Einsatzstellen FSJ und BFD - Informationen

Es gibt einen Freiwilligendienst als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD). Bei einem Freiwilligendienst helfen Menschen freiwillig in einer wichtigen Einrichtung. Ein FSJ können alle Menschen von 15 bis 26 Jahre machen. Beim BFD ist es egal, wie alt die Menschen sind. Auch in Ihrer Einsatzstelle können Freiwillige helfen.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich immer bei uns melden. Wenn es um neue Freiwillige oder Bewerbungen geht, sprechen Sie mit unseren Kolleginnen aus dem Bewerbungsverfahren. Bei Fragen zur Organisation sprechen Sie mit den Kolleginnen aus der Verwaltung. Bei Fragen zu Ihren eigenen Freiwilligen, sprechen Sie mit unseren pädagogischen Fachleuten in den Regionen Süd, Nord und Mainz.

Es gibt einen Freiwilligendienst als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD). Bei einem Freiwilligendienst helfen Menschen freiwillig in einer wichtigen Einrichtung. Ein FSJ können alle Menschen von 15 bis 26 Jahre machen. Beim BFD ist es egal, wie alt die Menschen sind. Auch in Ihrer Einsatzstelle können Freiwillige helfen.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich immer bei uns melden. Wenn es um neue Freiwillige oder Bewerbungen geht, sprechen Sie mit unseren Kolleginnen aus dem Bewerbungsverfahren. Bei Fragen zur Organisation sprechen Sie mit den Kolleginnen aus der Verwaltung. Bei Fragen zu Ihren eigenen Freiwilligen, sprechen Sie mit unseren pädagogischen Fachleuten in den Regionen Süd, Nord und Mainz.

Einsatzstelle für FSJ und BFD werden

Sie wollen Einsatzstelle werden? Dann machen Sie einen Vertrag mit dem DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.

Wir helfen Ihnen dann bei der Suche nach Freiwilligen. Wir begleiten die Freiwilligen für das Jahr und helfen Ihnen und den Freiwilligen bei allen Fragen. Wir besuchen auch die Einsatzstellen und beraten Sie bei Problemen. Wir liefern Informationen und erledigen Verwaltungsaufgaben. Das DRK ist der Arbeitgeber für Freiwillige.

Das ist wichtig:

  • Freiwillige dürfen kein Personal ersetzen.
  • Freiwillige brauchen im ganzen Jahr Anleitung und Begleitung.
  • Ihre Einrichtung muss soziale, pflegerische oder medizinische Angebote haben.
  • Sie müssen die finanziellen Vereinbarungen annehmen.
  • Die Einrichtung muss mit dem DRK als Träger zusammenarbeiten.

Sie wollen jetzt Einsatzstelle werden? Melden Sie sich bei uns. Wir schicken Ihnen dann wichtige Informationen. 

Eine Freiwillige hat sich direkt bei Ihnen gemeldet? Sie muss sie sich auf unserer Homepage bewerben.

Einsatzstelle für FSJ und BFD werden

Sie wollen Einsatzstelle werden? Dann machen Sie einen Vertrag mit dem DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.

Wir helfen Ihnen dann bei der Suche nach Freiwilligen. Wir begleiten die Freiwilligen für das Jahr und helfen Ihnen und den Freiwilligen bei allen Fragen. Wir besuchen auch die Einsatzstellen und beraten Sie bei Problemen. Wir liefern Informationen und erledigen Verwaltungsaufgaben. Das DRK ist der Arbeitgeber für Freiwillige.

Das ist wichtig:

  • Freiwillige dürfen kein Personal ersetzen.
  • Freiwillige brauchen im ganzen Jahr Anleitung und Begleitung.
  • Ihre Einrichtung muss soziale, pflegerische oder medizinische Angebote haben.
  • Sie müssen die finanziellen Vereinbarungen annehmen.
  • Die Einrichtung muss mit dem DRK als Träger zusammenarbeiten.

Sie wollen jetzt Einsatzstelle werden? Melden Sie sich bei uns. Wir schicken Ihnen dann wichtige Informationen. 

Eine Freiwillige hat sich direkt bei Ihnen gemeldet? Sie muss sie sich auf unserer Homepage bewerben.

Unsere Leistungen für FSJ und BFD Einsatzstellen

  • Wir helfen Ihnen, Freiwillige für Ihre Einsatzstelle zu finden.
  • Wir kümmern uns um Bewerbungen.
  • Wir begleiten die Freiwilligen pädagogisch.
  • Wir beraten und begleiten Sie als Einsatzstelle.
  • Wir kümmern uns um das Taschengeld und Sozialversicherungsabgaben.
  • Sie können sich über uns mit anderen Einsatzstellen austauschen.

Unsere Leistungen für FSJ und BFD Einsatzstellen

  • Wir helfen Ihnen, Freiwillige für Ihre Einsatzstelle zu finden.
  • Wir kümmern uns um Bewerbungen.
  • Wir begleiten die Freiwilligen pädagogisch.
  • Wir beraten und begleiten Sie als Einsatzstelle.
  • Wir kümmern uns um das Taschengeld und Sozialversicherungsabgaben.
  • Sie können sich über uns mit anderen Einsatzstellen austauschen.

Unterlagen für unsere Freiwilligendiensteinsatzstellen

Hier gibt es Informationen und Dokumente für Sie. Es gibt die Rundschreiben, Vorlagen und Tipps für die Arbeit mit den Freiwilligen.

 

Downloads

Unterlagen für unsere Freiwilligendiensteinsatzstellen

Hier gibt es Informationen und Dokumente für Sie. Es gibt die Rundschreiben, Vorlagen und Tipps für die Arbeit mit den Freiwilligen.

 

Downloads

Der Freiwilligendienst-Start mit internationalen Freiwilligen

Internationale Freiwillige sind oft gut für die Einsatzstelle. Hier sind Tipps, damit der Start gut klappt.

  • Nehmen Sie sich Zeit. Helfen Sie den Freiwilligen mit Listen. Am Anfang sind gute und erklärende Gespräche wichtig. Hier werden Aufgaben und wichtiges besprochen.
  • Schreiben Sie Texte in einfacher Sprache. Geben Sie den Freiwilligen Zeit für eine Übersetzung. Das geht zum Beispiel mit einer Übersetzungs-App.
  • Gemeinsame Mittagspausen sind für Gespräche gut. So lernen Sie mehr über die Freiwilligen als Person. Laden Sie auch andere Kolleginnen und Kollegen ein.
  • Sprechen Sie regelmäßig mit den Freiwilligen. So finden Sie Fragen oder wichtige Themen schnell heraus.
  • Auch wichtig ist: Merken Sie sich, wie lange ein Aufenthatltstitel und eine Arbeitserlaubnis gelten. Erinnern Sie die Freiwilligen daran.
  • Helfen Sie den Freiwilligen auch bei wichtigen Dokumenten, wenn es geht.

Seien Sie offen für die Freiwilligen. Geben Sie ihnen Raum, Vertrauen und Zeit. Wir helfen bei Fragen gerne.

Der Freiwilligendienst-Start mit internationalen Freiwilligen

Internationale Freiwillige sind oft gut für die Einsatzstelle. Hier sind Tipps, damit der Start gut klappt.

  • Nehmen Sie sich Zeit. Helfen Sie den Freiwilligen mit Listen. Am Anfang sind gute und erklärende Gespräche wichtig. Hier werden Aufgaben und wichtiges besprochen.
  • Schreiben Sie Texte in einfacher Sprache. Geben Sie den Freiwilligen Zeit für eine Übersetzung. Das geht zum Beispiel mit einer Übersetzungs-App.
  • Gemeinsame Mittagspausen sind für Gespräche gut. So lernen Sie mehr über die Freiwilligen als Person. Laden Sie auch andere Kolleginnen und Kollegen ein.
  • Sprechen Sie regelmäßig mit den Freiwilligen. So finden Sie Fragen oder wichtige Themen schnell heraus.
  • Auch wichtig ist: Merken Sie sich, wie lange ein Aufenthatltstitel und eine Arbeitserlaubnis gelten. Erinnern Sie die Freiwilligen daran.
  • Helfen Sie den Freiwilligen auch bei wichtigen Dokumenten, wenn es geht.

Seien Sie offen für die Freiwilligen. Geben Sie ihnen Raum, Vertrauen und Zeit. Wir helfen bei Fragen gerne.

A-Z für FWD-Einsatzstellen

  • A
    Abmahnung

    Eine Abmahnung kann bei falschem Verhalten durch das DRK ausgestellt werden. Es gibt ein Problem? Sprechen sie direkt mit uns.

    Anleitung

    Alle Freiwilligen haben eine Person in der Einsatzstelle. Sie beantwortet Fragen und hilft ihnen. Sie heißt Anleitung. Die Freiwilligen müssen die Person vor dem Freiwilligendienst kennenlernen. Es gibt eine Einarbeitung. Es gibt in der Einarbeitung und danach Gespräche mit Anleitung und Freiwilligen. Hier finden Sie Ideen für die Gespräche:

    Materialien Reflexion

    Arbeitskleidung

    Brauchen Freiwillige bestimmte Arbeitskleidung? Die Einsatzstelle kümmert sich darum.

    Arbeitsmarktneutralität

    Der Freiwilligendienst ist ein Jahr zum Lernen und Orientieren. Das sagen die Gesetze. Die Freiwilligen arbeiten den ganzen Tag praktisch in einer Einrichtung und helfen dem Fachpersonal. Die Freiwilligen selbst sind kein Fachpersonal.

    Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

    Die Einsatzstelle muss die Regeln für Arbeitsschutz einhalten. Wenn es Kosten gibt, muss die Einsatzstelle sie bezahlen. Das kan zum Beispiel bei einer Untersuchung vom Arzt sein,

    Arbeitsunfall

    Wenn ein Unfall bei der Arbeit passiert, muss die Berufsgenossenschaft das wissen. Die Einsatzstelle muss es melden.

    Arbeitszeit

    Meistens arbeiten Freiwillige 39 Stunden in einer Woche. Im Rettungsdienst kann das anders sein. Wann Freiwillige arbeiten muss zum Dienstplan in der Einsatzstelle passen. Es kann sein, dass Freiwillige im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten. Es gibt keine Minus- oder Überstunden. Wenn es sie doch gibt, , muss die Zeit angepasst werden. Durch den Dienstplan machen Freiwillige Minusstunden? Dann dürfen sie keine Probleme deshalb bekommen. Freiwillige sollten jedes zweite Wochenende frei haben. Wenn Freiwillige jünger als 18 Jahre alt sind, gelten die Regeln aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

  • B
    Bescheinigung

    Am Anfang bekommen Freiwillige ein Dokument. Hier steht wie lang der Dienst dauern soll. Nach mindestens 6 Monaten bekommen die Freiwilligen am Ende eine Bescheinigung. Auch im Freiwilligendienst können Freiwillige eine Bescheinigung bekommen.

    BFD

    Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ähnlich wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Es gibt Unterschiede: Die Probezeit im BFD ist kürzer, und es gibt ein extra Seminar über Politik. Einen BFD kann man auch machen, wenn man älter als 26 Jahre ist.

    Bildungstage (Seminare)

    Im Jugendfreiwilligendienst gibt es 25 Bildungstage. Sie können online oder persönlich stattfinden und heißen:

    • Willkommenstag
    • Blockseminare
    • Flexitage

    Für Freiwillige ab 27 Jahren gibt es andere Regeln. Hier sind es 12 Seminartage. Bei den Bildungsseminaren spricht man über die Erfahrungen aus der Arbeit.

    Freiwillige können auch mitentscheiden, was in den Seminaren gemacht wird. Freiwillige  müssen an den Seminaren teilnehmen.

    Hier gibt es Bilder von unseren Seminaren. Social-Wall

    Bürgergeld

    Freiwillige müssen beim Jobcenter fragen, ob sie Bürgergeld bekommen können. Es gibt diese Freibeträge (ab 07.07.2023):

    • Freiwillige unter 26 Jahren haben einen Freibetrag von 520 €.
    • Freiwillige über 26 Jahren haben einen Freibetrag von 250 €.
  • D
    Datenschutz

    Die Daten von Freiwilligen werden vom DRK nur für den Freiwilligendienst benutzt. Zum Beispiel, um den Dienst zu organisieren oder zu beenden.

    Sprechen Sie mit den Freiwilligen über den Datenschutz in ihrer Einrichtung. Besprechen Sie besonders, wie sie mit Namen oder Infos über andere Personen umgehen

    Dauer des Dienstes

    Der Freiwilligendienst dauert normalerweise 12 Monate. Nach 6 Monaten wird er anerkannt. Er kann auf maximal 18 Monate verlängert werden. Dafür braucht es einen Antrag vom DRK und die Zustimmung von der Einsatzstelle. Für jeden Monat länger gibt es einen Seminartag und zwei Urlaubstage.

    Deutsches Rotes Kreuz

    Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist ein großer Verband in der Wohlfahrtspflege. Es ist Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Hier gibt es 192 nationale Verbände (Stand 2020). Die wichtigsten Regeln des DRK sind: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.

  • E
    Einsatzstelle

    Es gibt in Rheinland-Pfalz mehr als 900 Plätze für Freiwillige vom DRK. Das können Einrichtungen vom DRK oder andere sein. Ein Freiwilligendienst kann man in (sozial)pädagogischenpflegerischen und medizinischen Bereichen machen. Es gibt auch andere Einsatzstellen. Hier sind alle Einsatzstellen.

    Einsatzstellenbesuch

    Das DRK spricht regelmäßig mit Ihnen. Wichtig ist dem DRK eine gute Zusammenarbeit. Sprechen Sie uns gern früh im Freiwilligendienst an und sagen, wie der Freiwilligendienst läuft.

    Erstuntersuchung (JArbSchG)

    Wenn eine Freiwillige jünger als 18 Jahre ist, muss sie zu einer Erstuntersuchung beim Arzt (§ 32 und 41 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die Einsatzstelle muss sich darum kümmern. Für Freiwillige gibt es dieselben Schutzregeln wie für andere Mitarbeitende.

  • F
    Fachhochschulreife

    Soll der Freiwilligendienst der praktische Teil vom Fachabitur sein? Dann muss der Freiwilligendienst normalerweise 12 Monate dauern.

    Fahrtkosten (Arbeitsweg)

    Wir können die Kosten für den Arbeitsweg nicht bezahlen. Es gibt aber günstige Tickets für den Nahverkehr für Freiwillige.

    Fahrtkosten (Seminar)

    Wir bezahlen die Fahrtkosten zum Seminar.

    Flexitage

    Flexitage sind Seminartage und verpflichtend. Sie können einen oder mehrere Tage dauern und online oder an einem anderen Ort sein. Es sind andere Tage als die Gruppenseminare und der Willkommenstag. Welche Seminare die Freiwilligengewählt haben, bekommen Sie per Post oder Mail. An Flexitagen muss kein Urlaub genommen werden.

    Fortbildung

    Freiwillige dürfen und sollen an Schulungen in der Einrichtung teilnehmen.

    Freistellung

    Es gibt für Freiwillige keinen Sonderurlaub. Freiwillige können mit Ihnen zusätzliche freie Tage absprechen. Zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch oder eine Prüfung.

    Freiwillige können auch ein Praktikum machen. Die Freiwilligen sind dann nicht über die Einsatzstelle versichert. Sie müssen das erlauben.

    Führungszeugnis

    Für den Freiwilligendienst brauchen die Freiwilligen ein erweitertes Führungszeugnis. Geben Sie den Freiwilligen einen Brief dafür. Dann ist kostet das Zeugnis nichts. Das Zeugnis kann bei den Bürgerämtern ausgestellt werden. Die Beantragung kann lange dauern. Es muss vor Beginn des Freiwilligendienstes da sein.

    Schulen geben das erweiterte Führungszeugnis der ADD.

  • G
    Gesetze

    Es gibt Gesetze zum Freiwilligendienst. Diese Gesetze sind wichtig für den Freiwilligendienst:

    • JFDG – Jugendfreiwilligendienstgesetz
    • BFDG – Bundesfreiwilligendienstgesetz
    • ArbZG – Arbeitszeitgesetz
    • ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
    • JArbSchG – Jugendarbeitsschutzgesetz
    Glück im Freiwilligendienst

    Im Freiwilligendienst sollen die Freiwilligen lernen und sich orientieren. Wir haben dabei Lernziele. Unser Glückskonzept gibt Ideen, wie die Freiwilligen sich persönlich weiterentwickeln können. Glück ist im Freiwilligendienst ein wichtiges Thema. Zum Beispiel gibt es eine Glücksgruppe. Das ist ein Treffpunkt, um mit anderen Freiwilligen über den Einsatz in der Einsatzstelle zu sprechen. Dabei geht es auch um verschiedene Seiten von Glück.

  • I
    Impfungen

    Für manche Einsatzstellen brauchen Freiwillige Schutz. Zum Beispiel eine Hepatitis-Impfung. Die Einsatzstelle muss sich darum kümmern. Die Einsatzstelle muss die Kosten bezahlen. Die Regeln hat die Berufsgenossenschaft.

    Infos rund um den Freiwilligendienst

    Der DRK LV Rheinland-Pfalz e.V. darf den Freiwilligendienst anbieten. Das DRK ist für die Organisation und Verträge zuständig. Wir kümmern uns um die Seminare. Wir schreiben Bescheinigungen.

    Das ist unsere Adresse:

    DRK-LV RLP e.V.
    Freiwilligendienste
    Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz

    E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
    Hotline: 06131-28281380

    Alle Leute aus dem Freiwilligendienst sind hier aufgelistet. Hier stehen auch die Telefonnummer und E-Mailadresse.

    Ist die zuständige Ansprechperson unterwegs? Sprechen Sie gern mit den Kolleginnen und Kollegen.

  • J
    Jugendarbeitsschutzgesetz

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle unter 18 Jahren. Es gibt Regeln für die Arbeitszeit, die Freizeit, die Pausen und Dienst am Wochenende.

    Jugendarbeitsschutzgesetz

  • K
    Konflikte

    Das DRK hilft, wenn es Probleme im Freiwilligendienst gibt. Sprechen Sie gern mit der Bildungsreferentin.

    Bei allgemeinen Fragen können Sie jede Person aus dem Team fragen.

    Krankhengeld

    Freiwillige sind länger als 42 Tage krank? Dann bekommen sie Krankengeld.

    Krankheit (Dienst in der Einsatzstelle)

    Wenn Freiwillige krank sind, müssen sie ihrer Einsatzstelle Bescheid sagen. Das muss spätestens vor dem Dienstbeginn an dem Tag, an dem sie krank sind passieren. Am besten telefonisch. Die Freiwilligen müssen sagen, wie lange sie wahrscheinlich krank sind. Die Hauptansprechperson bespricht mit den Freiwilligen wie sie sich richtig krank melden.

    Freiwillige sind länger als drei Tage krank? Dann brauchen sie eine Krankmeldung vom Arzt.

    Die ersten sechs Wochen Krankheit, bezahlt das DRK das Taschengeld und die Bezüge. Danach bezahlt die Krankenkasse das Krankengeld. Die Freiwilligen müssen sich auch bei der Bildungsreferentin melden, wenn sie wieder gesund sind.

    Krankheit (Seminar)

    Wenn Freiwillige bei Seminar krank sind, müssen sie vor dem Seminar die Bildungsreferentin anrufen. Bei Seminaren muss ab dem ersten Tag eine Krankmeldung abgegeben werden.

    Kündigung

    Es kann zur Mitte oder zum Ende eines Monats gekündigt werden. Eine Kündigung muss vier Wochen vorher beim DRK sein. In der Probezeit muss sie nur 14 Tage vorher da sein.

  • M
    Mutterschutz

    Siehe Schwangerschaft.

  • N
    Nachtdienst

    Freiwillige müssen keinen Nachtdienst machen. In der Einsatzstelle kann es aber vorkommen. Freiwillige dürfen Nachtdienst nur nach Absprache machen, zum Beispiel im Rettungsdienst oder Fahrdienst.

    Nebentätigkeit

    Freiwillige dürfen neben dem Freiwilligendienst auch einen anderen Job haben. Hier gibt es aber Regeln:

    • Die Nebentätigkeit muss vom DRK und der Einsatzstelle genehmigt werden.
    • Der Antrag muss vor der Nebentätigkeit gestellt werden.
    • Freiwillige müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Freiwillige müssen die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten.

    Der Freiwilligendienst ist immer wichtiger als der andere Job.

  • P
    Pädagogische Begleitung

    Die Betreuung im Freiwilligendienst ist wichtig und im Gesetz festgelegt. Es gibt drei Teile:

    • Hauptansprechperson in der Arbeitsstelle: Dort wird gezeigt, wie die Arbeit geht.
    • Seminare: Hier lernen die Freiwilligen mehr über den Freiwilligendienst und können sich austauschen.
    • Unterstützung vom Träger: Wir helfen, wenn es Fragen oder Probleme gibt.
    Pausenzeiten

    Hier sind die Pausenzeiten, wenn Freiwillige unter 18 Jahre alt sind:

    • zwischen 4,5 und 6 Stunden Arbeit am Tag, dann sind es 30 Minuten Pause.
    • Bei mehr als 6 Stunden Arbeit, sind es 60 Minuten Pause.

    Wenn Freiwillige über 18 Jahre alt sind:

    • zwischen 6 und 9 Stunden Arbeit, dann sind es 30 Minuten Pause.
    • Mehr als 9 Stunden Arbeit, dann sind es 45 Minuten Pause.

    Freiwillige dürfen nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten.

    Es kann sein, dass Ihre Einsatzstelle andere Regeln für die Pausen hat.

    Praktikum

    Siehe Freistellung.

    Probezeit

    Im Freiwilligendienst gibt es eine Probephase. Im Vertrag steht wie lange sie geht. Am Ende der Probephase sollen Sie mit dem Freiwilligen sprechen. Im Gespräch sollen wichtige Aufgaben und Schwerpunkte der Arbeit besprochen werden. Sie finden hier Ideen für das Gespräch.

    Dateien Reflexion

  • R
    Regionen

    Wir haben nicht nur ein Büro in Mainz, sondern auch in Koblenz und Kaiserslautern. Hier sind Bildungsreferentinnen für die Seminare in der Nähe.

    Hier sind die Adressen:

    DRK-Landesverband RLP e.V. 
    Freiwilligendienste I Büro Kaiserslautern
    Wilh.-Kittelberger Str. 71,  67659 Kaiserslautern

    DRK-Landesverband RLP e.V. 
    Freiwilligendienste I Büro Koblenz
    Ferdinand-Sauerbruch-Str. 12, 56073 Koblenz

    Ruhezeiten

    Freiwillige haben ein Recht auf eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen den Arbeitszeiten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es andere Regeln.

    Es gibt Einsatzstellen in denen die Pause manchmal nur 10 Stunden ist. Zum Beispiel in Krankenhäusern oder Einrichtungen, wo Menschen behandelt, gepflegt oder betreut werden. Wenn das passiert, muss später eine längere Pause gemacht werden. Im gleichen Monat müssen Freiwillige für jede kürzere Pause eine längere Pause bekommen. Die längere Pause dauert mindestens 12 Stunden.

  • S
    Schwangerschaft

    Im Freiwilligendienst gilt das Mutterschutzgesetz. Eine Elternzeit gibt es im Freiwilligendienst nicht. Die Einsatzstelle und DRK sollen über eine Schwangerschaft informiert werden.

    Sonderurlaub

    Siehe Freistellung.

  • T
    Taschengeld

    Freiwillige bekommen jeden Monat Taschengeld. Im Taschengeld ist ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung dabei. Je nachdem wie viel gearbeitet wird, bekommen die Freiwilligen Taschengeld.

    Teilzeit

    Der Freiwilligendienst kann zwischen 20,5 Stunden, 30 Stunden oder 39 Stunden pro Woche sein. Das Taschengeld wird an die Arbeitsstunden angepasst. Die Seminartage sind gleich.

  • U
    Überstunden

    Freiwillige dürfen manchmal mehr Stunden arbeiten. Das ist aber eine Ausnahme. Wenn an einem Tag mehr Stunden gearbeitet werden, müssen sie mit Freizeit für den Freiwilligen belohnt werden. Das Taschengeld bleibt gleich.

    Unfall

    Siehe Arbeitsunfall.

    Urlaub

    Im Freiwilligendienst gibt es 26 Tage Urlaub. Das gilt bei 12 Monaten Dienstzeit Die Einsatzstelle und Freiwillige sprechen den Urlaub ab. Wenn die Einsatzstelle Schließzeiten hat, müssen Freiwillige Urlaub nehmen. Bei einem Seminar kann kein Urlaub genommen werden.

  • V
    Verlängerung

    Siehe Dauer des Dienstes.

    Versicherungen

    Im Freiwilligendienst sind die Freiwilligen gut versichert. Diese Versicherungen sind da:

    • Krankenversicherung: Freiwillige müssen gesetzlich versichert sein.
    • Unfallversicherung: Freiwillige sind unfallversichert. Das gilt für die Zeit in der Einsatzstelle oder bei Seminar. Auch auf dem direkten Weg zur Einsatzstelle oder Seminar und zurück sind Freiwillige versichert.
    • Haftpflichtversicherung
    • Rentenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Arbeitslosenversicherung

    Bei Fragen zu den Versicherungen rufen Sie uns an.

    Verträge / Vereinbarung

    Die Vereinbarung ist wie ein Arbeitsvertrag zwischen dem DRK als Arbeitgeber, der Einsatzstelle und Freiwilligen. Im Vertrag steht alles Wichtige. Jeder bekomme eine Kopie vom Vertrag.

  • Z
    Zeugnis

    FSJ: Die Freiwilligen bekommen ein Zeugnis, wenn sie möchten. Das DRK hat hierfür eine Vorlage. Sie füllen die Vorlage aus und schicken sie per E-Mail an uns zurück. Sie finden hier alle Papiere. Das DRK schreibt das Zeugnis mit ihren Angaben für Sie. Das DRK verschickt das Zeugnis an die Freiwilligen.

    BFD: Alle Freiwilligen bekommen ein Zeugnis. Sie füllen die Vorlage aus und schicken sie per E-Mail an uns zurück. Sie finden hier alle Papiere. Das DRK schreibt das Zeugnis mit ihren Angaben für Sie. Das DRK verschickt das Zeugnis an die Freiwilligen.

    Zuschläge

    Freiwillige können an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Es können in Ausnahmen Überstunden entstehen. Die Freiwilligen bekommen aber nicht mehr Geld. Der Ausgleich muss als Freizeit gegeben werden.

A-Z für FWD Einsatzstellen

  • A
    Abmahnung

    Eine Abmahnung kann bei falschem Verhalten durch das DRK ausgestellt werden. Es gibt ein Problem? Sprechen sie direkt mit uns.

    Anleitung

    Alle Freiwilligen haben eine Person in der Einsatzstelle. Sie beantwortet Fragen und hilft ihnen. Sie heißt Anleitung. Die Freiwilligen müssen die Person vor dem Freiwilligendienst kennenlernen. Es gibt eine Einarbeitung. Es gibt in der Einarbeitung und danach Gespräche mit Anleitung und Freiwilligen. Hier finden Sie Ideen für die Gespräche:

    Materialien Reflexion

    Arbeitskleidung

    Brauchen Freiwillige bestimmte Arbeitskleidung? Die Einsatzstelle kümmert sich darum.

    Arbeitsmarktneutralität

    Der Freiwilligendienst ist ein Jahr zum Lernen und Orientieren. Das sagen die Gesetze. Die Freiwilligen arbeiten den ganzen Tag praktisch in einer Einrichtung und helfen dem Fachpersonal. Die Freiwilligen selbst sind kein Fachpersonal.

    Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

    Die Einsatzstelle muss die Regeln für Arbeitsschutz einhalten. Wenn es Kosten gibt, muss die Einsatzstelle sie bezahlen. Das kan zum Beispiel bei einer Untersuchung vom Arzt sein,

    Arbeitsunfall

    Wenn ein Unfall bei der Arbeit passiert, muss die Berufsgenossenschaft das wissen. Die Einsatzstelle muss es melden.

    Arbeitszeit

    Meistens arbeiten Freiwillige 39 Stunden in einer Woche. Im Rettungsdienst kann das anders sein. Wann Freiwillige arbeiten muss zum Dienstplan in der Einsatzstelle passen. Es kann sein, dass Freiwillige im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten. Es gibt keine Minus- oder Überstunden. Wenn es sie doch gibt, , muss die Zeit angepasst werden. Durch den Dienstplan machen Freiwillige Minusstunden? Dann dürfen sie keine Probleme deshalb bekommen. Freiwillige sollten jedes zweite Wochenende frei haben. Wenn Freiwillige jünger als 18 Jahre alt sind, gelten die Regeln aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

  • B
    Bescheinigung

    Am Anfang bekommen Freiwillige ein Dokument. Hier steht wie lang der Dienst dauern soll. Nach mindestens 6 Monaten bekommen die Freiwilligen am Ende eine Bescheinigung. Auch im Freiwilligendienst können Freiwillige eine Bescheinigung bekommen.

    BFD

    Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ähnlich wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Es gibt Unterschiede: Die Probezeit im BFD ist kürzer, und es gibt ein extra Seminar über Politik. Einen BFD kann man auch machen, wenn man älter als 26 Jahre ist.

    Bildungstage (Seminare)

    Im Jugendfreiwilligendienst gibt es 25 Bildungstage. Sie können online oder persönlich stattfinden und heißen:

    • Willkommenstag
    • Blockseminare
    • Flexitage

    Für Freiwillige ab 27 Jahren gibt es andere Regeln. Hier sind es 12 Seminartage. Bei den Bildungsseminaren spricht man über die Erfahrungen aus der Arbeit.

    Freiwillige können auch mitentscheiden, was in den Seminaren gemacht wird. Freiwillige  müssen an den Seminaren teilnehmen.

    Hier gibt es Bilder von unseren Seminaren. Social-Wall

    Bürgergeld

    Freiwillige müssen beim Jobcenter fragen, ob sie Bürgergeld bekommen können. Es gibt diese Freibeträge (ab 07.07.2023):

    • Freiwillige unter 26 Jahren haben einen Freibetrag von 520 €.
    • Freiwillige über 26 Jahren haben einen Freibetrag von 250 €.
  • D
    Datenschutz

    Die Daten von Freiwilligen werden vom DRK nur für den Freiwilligendienst benutzt. Zum Beispiel, um den Dienst zu organisieren oder zu beenden.

    Sprechen Sie mit den Freiwilligen über den Datenschutz in ihrer Einrichtung. Besprechen Sie besonders, wie sie mit Namen oder Infos über andere Personen umgehen

    Dauer des Dienstes

    Der Freiwilligendienst dauert normalerweise 12 Monate. Nach 6 Monaten wird er anerkannt. Er kann auf maximal 18 Monate verlängert werden. Dafür braucht es einen Antrag vom DRK und die Zustimmung von der Einsatzstelle. Für jeden Monat länger gibt es einen Seminartag und zwei Urlaubstage.

    Deutsches Rotes Kreuz

    Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist ein großer Verband in der Wohlfahrtspflege. Es ist Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Hier gibt es 192 nationale Verbände (Stand 2020). Die wichtigsten Regeln des DRK sind: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.

  • E
    Einsatzstelle

    Es gibt in Rheinland-Pfalz mehr als 900 Plätze für Freiwillige vom DRK. Das können Einrichtungen vom DRK oder andere sein. Ein Freiwilligendienst kann man in (sozial)pädagogischenpflegerischen und medizinischen Bereichen machen. Es gibt auch andere Einsatzstellen. Hier sind alle Einsatzstellen.

    Einsatzstellenbesuch

    Das DRK spricht regelmäßig mit Ihnen. Wichtig ist dem DRK eine gute Zusammenarbeit. Sprechen Sie uns gern früh im Freiwilligendienst an und sagen, wie der Freiwilligendienst läuft.

    Erstuntersuchung (JArbSchG)

    Wenn eine Freiwillige jünger als 18 Jahre ist, muss sie zu einer Erstuntersuchung beim Arzt (§ 32 und 41 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die Einsatzstelle muss sich darum kümmern. Für Freiwillige gibt es dieselben Schutzregeln wie für andere Mitarbeitende.

  • F
    Fachhochschulreife

    Soll der Freiwilligendienst der praktische Teil vom Fachabitur sein? Dann muss der Freiwilligendienst normalerweise 12 Monate dauern.

    Fahrtkosten (Arbeitsweg)

    Wir können die Kosten für den Arbeitsweg nicht bezahlen. Es gibt aber günstige Tickets für den Nahverkehr für Freiwillige.

    Fahrtkosten (Seminar)

    Wir bezahlen die Fahrtkosten zum Seminar.

    Flexitage

    Flexitage sind Seminartage und verpflichtend. Sie können einen oder mehrere Tage dauern und online oder an einem anderen Ort sein. Es sind andere Tage als die Gruppenseminare und der Willkommenstag. Welche Seminare die Freiwilligengewählt haben, bekommen Sie per Post oder Mail. An Flexitagen muss kein Urlaub genommen werden.

    Fortbildung

    Freiwillige dürfen und sollen an Schulungen in der Einrichtung teilnehmen.

    Freistellung

    Es gibt für Freiwillige keinen Sonderurlaub. Freiwillige können mit Ihnen zusätzliche freie Tage absprechen. Zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch oder eine Prüfung.

    Freiwillige können auch ein Praktikum machen. Die Freiwilligen sind dann nicht über die Einsatzstelle versichert. Sie müssen das erlauben.

    Führungszeugnis

    Für den Freiwilligendienst brauchen die Freiwilligen ein erweitertes Führungszeugnis. Geben Sie den Freiwilligen einen Brief dafür. Dann ist kostet das Zeugnis nichts. Das Zeugnis kann bei den Bürgerämtern ausgestellt werden. Die Beantragung kann lange dauern. Es muss vor Beginn des Freiwilligendienstes da sein.

    Schulen geben das erweiterte Führungszeugnis der ADD.

  • G
    Gesetze

    Es gibt Gesetze zum Freiwilligendienst. Diese Gesetze sind wichtig für den Freiwilligendienst:

    • JFDG – Jugendfreiwilligendienstgesetz
    • BFDG – Bundesfreiwilligendienstgesetz
    • ArbZG – Arbeitszeitgesetz
    • ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz
    • JArbSchG – Jugendarbeitsschutzgesetz
    Glück im Freiwilligendienst

    Im Freiwilligendienst sollen die Freiwilligen lernen und sich orientieren. Wir haben dabei Lernziele. Unser Glückskonzept gibt Ideen, wie die Freiwilligen sich persönlich weiterentwickeln können. Glück ist im Freiwilligendienst ein wichtiges Thema. Zum Beispiel gibt es eine Glücksgruppe. Das ist ein Treffpunkt, um mit anderen Freiwilligen über den Einsatz in der Einsatzstelle zu sprechen. Dabei geht es auch um verschiedene Seiten von Glück.

  • I
    Impfungen

    Für manche Einsatzstellen brauchen Freiwillige Schutz. Zum Beispiel eine Hepatitis-Impfung. Die Einsatzstelle muss sich darum kümmern. Die Einsatzstelle muss die Kosten bezahlen. Die Regeln hat die Berufsgenossenschaft.

    Infos rund um den Freiwilligendienst

    Der DRK LV Rheinland-Pfalz e.V. darf den Freiwilligendienst anbieten. Das DRK ist für die Organisation und Verträge zuständig. Wir kümmern uns um die Seminare. Wir schreiben Bescheinigungen.

    Das ist unsere Adresse:

    DRK-LV RLP e.V.
    Freiwilligendienste
    Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz

    E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
    Hotline: 06131-28281380

    Alle Leute aus dem Freiwilligendienst sind hier aufgelistet. Hier stehen auch die Telefonnummer und E-Mailadresse.

    Ist die zuständige Ansprechperson unterwegs? Sprechen Sie gern mit den Kolleginnen und Kollegen.

  • J
    Jugendarbeitsschutzgesetz

    Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle unter 18 Jahren. Es gibt Regeln für die Arbeitszeit, die Freizeit, die Pausen und Dienst am Wochenende.

    Jugendarbeitsschutzgesetz

  • K
    Konflikte

    Das DRK hilft, wenn es Probleme im Freiwilligendienst gibt. Sprechen Sie gern mit der Bildungsreferentin.

    Bei allgemeinen Fragen können Sie jede Person aus dem Team fragen.

    Krankhengeld

    Freiwillige sind länger als 42 Tage krank? Dann bekommen sie Krankengeld.

    Krankheit (Dienst in der Einsatzstelle)

    Wenn Freiwillige krank sind, müssen sie ihrer Einsatzstelle Bescheid sagen. Das muss spätestens vor dem Dienstbeginn an dem Tag, an dem sie krank sind passieren. Am besten telefonisch. Die Freiwilligen müssen sagen, wie lange sie wahrscheinlich krank sind. Die Hauptansprechperson bespricht mit den Freiwilligen wie sie sich richtig krank melden.

    Freiwillige sind länger als drei Tage krank? Dann brauchen sie eine Krankmeldung vom Arzt.

    Die ersten sechs Wochen Krankheit, bezahlt das DRK das Taschengeld und die Bezüge. Danach bezahlt die Krankenkasse das Krankengeld. Die Freiwilligen müssen sich auch bei der Bildungsreferentin melden, wenn sie wieder gesund sind.

    Krankheit (Seminar)

    Wenn Freiwillige bei Seminar krank sind, müssen sie vor dem Seminar die Bildungsreferentin anrufen. Bei Seminaren muss ab dem ersten Tag eine Krankmeldung abgegeben werden.

    Kündigung

    Es kann zur Mitte oder zum Ende eines Monats gekündigt werden. Eine Kündigung muss vier Wochen vorher beim DRK sein. In der Probezeit muss sie nur 14 Tage vorher da sein.

  • M
    Mutterschutz

    Siehe Schwangerschaft.

  • N
    Nachtdienst

    Freiwillige müssen keinen Nachtdienst machen. In der Einsatzstelle kann es aber vorkommen. Freiwillige dürfen Nachtdienst nur nach Absprache machen, zum Beispiel im Rettungsdienst oder Fahrdienst.

    Nebentätigkeit

    Freiwillige dürfen neben dem Freiwilligendienst auch einen anderen Job haben. Hier gibt es aber Regeln:

    • Die Nebentätigkeit muss vom DRK und der Einsatzstelle genehmigt werden.
    • Der Antrag muss vor der Nebentätigkeit gestellt werden.
    • Freiwillige müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
    • Freiwillige müssen die Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten.

    Der Freiwilligendienst ist immer wichtiger als der andere Job.

  • P
    Pädagogische Begleitung

    Die Betreuung im Freiwilligendienst ist wichtig und im Gesetz festgelegt. Es gibt drei Teile:

    • Hauptansprechperson in der Arbeitsstelle: Dort wird gezeigt, wie die Arbeit geht.
    • Seminare: Hier lernen die Freiwilligen mehr über den Freiwilligendienst und können sich austauschen.
    • Unterstützung vom Träger: Wir helfen, wenn es Fragen oder Probleme gibt.
    Pausenzeiten

    Hier sind die Pausenzeiten, wenn Freiwillige unter 18 Jahre alt sind:

    • zwischen 4,5 und 6 Stunden Arbeit am Tag, dann sind es 30 Minuten Pause.
    • Bei mehr als 6 Stunden Arbeit, sind es 60 Minuten Pause.

    Wenn Freiwillige über 18 Jahre alt sind:

    • zwischen 6 und 9 Stunden Arbeit, dann sind es 30 Minuten Pause.
    • Mehr als 9 Stunden Arbeit, dann sind es 45 Minuten Pause.

    Freiwillige dürfen nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten.

    Es kann sein, dass Ihre Einsatzstelle andere Regeln für die Pausen hat.

    Praktikum

    Siehe Freistellung.

    Probezeit

    Im Freiwilligendienst gibt es eine Probephase. Im Vertrag steht wie lange sie geht. Am Ende der Probephase sollen Sie mit dem Freiwilligen sprechen. Im Gespräch sollen wichtige Aufgaben und Schwerpunkte der Arbeit besprochen werden. Sie finden hier Ideen für das Gespräch.

    Dateien Reflexion

  • R
    Regionen

    Wir haben nicht nur ein Büro in Mainz, sondern auch in Koblenz und Kaiserslautern. Hier sind Bildungsreferentinnen für die Seminare in der Nähe.

    Hier sind die Adressen:

    DRK-Landesverband RLP e.V. 
    Freiwilligendienste I Büro Kaiserslautern
    Wilh.-Kittelberger Str. 71,  67659 Kaiserslautern

    DRK-Landesverband RLP e.V. 
    Freiwilligendienste I Büro Koblenz
    Ferdinand-Sauerbruch-Str. 12, 56073 Koblenz

    Ruhezeiten

    Freiwillige haben ein Recht auf eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen den Arbeitszeiten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es andere Regeln.

    Es gibt Einsatzstellen in denen die Pause manchmal nur 10 Stunden ist. Zum Beispiel in Krankenhäusern oder Einrichtungen, wo Menschen behandelt, gepflegt oder betreut werden. Wenn das passiert, muss später eine längere Pause gemacht werden. Im gleichen Monat müssen Freiwillige für jede kürzere Pause eine längere Pause bekommen. Die längere Pause dauert mindestens 12 Stunden.

  • S
    Schwangerschaft

    Im Freiwilligendienst gilt das Mutterschutzgesetz. Eine Elternzeit gibt es im Freiwilligendienst nicht. Die Einsatzstelle und DRK sollen über eine Schwangerschaft informiert werden.

    Sonderurlaub

    Siehe Freistellung.

  • T
    Taschengeld

    Freiwillige bekommen jeden Monat Taschengeld. Im Taschengeld ist ein Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung dabei. Je nachdem wie viel gearbeitet wird, bekommen die Freiwilligen Taschengeld.

    Teilzeit

    Der Freiwilligendienst kann zwischen 20,5 Stunden, 30 Stunden oder 39 Stunden pro Woche sein. Das Taschengeld wird an die Arbeitsstunden angepasst. Die Seminartage sind gleich.

  • U
    Überstunden

    Freiwillige dürfen manchmal mehr Stunden arbeiten. Das ist aber eine Ausnahme. Wenn an einem Tag mehr Stunden gearbeitet werden, müssen sie mit Freizeit für den Freiwilligen belohnt werden. Das Taschengeld bleibt gleich.

    Unfall

    Siehe Arbeitsunfall.

    Urlaub

    Im Freiwilligendienst gibt es 26 Tage Urlaub. Das gilt bei 12 Monaten Dienstzeit Die Einsatzstelle und Freiwillige sprechen den Urlaub ab. Wenn die Einsatzstelle Schließzeiten hat, müssen Freiwillige Urlaub nehmen. Bei einem Seminar kann kein Urlaub genommen werden.

  • V
    Verlängerung

    Siehe Dauer des Dienstes.

    Versicherungen

    Im Freiwilligendienst sind die Freiwilligen gut versichert. Diese Versicherungen sind da:

    • Krankenversicherung: Freiwillige müssen gesetzlich versichert sein.
    • Unfallversicherung: Freiwillige sind unfallversichert. Das gilt für die Zeit in der Einsatzstelle oder bei Seminar. Auch auf dem direkten Weg zur Einsatzstelle oder Seminar und zurück sind Freiwillige versichert.
    • Haftpflichtversicherung
    • Rentenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Arbeitslosenversicherung

    Bei Fragen zu den Versicherungen rufen Sie uns an.

    Verträge / Vereinbarung

    Die Vereinbarung ist wie ein Arbeitsvertrag zwischen dem DRK als Arbeitgeber, der Einsatzstelle und Freiwilligen. Im Vertrag steht alles Wichtige. Jeder bekomme eine Kopie vom Vertrag.

  • Z
    Zeugnis

    FSJ: Die Freiwilligen bekommen ein Zeugnis, wenn sie möchten. Das DRK hat hierfür eine Vorlage. Sie füllen die Vorlage aus und schicken sie per E-Mail an uns zurück. Sie finden hier alle Papiere. Das DRK schreibt das Zeugnis mit ihren Angaben für Sie. Das DRK verschickt das Zeugnis an die Freiwilligen.

    BFD: Alle Freiwilligen bekommen ein Zeugnis. Sie füllen die Vorlage aus und schicken sie per E-Mail an uns zurück. Sie finden hier alle Papiere. Das DRK schreibt das Zeugnis mit ihren Angaben für Sie. Das DRK verschickt das Zeugnis an die Freiwilligen.

    Zuschläge

    Freiwillige können an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Es können in Ausnahmen Überstunden entstehen. Die Freiwilligen bekommen aber nicht mehr Geld. Der Ausgleich muss als Freizeit gegeben werden.