So erreichst Du uns!
Telefon: 06131 2828 1380
E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr
Fr. 07:30 - 13:00 Uhr
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Es gibt einen Freiwilligendienst als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD). Bei einem Freiwilligendienst helfen Menschen freiwillig in einer wichtigen Einrichtung. Ein FSJ können alle Menschen von 15 bis 26 Jahre machen. Beim BFD ist es egal, wie alt die Menschen sind. Auch in Ihrer Einsatzstelle können Freiwillige helfen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich immer bei uns melden. Wenn es um neue Freiwillige oder Bewerbungen geht, sprechen Sie mit unseren Kolleginnen aus dem Bewerbungsverfahren. Bei Fragen zur Organisation sprechen Sie mit den Kolleginnen aus der Verwaltung. Bei Fragen zu Ihren eigenen Freiwilligen, sprechen Sie mit unseren pädagogischen Fachleuten in den Regionen Süd, Nord und Mainz.
Es gibt einen Freiwilligendienst als Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD). Bei einem Freiwilligendienst helfen Menschen freiwillig in einer wichtigen Einrichtung. Ein FSJ können alle Menschen von 15 bis 26 Jahre machen. Beim BFD ist es egal, wie alt die Menschen sind. Auch in Ihrer Einsatzstelle können Freiwillige helfen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich immer bei uns melden. Wenn es um neue Freiwillige oder Bewerbungen geht, sprechen Sie mit unseren Kolleginnen aus dem Bewerbungsverfahren. Bei Fragen zur Organisation sprechen Sie mit den Kolleginnen aus der Verwaltung. Bei Fragen zu Ihren eigenen Freiwilligen, sprechen Sie mit unseren pädagogischen Fachleuten in den Regionen Süd, Nord und Mainz.
Sie wollen Einsatzstelle werden? Dann machen Sie einen Vertrag mit dem DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Wir helfen Ihnen dann bei der Suche nach Freiwilligen. Wir begleiten die Freiwilligen für das Jahr und helfen Ihnen und den Freiwilligen bei allen Fragen. Wir besuchen auch die Einsatzstellen und beraten Sie bei Problemen. Wir liefern Informationen und erledigen Verwaltungsaufgaben. Das DRK ist der Arbeitgeber für Freiwillige.
Das ist wichtig:
Sie wollen jetzt Einsatzstelle werden? Melden Sie sich bei uns. Wir schicken Ihnen dann wichtige Informationen.
Eine Freiwillige hat sich direkt bei Ihnen gemeldet? Sie muss sie sich auf unserer Homepage bewerben.
Sie wollen Einsatzstelle werden? Dann machen Sie einen Vertrag mit dem DRK Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Wir helfen Ihnen dann bei der Suche nach Freiwilligen. Wir begleiten die Freiwilligen für das Jahr und helfen Ihnen und den Freiwilligen bei allen Fragen. Wir besuchen auch die Einsatzstellen und beraten Sie bei Problemen. Wir liefern Informationen und erledigen Verwaltungsaufgaben. Das DRK ist der Arbeitgeber für Freiwillige.
Das ist wichtig:
Sie wollen jetzt Einsatzstelle werden? Melden Sie sich bei uns. Wir schicken Ihnen dann wichtige Informationen.
Eine Freiwillige hat sich direkt bei Ihnen gemeldet? Sie muss sie sich auf unserer Homepage bewerben.
Hier gibt es Informationen und Dokumente für Sie. Es gibt die Rundschreiben, Vorlagen und Tipps für die Arbeit mit den Freiwilligen.
Hier gibt es Informationen und Dokumente für Sie. Es gibt die Rundschreiben, Vorlagen und Tipps für die Arbeit mit den Freiwilligen.
Internationale Freiwillige sind oft gut für die Einsatzstelle. Hier sind Tipps, damit der Start gut klappt.
Seien Sie offen für die Freiwilligen. Geben Sie ihnen Raum, Vertrauen und Zeit. Wir helfen bei Fragen gerne.
Internationale Freiwillige sind oft gut für die Einsatzstelle. Hier sind Tipps, damit der Start gut klappt.
Seien Sie offen für die Freiwilligen. Geben Sie ihnen Raum, Vertrauen und Zeit. Wir helfen bei Fragen gerne.
Eine Abmahnung kann bei falschem Verhalten durch das DRK ausgestellt werden. Es gibt ein Problem? Sprechen sie direkt mit uns.
Alle Freiwilligen haben eine Person in der Einsatzstelle. Sie beantwortet Fragen und hilft ihnen. Sie heißt Anleitung. Die Freiwilligen müssen die Person vor dem Freiwilligendienst kennenlernen. Es gibt eine Einarbeitung. Es gibt in der Einarbeitung und danach Gespräche mit Anleitung und Freiwilligen. Hier finden Sie Ideen für die Gespräche:
Brauchen Freiwillige bestimmte Arbeitskleidung? Die Einsatzstelle kümmert sich darum.
Der Freiwilligendienst ist ein Jahr zum Lernen und Orientieren. Das sagen die Gesetze. Die Freiwilligen arbeiten den ganzen Tag praktisch in einer Einrichtung und helfen dem Fachpersonal. Die Freiwilligen selbst sind kein Fachpersonal.
Die Einsatzstelle muss die Regeln für Arbeitsschutz einhalten. Wenn es Kosten gibt, muss die Einsatzstelle sie bezahlen. Das kan zum Beispiel bei einer Untersuchung vom Arzt sein,
Wenn ein Unfall bei der Arbeit passiert, muss die Berufsgenossenschaft das wissen. Die Einsatzstelle muss es melden.
Meistens arbeiten Freiwillige 39 Stunden in einer Woche. Im Rettungsdienst kann das anders sein. Wann Freiwillige arbeiten muss zum Dienstplan in der Einsatzstelle passen. Es kann sein, dass Freiwillige im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten. Es gibt keine Minus- oder Überstunden. Wenn es sie doch gibt, , muss die Zeit angepasst werden. Durch den Dienstplan machen Freiwillige Minusstunden? Dann dürfen sie keine Probleme deshalb bekommen. Freiwillige sollten jedes zweite Wochenende frei haben. Wenn Freiwillige jünger als 18 Jahre alt sind, gelten die Regeln aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Am Anfang bekommen Freiwillige ein Dokument. Hier steht wie lang der Dienst dauern soll. Nach mindestens 6 Monaten bekommen die Freiwilligen am Ende eine Bescheinigung. Auch im Freiwilligendienst können Freiwillige eine Bescheinigung bekommen.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ähnlich wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Es gibt Unterschiede: Die Probezeit im BFD ist kürzer, und es gibt ein extra Seminar über Politik. Einen BFD kann man auch machen, wenn man älter als 26 Jahre ist.
Im Jugendfreiwilligendienst gibt es 25 Bildungstage. Sie können online oder persönlich stattfinden und heißen:
Für Freiwillige ab 27 Jahren gibt es andere Regeln. Hier sind es 12 Seminartage. Bei den Bildungsseminaren spricht man über die Erfahrungen aus der Arbeit.
Freiwillige können auch mitentscheiden, was in den Seminaren gemacht wird. Freiwillige müssen an den Seminaren teilnehmen.
Hier gibt es Bilder von unseren Seminaren. Social-Wall
Freiwillige müssen beim Jobcenter fragen, ob sie Bürgergeld bekommen können. Es gibt diese Freibeträge (ab 07.07.2023):
Die Daten von Freiwilligen werden vom DRK nur für den Freiwilligendienst benutzt. Zum Beispiel, um den Dienst zu organisieren oder zu beenden.
Sprechen Sie mit den Freiwilligen über den Datenschutz in ihrer Einrichtung. Besprechen Sie besonders, wie sie mit Namen oder Infos über andere Personen umgehen
Der Freiwilligendienst dauert normalerweise 12 Monate. Nach 6 Monaten wird er anerkannt. Er kann auf maximal 18 Monate verlängert werden. Dafür braucht es einen Antrag vom DRK und die Zustimmung von der Einsatzstelle. Für jeden Monat länger gibt es einen Seminartag und zwei Urlaubstage.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist ein großer Verband in der Wohlfahrtspflege. Es ist Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Hier gibt es 192 nationale Verbände (Stand 2020). Die wichtigsten Regeln des DRK sind: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Es gibt in Rheinland-Pfalz mehr als 900 Plätze für Freiwillige vom DRK. Das können Einrichtungen vom DRK oder andere sein. Ein Freiwilligendienst kann man in (sozial)pädagogischen, pflegerischen und medizinischen Bereichen machen. Es gibt auch andere Einsatzstellen. Hier sind alle Einsatzstellen.
Das DRK spricht regelmäßig mit Ihnen. Wichtig ist dem DRK eine gute Zusammenarbeit. Sprechen Sie uns gern früh im Freiwilligendienst an und sagen, wie der Freiwilligendienst läuft.
Wenn eine Freiwillige jünger als 18 Jahre ist, muss sie zu einer Erstuntersuchung beim Arzt (§ 32 und 41 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die Einsatzstelle muss sich darum kümmern. Für Freiwillige gibt es dieselben Schutzregeln wie für andere Mitarbeitende.
Soll der Freiwilligendienst der praktische Teil vom Fachabitur sein? Dann muss der Freiwilligendienst normalerweise 12 Monate dauern.
Wir können die Kosten für den Arbeitsweg nicht bezahlen. Es gibt aber günstige Tickets für den Nahverkehr für Freiwillige.
Wir bezahlen die Fahrtkosten zum Seminar.
Flexitage sind Seminartage und verpflichtend. Sie können einen oder mehrere Tage dauern und online oder an einem anderen Ort sein. Es sind andere Tage als die Gruppenseminare und der Willkommenstag. Welche Seminare die Freiwilligengewählt haben, bekommen Sie per Post oder Mail. An Flexitagen muss kein Urlaub genommen werden.
Freiwillige dürfen und sollen an Schulungen in der Einrichtung teilnehmen.
Es gibt für Freiwillige keinen Sonderurlaub. Freiwillige können mit Ihnen zusätzliche freie Tage absprechen. Zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch oder eine Prüfung.
Freiwillige können auch ein Praktikum machen. Die Freiwilligen sind dann nicht über die Einsatzstelle versichert. Sie müssen das erlauben.
Für den Freiwilligendienst brauchen die Freiwilligen ein erweitertes Führungszeugnis. Geben Sie den Freiwilligen einen Brief dafür. Dann ist kostet das Zeugnis nichts. Das Zeugnis kann bei den Bürgerämtern ausgestellt werden. Die Beantragung kann lange dauern. Es muss vor Beginn des Freiwilligendienstes da sein.
Schulen geben das erweiterte Führungszeugnis der ADD.
Es gibt Gesetze zum Freiwilligendienst. Diese Gesetze sind wichtig für den Freiwilligendienst:
Im Freiwilligendienst sollen die Freiwilligen lernen und sich orientieren. Wir haben dabei Lernziele. Unser Glückskonzept gibt Ideen, wie die Freiwilligen sich persönlich weiterentwickeln können. Glück ist im Freiwilligendienst ein wichtiges Thema. Zum Beispiel gibt es eine Glücksgruppe. Das ist ein Treffpunkt, um mit anderen Freiwilligen über den Einsatz in der Einsatzstelle zu sprechen. Dabei geht es auch um verschiedene Seiten von Glück.
Für manche Einsatzstellen brauchen Freiwillige Schutz. Zum Beispiel eine Hepatitis-Impfung. Die Einsatzstelle muss sich darum kümmern. Die Einsatzstelle muss die Kosten bezahlen. Die Regeln hat die Berufsgenossenschaft.
Der DRK LV Rheinland-Pfalz e.V. darf den Freiwilligendienst anbieten. Das DRK ist für die Organisation und Verträge zuständig. Wir kümmern uns um die Seminare. Wir schreiben Bescheinigungen.
Das ist unsere Adresse:
DRK-LV RLP e.V.
Freiwilligendienste
Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz
E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
Hotline: 06131-28281380
Alle Leute aus dem Freiwilligendienst sind hier aufgelistet. Hier stehen auch die Telefonnummer und E-Mailadresse.
Ist die zuständige Ansprechperson unterwegs? Sprechen Sie gern mit den Kolleginnen und Kollegen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle unter 18 Jahren. Es gibt Regeln für die Arbeitszeit, die Freizeit, die Pausen und Dienst am Wochenende.
Das DRK hilft, wenn es Probleme im Freiwilligendienst gibt. Sprechen Sie gern mit der Bildungsreferentin.
Bei allgemeinen Fragen können Sie jede Person aus dem Team fragen.
Freiwillige sind länger als 42 Tage krank? Dann bekommen sie Krankengeld.
Wenn Freiwillige krank sind, müssen sie ihrer Einsatzstelle Bescheid sagen. Das muss spätestens vor dem Dienstbeginn an dem Tag, an dem sie krank sind passieren. Am besten telefonisch. Die Freiwilligen müssen sagen, wie lange sie wahrscheinlich krank sind. Die Hauptansprechperson bespricht mit den Freiwilligen wie sie sich richtig krank melden.
Freiwillige sind länger als drei Tage krank? Dann brauchen sie eine Krankmeldung vom Arzt.
Die ersten sechs Wochen Krankheit, bezahlt das DRK das Taschengeld und die Bezüge. Danach bezahlt die Krankenkasse das Krankengeld. Die Freiwilligen müssen sich auch bei der Bildungsreferentin melden, wenn sie wieder gesund sind.
Wenn Freiwillige bei Seminar krank sind, müssen sie vor dem Seminar die Bildungsreferentin anrufen. Bei Seminaren muss ab dem ersten Tag eine Krankmeldung abgegeben werden.
Es kann zur Mitte oder zum Ende eines Monats gekündigt werden. Eine Kündigung muss vier Wochen vorher beim DRK sein. In der Probezeit muss sie nur 14 Tage vorher da sein.
Siehe Schwangerschaft.
Freiwillige müssen keinen Nachtdienst machen. In der Einsatzstelle kann es aber vorkommen. Freiwillige dürfen Nachtdienst nur nach Absprache machen, zum Beispiel im Rettungsdienst oder Fahrdienst.
Freiwillige dürfen neben dem Freiwilligendienst auch einen anderen Job haben. Hier gibt es aber Regeln:
Der Freiwilligendienst ist immer wichtiger als der andere Job.
Die Betreuung im Freiwilligendienst ist wichtig und im Gesetz festgelegt. Es gibt drei Teile:
Hier sind die Pausenzeiten, wenn Freiwillige unter 18 Jahre alt sind:
Wenn Freiwillige über 18 Jahre alt sind:
Freiwillige dürfen nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten.
Es kann sein, dass Ihre Einsatzstelle andere Regeln für die Pausen hat.
Siehe Freistellung.
Im Freiwilligendienst gibt es eine Probephase. Im Vertrag steht wie lange sie geht. Am Ende der Probephase sollen Sie mit dem Freiwilligen sprechen. Im Gespräch sollen wichtige Aufgaben und Schwerpunkte der Arbeit besprochen werden. Sie finden hier Ideen für das Gespräch.
Wir haben nicht nur ein Büro in Mainz, sondern auch in Koblenz und Kaiserslautern. Hier sind Bildungsreferentinnen für die Seminare in der Nähe.
Hier sind die Adressen:
DRK-Landesverband RLP e.V.
Freiwilligendienste I Büro Kaiserslautern
Wilh.-Kittelberger Str. 71, 67659 Kaiserslautern
DRK-Landesverband RLP e.V.
Freiwilligendienste I Büro Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 12, 56073 Koblenz
Freiwillige haben ein Recht auf eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen den Arbeitszeiten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es andere Regeln.
Es gibt Einsatzstellen in denen die Pause manchmal nur 10 Stunden ist. Zum Beispiel in Krankenhäusern oder Einrichtungen, wo Menschen behandelt, gepflegt oder betreut werden. Wenn das passiert, muss später eine längere Pause gemacht werden. Im gleichen Monat müssen Freiwillige für jede kürzere Pause eine längere Pause bekommen. Die längere Pause dauert mindestens 12 Stunden.
Im Freiwilligendienst gilt das Mutterschutzgesetz. Eine Elternzeit gibt es im Freiwilligendienst nicht. Die Einsatzstelle und DRK sollen über eine Schwangerschaft informiert werden.
Siehe Freistellung.
Der Freiwilligendienst kann zwischen 20,5 Stunden, 30 Stunden oder 39 Stunden pro Woche sein. Das Taschengeld wird an die Arbeitsstunden angepasst. Die Seminartage sind gleich.
Freiwillige dürfen manchmal mehr Stunden arbeiten. Das ist aber eine Ausnahme. Wenn an einem Tag mehr Stunden gearbeitet werden, müssen sie mit Freizeit für den Freiwilligen belohnt werden. Das Taschengeld bleibt gleich.
Siehe Arbeitsunfall.
Im Freiwilligendienst gibt es 26 Tage Urlaub. Das gilt bei 12 Monaten Dienstzeit Die Einsatzstelle und Freiwillige sprechen den Urlaub ab. Wenn die Einsatzstelle Schließzeiten hat, müssen Freiwillige Urlaub nehmen. Bei einem Seminar kann kein Urlaub genommen werden.
Siehe Dauer des Dienstes.
Im Freiwilligendienst sind die Freiwilligen gut versichert. Diese Versicherungen sind da:
Bei Fragen zu den Versicherungen rufen Sie uns an.
Die Vereinbarung ist wie ein Arbeitsvertrag zwischen dem DRK als Arbeitgeber, der Einsatzstelle und Freiwilligen. Im Vertrag steht alles Wichtige. Jeder bekomme eine Kopie vom Vertrag.
FSJ: Die Freiwilligen bekommen ein Zeugnis, wenn sie möchten. Das DRK hat hierfür eine Vorlage. Sie füllen die Vorlage aus und schicken sie per E-Mail an uns zurück. Sie finden hier alle Papiere. Das DRK schreibt das Zeugnis mit ihren Angaben für Sie. Das DRK verschickt das Zeugnis an die Freiwilligen.
BFD: Alle Freiwilligen bekommen ein Zeugnis. Sie füllen die Vorlage aus und schicken sie per E-Mail an uns zurück. Sie finden hier alle Papiere. Das DRK schreibt das Zeugnis mit ihren Angaben für Sie. Das DRK verschickt das Zeugnis an die Freiwilligen.
Freiwillige können an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Es können in Ausnahmen Überstunden entstehen. Die Freiwilligen bekommen aber nicht mehr Geld. Der Ausgleich muss als Freizeit gegeben werden.
Eine Abmahnung kann bei falschem Verhalten durch das DRK ausgestellt werden. Es gibt ein Problem? Sprechen sie direkt mit uns.
Alle Freiwilligen haben eine Person in der Einsatzstelle. Sie beantwortet Fragen und hilft ihnen. Sie heißt Anleitung. Die Freiwilligen müssen die Person vor dem Freiwilligendienst kennenlernen. Es gibt eine Einarbeitung. Es gibt in der Einarbeitung und danach Gespräche mit Anleitung und Freiwilligen. Hier finden Sie Ideen für die Gespräche:
Brauchen Freiwillige bestimmte Arbeitskleidung? Die Einsatzstelle kümmert sich darum.
Der Freiwilligendienst ist ein Jahr zum Lernen und Orientieren. Das sagen die Gesetze. Die Freiwilligen arbeiten den ganzen Tag praktisch in einer Einrichtung und helfen dem Fachpersonal. Die Freiwilligen selbst sind kein Fachpersonal.
Die Einsatzstelle muss die Regeln für Arbeitsschutz einhalten. Wenn es Kosten gibt, muss die Einsatzstelle sie bezahlen. Das kan zum Beispiel bei einer Untersuchung vom Arzt sein,
Wenn ein Unfall bei der Arbeit passiert, muss die Berufsgenossenschaft das wissen. Die Einsatzstelle muss es melden.
Meistens arbeiten Freiwillige 39 Stunden in einer Woche. Im Rettungsdienst kann das anders sein. Wann Freiwillige arbeiten muss zum Dienstplan in der Einsatzstelle passen. Es kann sein, dass Freiwillige im Schichtdienst oder am Wochenende arbeiten. Es gibt keine Minus- oder Überstunden. Wenn es sie doch gibt, , muss die Zeit angepasst werden. Durch den Dienstplan machen Freiwillige Minusstunden? Dann dürfen sie keine Probleme deshalb bekommen. Freiwillige sollten jedes zweite Wochenende frei haben. Wenn Freiwillige jünger als 18 Jahre alt sind, gelten die Regeln aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Am Anfang bekommen Freiwillige ein Dokument. Hier steht wie lang der Dienst dauern soll. Nach mindestens 6 Monaten bekommen die Freiwilligen am Ende eine Bescheinigung. Auch im Freiwilligendienst können Freiwillige eine Bescheinigung bekommen.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ähnlich wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Es gibt Unterschiede: Die Probezeit im BFD ist kürzer, und es gibt ein extra Seminar über Politik. Einen BFD kann man auch machen, wenn man älter als 26 Jahre ist.
Im Jugendfreiwilligendienst gibt es 25 Bildungstage. Sie können online oder persönlich stattfinden und heißen:
Für Freiwillige ab 27 Jahren gibt es andere Regeln. Hier sind es 12 Seminartage. Bei den Bildungsseminaren spricht man über die Erfahrungen aus der Arbeit.
Freiwillige können auch mitentscheiden, was in den Seminaren gemacht wird. Freiwillige müssen an den Seminaren teilnehmen.
Hier gibt es Bilder von unseren Seminaren. Social-Wall
Freiwillige müssen beim Jobcenter fragen, ob sie Bürgergeld bekommen können. Es gibt diese Freibeträge (ab 07.07.2023):
Die Daten von Freiwilligen werden vom DRK nur für den Freiwilligendienst benutzt. Zum Beispiel, um den Dienst zu organisieren oder zu beenden.
Sprechen Sie mit den Freiwilligen über den Datenschutz in ihrer Einrichtung. Besprechen Sie besonders, wie sie mit Namen oder Infos über andere Personen umgehen
Der Freiwilligendienst dauert normalerweise 12 Monate. Nach 6 Monaten wird er anerkannt. Er kann auf maximal 18 Monate verlängert werden. Dafür braucht es einen Antrag vom DRK und die Zustimmung von der Einsatzstelle. Für jeden Monat länger gibt es einen Seminartag und zwei Urlaubstage.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist ein großer Verband in der Wohlfahrtspflege. Es ist Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Hier gibt es 192 nationale Verbände (Stand 2020). Die wichtigsten Regeln des DRK sind: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Es gibt in Rheinland-Pfalz mehr als 900 Plätze für Freiwillige vom DRK. Das können Einrichtungen vom DRK oder andere sein. Ein Freiwilligendienst kann man in (sozial)pädagogischen, pflegerischen und medizinischen Bereichen machen. Es gibt auch andere Einsatzstellen. Hier sind alle Einsatzstellen.
Das DRK spricht regelmäßig mit Ihnen. Wichtig ist dem DRK eine gute Zusammenarbeit. Sprechen Sie uns gern früh im Freiwilligendienst an und sagen, wie der Freiwilligendienst läuft.
Wenn eine Freiwillige jünger als 18 Jahre ist, muss sie zu einer Erstuntersuchung beim Arzt (§ 32 und 41 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die Einsatzstelle muss sich darum kümmern. Für Freiwillige gibt es dieselben Schutzregeln wie für andere Mitarbeitende.
Soll der Freiwilligendienst der praktische Teil vom Fachabitur sein? Dann muss der Freiwilligendienst normalerweise 12 Monate dauern.
Wir können die Kosten für den Arbeitsweg nicht bezahlen. Es gibt aber günstige Tickets für den Nahverkehr für Freiwillige.
Wir bezahlen die Fahrtkosten zum Seminar.
Flexitage sind Seminartage und verpflichtend. Sie können einen oder mehrere Tage dauern und online oder an einem anderen Ort sein. Es sind andere Tage als die Gruppenseminare und der Willkommenstag. Welche Seminare die Freiwilligengewählt haben, bekommen Sie per Post oder Mail. An Flexitagen muss kein Urlaub genommen werden.
Freiwillige dürfen und sollen an Schulungen in der Einrichtung teilnehmen.
Es gibt für Freiwillige keinen Sonderurlaub. Freiwillige können mit Ihnen zusätzliche freie Tage absprechen. Zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch oder eine Prüfung.
Freiwillige können auch ein Praktikum machen. Die Freiwilligen sind dann nicht über die Einsatzstelle versichert. Sie müssen das erlauben.
Für den Freiwilligendienst brauchen die Freiwilligen ein erweitertes Führungszeugnis. Geben Sie den Freiwilligen einen Brief dafür. Dann ist kostet das Zeugnis nichts. Das Zeugnis kann bei den Bürgerämtern ausgestellt werden. Die Beantragung kann lange dauern. Es muss vor Beginn des Freiwilligendienstes da sein.
Schulen geben das erweiterte Führungszeugnis der ADD.
Es gibt Gesetze zum Freiwilligendienst. Diese Gesetze sind wichtig für den Freiwilligendienst:
Im Freiwilligendienst sollen die Freiwilligen lernen und sich orientieren. Wir haben dabei Lernziele. Unser Glückskonzept gibt Ideen, wie die Freiwilligen sich persönlich weiterentwickeln können. Glück ist im Freiwilligendienst ein wichtiges Thema. Zum Beispiel gibt es eine Glücksgruppe. Das ist ein Treffpunkt, um mit anderen Freiwilligen über den Einsatz in der Einsatzstelle zu sprechen. Dabei geht es auch um verschiedene Seiten von Glück.
Für manche Einsatzstellen brauchen Freiwillige Schutz. Zum Beispiel eine Hepatitis-Impfung. Die Einsatzstelle muss sich darum kümmern. Die Einsatzstelle muss die Kosten bezahlen. Die Regeln hat die Berufsgenossenschaft.
Der DRK LV Rheinland-Pfalz e.V. darf den Freiwilligendienst anbieten. Das DRK ist für die Organisation und Verträge zuständig. Wir kümmern uns um die Seminare. Wir schreiben Bescheinigungen.
Das ist unsere Adresse:
DRK-LV RLP e.V.
Freiwilligendienste
Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz
E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
Hotline: 06131-28281380
Alle Leute aus dem Freiwilligendienst sind hier aufgelistet. Hier stehen auch die Telefonnummer und E-Mailadresse.
Ist die zuständige Ansprechperson unterwegs? Sprechen Sie gern mit den Kolleginnen und Kollegen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle unter 18 Jahren. Es gibt Regeln für die Arbeitszeit, die Freizeit, die Pausen und Dienst am Wochenende.
Das DRK hilft, wenn es Probleme im Freiwilligendienst gibt. Sprechen Sie gern mit der Bildungsreferentin.
Bei allgemeinen Fragen können Sie jede Person aus dem Team fragen.
Freiwillige sind länger als 42 Tage krank? Dann bekommen sie Krankengeld.
Wenn Freiwillige krank sind, müssen sie ihrer Einsatzstelle Bescheid sagen. Das muss spätestens vor dem Dienstbeginn an dem Tag, an dem sie krank sind passieren. Am besten telefonisch. Die Freiwilligen müssen sagen, wie lange sie wahrscheinlich krank sind. Die Hauptansprechperson bespricht mit den Freiwilligen wie sie sich richtig krank melden.
Freiwillige sind länger als drei Tage krank? Dann brauchen sie eine Krankmeldung vom Arzt.
Die ersten sechs Wochen Krankheit, bezahlt das DRK das Taschengeld und die Bezüge. Danach bezahlt die Krankenkasse das Krankengeld. Die Freiwilligen müssen sich auch bei der Bildungsreferentin melden, wenn sie wieder gesund sind.
Wenn Freiwillige bei Seminar krank sind, müssen sie vor dem Seminar die Bildungsreferentin anrufen. Bei Seminaren muss ab dem ersten Tag eine Krankmeldung abgegeben werden.
Es kann zur Mitte oder zum Ende eines Monats gekündigt werden. Eine Kündigung muss vier Wochen vorher beim DRK sein. In der Probezeit muss sie nur 14 Tage vorher da sein.
Siehe Schwangerschaft.
Freiwillige müssen keinen Nachtdienst machen. In der Einsatzstelle kann es aber vorkommen. Freiwillige dürfen Nachtdienst nur nach Absprache machen, zum Beispiel im Rettungsdienst oder Fahrdienst.
Freiwillige dürfen neben dem Freiwilligendienst auch einen anderen Job haben. Hier gibt es aber Regeln:
Der Freiwilligendienst ist immer wichtiger als der andere Job.
Die Betreuung im Freiwilligendienst ist wichtig und im Gesetz festgelegt. Es gibt drei Teile:
Hier sind die Pausenzeiten, wenn Freiwillige unter 18 Jahre alt sind:
Wenn Freiwillige über 18 Jahre alt sind:
Freiwillige dürfen nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten.
Es kann sein, dass Ihre Einsatzstelle andere Regeln für die Pausen hat.
Siehe Freistellung.
Im Freiwilligendienst gibt es eine Probephase. Im Vertrag steht wie lange sie geht. Am Ende der Probephase sollen Sie mit dem Freiwilligen sprechen. Im Gespräch sollen wichtige Aufgaben und Schwerpunkte der Arbeit besprochen werden. Sie finden hier Ideen für das Gespräch.
Wir haben nicht nur ein Büro in Mainz, sondern auch in Koblenz und Kaiserslautern. Hier sind Bildungsreferentinnen für die Seminare in der Nähe.
Hier sind die Adressen:
DRK-Landesverband RLP e.V.
Freiwilligendienste I Büro Kaiserslautern
Wilh.-Kittelberger Str. 71, 67659 Kaiserslautern
DRK-Landesverband RLP e.V.
Freiwilligendienste I Büro Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 12, 56073 Koblenz
Freiwillige haben ein Recht auf eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen den Arbeitszeiten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es andere Regeln.
Es gibt Einsatzstellen in denen die Pause manchmal nur 10 Stunden ist. Zum Beispiel in Krankenhäusern oder Einrichtungen, wo Menschen behandelt, gepflegt oder betreut werden. Wenn das passiert, muss später eine längere Pause gemacht werden. Im gleichen Monat müssen Freiwillige für jede kürzere Pause eine längere Pause bekommen. Die längere Pause dauert mindestens 12 Stunden.
Im Freiwilligendienst gilt das Mutterschutzgesetz. Eine Elternzeit gibt es im Freiwilligendienst nicht. Die Einsatzstelle und DRK sollen über eine Schwangerschaft informiert werden.
Siehe Freistellung.
Der Freiwilligendienst kann zwischen 20,5 Stunden, 30 Stunden oder 39 Stunden pro Woche sein. Das Taschengeld wird an die Arbeitsstunden angepasst. Die Seminartage sind gleich.
Freiwillige dürfen manchmal mehr Stunden arbeiten. Das ist aber eine Ausnahme. Wenn an einem Tag mehr Stunden gearbeitet werden, müssen sie mit Freizeit für den Freiwilligen belohnt werden. Das Taschengeld bleibt gleich.
Siehe Arbeitsunfall.
Im Freiwilligendienst gibt es 26 Tage Urlaub. Das gilt bei 12 Monaten Dienstzeit Die Einsatzstelle und Freiwillige sprechen den Urlaub ab. Wenn die Einsatzstelle Schließzeiten hat, müssen Freiwillige Urlaub nehmen. Bei einem Seminar kann kein Urlaub genommen werden.
Siehe Dauer des Dienstes.
Im Freiwilligendienst sind die Freiwilligen gut versichert. Diese Versicherungen sind da:
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Die Vereinbarung ist wie ein Arbeitsvertrag zwischen dem DRK als Arbeitgeber, der Einsatzstelle und Freiwilligen. Im Vertrag steht alles Wichtige. Jeder bekomme eine Kopie vom Vertrag.
FSJ: Die Freiwilligen bekommen ein Zeugnis, wenn sie möchten. Das DRK hat hierfür eine Vorlage. Sie füllen die Vorlage aus und schicken sie per E-Mail an uns zurück. Sie finden hier alle Papiere. Das DRK schreibt das Zeugnis mit ihren Angaben für Sie. Das DRK verschickt das Zeugnis an die Freiwilligen.
BFD: Alle Freiwilligen bekommen ein Zeugnis. Sie füllen die Vorlage aus und schicken sie per E-Mail an uns zurück. Sie finden hier alle Papiere. Das DRK schreibt das Zeugnis mit ihren Angaben für Sie. Das DRK verschickt das Zeugnis an die Freiwilligen.
Freiwillige können an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Es können in Ausnahmen Überstunden entstehen. Die Freiwilligen bekommen aber nicht mehr Geld. Der Ausgleich muss als Freizeit gegeben werden.