach einem Zeugnis fragen. Es gibt ein Formular vom DRK. Für das Formular gibt es Regeln. Hier sind die Vorlage und Erklärungen abgelegt. Die Einsatzstelle füllt das Formular aus und schickt es zum DRK. Das DRK schickt das Zeugnis zur Freiwilligen.
Alle Freiwilligen brauchen eine Ansprechperson in der Einsatzstelle, die Anleitung. Am Anfang lernen die Freiwilligen von ausgebildeten Kollegen in der Einsatzstelle. Die Freiwilligen haben das ganze Jahr Hilfe von einer Anleitung. Für die Gespräche mit den Freiwilligen gibt es hier Dokumente, die helfen können.
Wenn es Regeln von der Berufsgenossenschaft für die Bekleidung gibt, dann bekommen die Freiwilligen die Kleidung von der Einsatzstelle.
Freiwillige helfen in Einsatzstellen. Im Gesetz steht, der Freiwilligendienst ist eine "überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen". Das heißt, Freiwillige sind kein Ersatz für Fachkräfte.
Die Einsatzstelle muss die Regeln für Arbeitsschutz einhalten. Wenn es Kosten gibt, muss die Einsatzstelle sie bezahlen. Das kan zum Beispiel bei einer Untersuchung vom Arzt sein,
Wenn ein Unfall bei der Arbeit passiert, muss die Berufsgenossenschaft das wissen. Die Einsatzstelle muss es melden.
Meistens arbeiten Freiwillige 39 Stunden in einer Woche. Im Rettungsdienst kann das anders sein. Wann Freiwillige arbeiten muss zum Dienstplan in der Einsatzstelle passen. Es kann sein, dass Freiwillige im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten. Freiwillige sollten jedes zweite Wochenende frei haben. Wenn Freiwillige jünger als 18 Jahre alt sind, gelten die Regeln aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Die Informationen über Freiwillige müssen geschützt werden.
Damit Einsatzstelle und Träger gut zusammenarbeiten können, besucht das DRK die Einsatzstellen. Dabei kommen pädagogische Fachkräfte für Gespräche zur Einsatzstelle.
Wenn eine Freiwillige jünger als 18 Jahre ist, muss sie zu einer Erstuntersuchung beim Arzt (§ 32 und 41 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die Einsatzstelle muss sich darum kümmern.
Wenn es Fortbildungen in der Einsatzstelle gibt, sollen Freiwillige gerne teilnehmen.
Freiwillige, die mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten, brauchen ein "erweitertes Führungszeugnis". Die Einsatzstelle schreibt einen Brief an das Bürgeramt. Mit diesem Brief kostet das Führungszeugnis nichts. Das Führungszeugnis muss beim Bürgeramt beantragt werden.
Es kann bis zu vier Wochen dauern, bis das Führungszeugnis kommt. Das ist vor dem Start im Freiwilligendienst wichtig.
Eine Schule muss das Führungszeugnis an die ADD schicken.
Für manche Einsatzstellen brauchen Freiwillige Schutz. Zum Beispiel eine Hepatitis-Impfung. Die Einsatzstelle muss sich darum kümmern. Die Einsatzstelle muss die Kosten bezahlen. Die Regeln hat die Berufsgenossenschaft.
Wenn Freiwillige jünger als 18 Jahre alt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier sind die wichtigsten Regeln kurz geschrieben.
Wenn Freiwillige krank sind, müssen sie das in der Einsatzstelle und beim DRK sagen. Sie müssen es sagen, bevor ein Arbeitstag anfängt. Wenn Freiwillige länger als drei Tage krank sind, müssen Sie eine Bescheinigung vom Arzt haben. Die Bescheinigung muss zum Träger und zur Einsatzstelle.
Es kann zur Mitte oder zum Ende eines Monats gekündigt werden. Eine Kündigung muss vier Wochen vorher vorliegen. In der Probezeit muss sie nur 14 Tage vorher vorliegen.
Freiwillige dürfen nicht nachts arbeiten.
Meistens arbeiten Freiwillige in der Einsatzstelle in Vollzeit. Wenn eine Freiwillige nebenher arbeiten will, muss sie das beim DRK nachfragen. Es gibt einen Antrag. Der Freiwilligendienst muss trotzdem voll möglich sein. Die Regeln für die Arbeitszeit gelten auch hier.
Es gibt Regeln für die pädagogische Begleitung. Die Regeln stehen im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Es gibt Regeln für die Begleitung in der Einsatzstelle. Es gibt Regeln für die Begleitung vom Träger.
Im FSJ sind drei Monate Probezeit. Im BFD sind sechs Wochen Probezeit. Wenn die Probezeit vorbei ist, sollen Einsatzstelle und Freiwillige sich unterhalten. Sie sollen über den Anfang sprechen. Sie sollen über den Freiwilligendienst in der Zukunft sprechen. Hier gibt es Dokumente, die der Anleitung hier helfen können.
Manchmal gibt es Probleme im Freiwilligendienst. Wir helfen dann. Rufen Sie gerne die Bildungsreferentin für Ihre Freiwillige an. Sie kann Antworten geben und Ihnen helfen. Sie spricht auch gerne mit Ihnen und der Freiwilligen. Der Name der Bildungsreferentin steht im Brief, den Sie zum Anfang einer Freiwilligen bekommen. Hier sind alle Kontaktdaten.
Freiwillige dürfen keine Informationen über Personen in der EInsatzstelle weitergeben. Sie dürfen das auch nicht, wenn der Dienst vorbei ist. Sprechen Sie als Einsatzstelle bitte mit den Freiwilligen am Anfang darüber, was das bedeutet.
Das DRK macht Bildungsseminare für die Freiwilligen. Die Seminare folgen den Regeln vom Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG). Wenn Freiwillige jünger als 27 Jahre sind, gibt es 25 Seminartage. Wenn Freiwillige älter als 27 Jahre alt sind, gibt es 12 Seminartage. Die Seminare können einen Tag oder mehrere Tage dauern. Sie bekommen als Einsatzstelle am Anfang einen Brief mit den Seminartagen.
Die Freiwilligen müssen zu den Seminaren gehen. Die Seminare sind Arbeitstage. Die Freiwilligen können hier keinen Urlaub haben.
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Es gibt kein Recht für Sonderurlaub. Es kann aber Sonderurlaub geben, wenn Einsatzstelle, Träger und Freiwillige einverstanden sind.
Die Freiwilligen sind bei den Teamgesprächen dabei.
Freiwillige sollten nur in besonderen Situationen mehr arbeiten. Wenn sie mehr arbeiten, arbeiten sie an anderen Tagen weniger. Das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten sagt, dass Freiwillige nicht für mehr Arbeit bezahlt werden dürfen.
Freiwillige haben 26 Tage Urlaub, wenn sie ein Jahr lang im Dienst sind.
Freiwillige können ihren Dienst verlängern. Das geht für höchstens sechs Monate. Das muss mit der Einsatzstelle besprochen werden. Dann gibt es einen Antrag beim DRK. Für jeden Monat bekommen die Freiwilligen zwei Tage Urlaub und müssen zu einem Seminartag beim DRK.
Der Vertrag für einen Freiwilligendienst kommt vom DRK. Der Vertrag wird von der Freiwilligen, von der Einsatzstelle und vom DRK unterschrieben. Wenn die Freiwillige jünger als 18 Jahre ist, dann unterschreiben die Erziehungsberechtigten. Bei einem BFD unterschreibt auch der Bund den Vertrag.
Freiwillige können bei der Einsatzstelle nach einem Zeugnis fragen. Es gibt ein Formular vom DRK. Für das Formular gibt es Regeln. Hier sind die Vorlage und Erklärungen abgelegt. Die Einsatzstelle füllt das Formular aus und schickt es zum DRK. Das DRK schickt das Zeugnis zur Freiwilligen.