So erreichst Du uns!
Telefon: 06131 2828 1380
E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 07:30 - 16:00 Uhr
Fr. 07:30 - 13:00 Uhr
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Hier findest du Antworten auf viele Fragen zum Freiwilligendienst. Es gibt Antworten zu Stichpunkten wie Alter, Zeugnis oder Seminare. Wenn du auf eine Frage keine Antwort findest, dann frag uns. Wir haben eine Telefonnummer (06131 2828 1380) und eine Mailadresse (freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de). Wenn du eine bestimmte Person etwas fragen willst, findest du die Telefonnummern und Emailadressen auf der Team-Seite.
Wenn du jünger als 27 Jahre alt bist und fertig mit der Schule bist.
Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Meistens 12 Monate lang.
Meistens in Vollzeit.
25 DRK-Bildungsseminartage.
26 Urlaubstage.
450€ Taschengeld im Monat.
Wir bezahlen deine Sozial-Versicherungen.
Du hast eine Ansprechperson beim DRK.
Du hast eine Ansprechperson in deiner Einsatzstelle.
Beide helfen dir und erklären dir Dinge.
Wenn du 27 Jahre oder älter bist.
Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Meistens 12 Monate.
Du kannst 20,5 Stunden oder 30 Stunden oder Vollzeit arbeiten.
In 12 Monaten besuchst du 12 Seminartage.
26 Urlaubstage.
Jeden Monat Taschengeld. Wenn du Vollzeit arbeitest, sind das 520€.
Wir bezahlen deine Sozialversicherungen.
Du hast eine Ansprechperson beim DRK.
Du hast eine Ansprechperson in deiner Einsatzstelle.
Beide helfen dir und erklären dir Dinge.
Wenn du jünger als 27 Jahre alt bist und fertig mit der Schule bist.
Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
Meistens 12 Monate lang.
Meistens in Vollzeit.
25 DRK-Bildungsseminartage.
26 Urlaubstage.
450€ Taschengeld im Monat.
Wir bezahlen deine Sozial-Versicherungen.
Du hast eine Ansprechperson beim DRK.
Du hast eine Ansprechperson in deiner Einsatzstelle.
Beide helfen dir und erklären dir Dinge.
Wenn du 27 Jahre oder älter bist.
Bundesfreiwilligendienst (BFD).
Meistens 12 Monate.
Du kannst 20,5 Stunden oder 30 Stunden oder Vollzeit arbeiten.
In 12 Monaten besuchst du 12 Seminartage.
26 Urlaubstage.
Jeden Monat Taschengeld. Wenn du Vollzeit arbeitest, sind das 520€.
Wir bezahlen deine Sozialversicherungen.
Du hast eine Ansprechperson beim DRK.
Du hast eine Ansprechperson in deiner Einsatzstelle.
Beide helfen dir und erklären dir Dinge.
Im Freiwilligendienst kannst du eine Abmahnung bekommen. Das passiert, wenn du in der Einsatzstelle oder im Seminar etwas Falsches tust. Wenn du danach weiter falsche Dinge tust, kannst du eine Kündigung bekommen.
Du musst dich nicht vor bei der Agentur für Arbeit melden bevor dein Dienst vorbei ist (Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 SGB III).
Machst du direkt nach dem Dienst eine Ausbildung oder ein Studium? Wenn du keinen Platz hast, melde dich drei Monate vor dem Ende bei der Agentur. Die Agentur für Arbeit gibt dir ein Formular zum Ausfüllen. Bitte schicke es an deine Bildungsreferentin oder deinen Bildungsreferenten.
Du hast im Freiwilligendienst immer eine Anleitung. Das ist eine Person in der Einsatzstelle. Sie hilft dir. Sie erklärt dir am Anfang, was du tun sollst. Sie begleitet dich das ganze Jahr. Du kannst sie immer fragen.
Gibt es besondere Kleidung in deiner Einsatzstelle? Du bekommst sie von der Einsatzstelle. Frag danach!
Dein Freiwilligendienst ist nach dem Gesetz ein Jahr zum Lernen und Orientieren. Du arbeitest den ganzen Tag praktisch in einer Einrichtung (siehe Einsatzstelle) und hilfst dem Fachpersonal. Du bist selbst kein Fachpersonal.
Es gibt in den Einsatzstellen Regeln für die Sicherheit. Du musst dich auch an diese Regeln halten. Frage in der Einsatzstelle nach den Regeln und der Hausordnung. Deine Einsatzstelle gibt dir die nötige Arbeitskleidung, wenn du sie brauchst.
Wenn du bei der Arbeit in deiner Einsatzstelle einen Unfall hast, musst du das deiner Bildungsreferentin sagen. Die Berufsgenossenschaft deiner Einsatzstelle ist zuständig. Das gilt auch bei einem Unfall auf dem Seminar.
Die Einsatzstelle hat Regeln für die Arbeitszeit. Im Freiwilligendienst arbeitest du meistens in Vollzeit. Du kannst auch in Teilzeit arbeiten. Die Einsatzstelle sagt dir die genauen Arbeitszeiten.
In der Einsatzstelle gibt es Dienstpläne. Es gibt in manchen Bereichen Dienst am Wochenende, in der Nacht oder später am Tag. Du sollst keine Minusstunden oder Überstunden machen.
Wenn du sie doch machst, muss die Zeit angepasst werden. Wenn Freiwillige keine Schuld an zu wenigen Arbeitsstunden haben, dürfen sie deshalb keine Probleme bekommen.
Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Du bekommst am Anfang einen Freiwilligendienst-Ausweis. Er ist wie ein Schülerausweis oder Studentenausweis. Du kannst damit manche Dinge günstiger bekommen. Zum Beispiel Tickets fürs Kino oder auch für Bus und Bahn.
Eine Liste der Angebote findest du hier: https://fuer-freiwillige.de/
Am Anfang deines Freiwilligendienstes bekommst du ein Dokument. Es zeigt wie lang dein Freiwilligendienst sein wird. Das brauchst du für Ämter. Wenn du mindestens sechs Monate dabei warst, bekommst du am Ende eine Bescheinigung. Sie sagt wie lange dein Dienst genau war. Das Original ist für dich. Benutze Kopien für Bewerbungen.
Jeden Monat bekommst du einen Brief über dein Taschengeld. Zu Beginn und am Ende von deinem Dienst gibt es Papiere für die Sozialversicherung. Hebe alle Dokumente gut auf, sie können später noch wichtig sein.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ähnlich wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Es gibt Unterschiede: Die Probezeit im BFD ist kürzer, und es gibt ein extra Seminar über Politik. Einen BFD kannst du auch machen, wenn du älter als 26 Jahre bist. Du kannst einen BFD auch in Teilzeit machen.
Im Jugendfreiwilligendienst gibt es 25 Bildungstage. Diese können online oder persönlich stattfinden und heißen:
Für Freiwillige ab 27 Jahren gibt es andere Regeln. Hier sind es 12 Seminartage.
Bei den Bildungsseminaren sprichst du über deine Erfahrungen aus der Arbeit. Du kannst auch mitentscheiden, was in den Seminaren gemacht wird.
Du musst an den Seminaren teilnehmen.
Du musst beim Jobcenter fragen, ob du Bürgergeld bekommen kannst. Es gibt diese Freibeträge (ab 01.07.2023)
Das DRK verwendet deine Daten nur, wenn es für deinen Freiwilligendienst nötig ist. Zum Beispiel um den Dienst zu organisieren oder zu beenden.
Daten wie Namen oder Bilder, die du im Dienst oder bei Seminaren bekommst, darfst du nicht weitergeben. Das gilt auch für Daten über andere Personen aus deiner Arbeitsstelle. Wenn du gegen den Datenschutz verstößt, kann das ernste Folgen haben. Sogar eine Kündigung.
Mehr zum Datenschutz auch auf unseren Seminaren findest du auf unserer Webseite unter Seminare.
Dein Freiwilligendienst dauert normalerweise 12 Monate. Nach 6 Monaten wird er anerkannt. Du kannst ihn auf maximal 18 Monate verlängern. Dafür brauchst du einen Antrag von deiner Bildungsreferentin und die Zustimmung deiner Einsatzstelle. Für jeden Monat länger gibt es einen Seminartag und zwei Urlaubstage. Sprich mit deiner Bildungsreferentin.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist ein großer Verband in der Wohlfahrtspflege. Es ist Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Hier gibt es 192 nationale Verbände (Stand 2020). Die wichtigsten Regeln des DRK sind: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Es gibt in Rheinland-Pfalz mehr als 900 Plätze für Freiwillige vom DRK. Das können Einrichtungen vom DRK oder andere sein. Du kannst einen Freiwilligendienst in (sozial)pädagogischen, pflegerischen und medizinischen Bereichen machen. Es gibt auch andere Einsatzstellen. Hier sind alle Einsatzstellen.
Deine Bildungsreferentin und Einsatzstelle sprechen miteinander. Allen ist wichtig, dass dein Freiwilligendienst gut läuft und du dich wohl fühlst. Du kannst dich immer bei deiner Bildungsreferentin melden. Wenn du Fragen oder Probleme hast, helfen wir dir weiter. Wir besuchen dich auch in deiner Einsatzstelle.
Es kann sein, dass du vor dem Freiwilligendienst zum Arzt musst für eine Untersuchung. Das ist die Einstellungsuntersuchung. Du musst zum Beispiel zur Untersuchung, wenn du jünger als 18 Jahre bist (§ 32 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die Einsatzstelle oder die Krankenkasse bezahlt die Untersuchung. Sprich vor der Untersuchung mit der Einsatzstelle über die Kosten.
Es kann auch sein, dass du vor dem Freiwilligendienst eine Impfung brauchst.
Die Einsatzstelle sagt dir, ob du eine Einstellungsuntersuchung oder eine Impfung brauchst.
Hast du einen Ergänzungsausweis? Dann sprich bitte mit deiner Bildungsreferentin.
Willst du mit dem Freiwilligendienst den praktischen Teil vom Fachabitur bekommen? Dann musst du normalerweise 12 Monate Freiwilligendienst machen. Wenn du mehr dazu wissen willst, sprich mit der Stelle, die den theoretischen Teil anerkannt hat. Das ist meistens deine alte Schule.
Wir können die Kosten für deinen Arbeitsweg nicht bezahlen. Es gibt aber günstige Tickets für den Nahverkehr für Freiwillige. Frag bei deinem Verkehrsbund nach. Vielleicht ist auch das Deutschland-Ticket gut für dich.
Wir bezahlen deine Fahrtkosten zum Seminar. Das ist wichtig:
Den Antrag bekommst du von deiner Bildungsreferentin. Er muss spätestens drei Wochen nach dem Seminar bei uns abgeben. Wir brauchen außerdem von dir:
Wir bezahlen das Ticket nach dem Seminar mit dem nächsten Taschengeld.
Flexitage sind Seminartage. Sie können einen oder mehrere Tage dauern und online oder an einem anderen Ort sein. Es sind andere Tage als die Gruppenseminare und der Willkommenstag. Du suchst dir deine Flexitage selbst aus. Das geht über unsere Seite freiwillig24.de. Am Willkommenstag lernst du wie das geht.
Du kannst an Schulungen in deiner Einsatzstelle teilnehmen. Wichtig ist, dass du das vorher besprichst.
Es gibt keinen Sonderurlaub für Freiwillige. Wenn du mal frei brauchst, kannst du das mit deiner Einsatzstelle absprechen. zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch oder eine Prüfung. Wenn du an diesem Tag ein Seminar hättest, musst du mit deiner Bildungsreferentin reden und das Seminar nachholen. Du musst immer schriftlich um Freistellung bitten und erklären, warum du frei brauchst.
Wenn du ein paar Tage frei für ein Praktikum brauchst, geht das auch. Du bist dann nicht über die Einsatzstelle versichert. Auch hier musst die Einsatzstelle das erlauben.
Freiwillig24.de ist eine Internetseite. Du kannst hier zwei wichtige Dinge tun:
Wir schicken dir die Zugangsdaten als Email. Es wird die Emailadresse benutzt, die du uns gibst. Wenn du dein Passwort vergisst, kannst du es selbst auf der Seite freiwillig24.de zurücksetzen.
Für manche Einsatzstellen brauchst du ein erweitertes Führungszeugnis. Mit einem Brief deiner Einsatzstelle kannst du das Führungszeugnis kostenfrei beantragen. Du musst hierfür auf ein Bürgeramt bei dir in der Nähe. Informiere dich, wohin du gehen musst. Es kann vier Wochen dauern bis das Führungszeugnis ankommt.
Es gibt Gesetze zum Freiwilligendienst. Diese Gesetze sind wichtig für den Freiwilligendienst:
Im Freiwilligendienst sollst du lernen und dich orientieren. Wir haben dabei Lernziele. Unser Glückskonzept gibt dir Ideen, wie du dich weiterentwickeln kannst. Glück ist in deinem Freiwilligendienst ein wichtiges Thema. Zum Beispiel gibt es eine Glücksgruppe. Das ist ein Treffpunkt um mit anderen Freiwilligen über deinen Einsatz in deiner Einsatzstelle zu sprechen. Dabei geht es auch um verschiedene Seiten von Glück.
Du brauchst vielleicht einen besonderen Schutz in deiner Einsatzstelle. Zum Beispiel eine Impfung gegen Hepatitis. Deine Einsatzstelle sagt dir dann Bescheid. Die Kosten bezahlt deine Einsatzstelle.
Frag vor deinem Freiwilligendienst in deiner Einsatzstelle nach.
Der DRK LV Rheinland-Pfalz e.V. darf den Freiwilligendienst anbieten.
Das DRK ist für die Organisation und Verträge zuständig. Wir kümmern uns um die Seminararbeit. Von uns bekommst du eine Bescheinigung.
Das ist unsere Adresse:
DRK-LV RLP e.V.
Freiwilligendienste
Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz
E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
Hotline: 06131-28281380
Alle Leute aus dem Freiwilligendienst sind hier aufgelistet. Dort stehen auch die Telefonnummer und E-Mailadresse. Sollte deine zuständige Ansprechperson unterwegs sein, sprich gern mit den Kolleginnen und Kollegen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle unter 18 Jahren. Es gibt Regeln für die Arbeitszeit, die Freizeit, die Pausen und Dienst am Wochenende. Deine Anleitung kennt die Regeln. Sprich mit ihr darüber. Wenn du Fragen hast, melde dich bei deiner Bildungsreferentin. Hier sind die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Für die Steuer und das Kindergeld gilt: Der Freiwilligendienst ist wie eine Zeit in der Schule oder in der Ausbildung. Du kannst also Kindergeld bekommen. Am Anfang vom Freiwilligendienst bekommst du eine Bescheinigung, die du hierfür brauchst.
Wenn es in deiner Einsatzstelle Probleme gibt, sprich zuerst mit deiner Anleitung. Sie hilft dir dann. Wenn das nicht geht, dann sprich mit deiner Bildungsreferentin.
Du bist länger als 42 Tage krank? Dann bekommst du Krankengeld. Melde dich bei deiner Bildungsreferentin.
Wenn du krank bist, musst du deiner Einsatzstelle das sagen. Du musst es dort sagen, bevor dein Dienst eigentlich anfängt. Melde dich dort über das Telefon. Du musst sagen, wie lange du wahrscheinlich krank bist. Sprich mit deiner Anleitung, wie du dich richtig krank meldest.
Wenn du länger als drei Tage (nicht Arbeitstage) krank bist, musst du zum Arzt gehen und dir eine Krankmeldung geben lassen.
Die ersten sechs Wochen Krankheit, bezahlt das DRK das Taschengeld und die Bezüge. Danach bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse. Schick immer alle Krankmeldungen auch an die Krankenkasse, wenn dein Arzt das nicht digital macht. Wenn du weißt, wann du wieder gesund bist, sag das deiner Bildungsreferentin.
Wenn du beim Seminar krank bist, dann musst du vor dem Seminar deine Bildungsreferentin anrufen. Du brauchst für das Seminar schon ab dem ersten Tag eine Krankmeldung vom Arzt. Die Krankmeldung musst du an den DRK Landesverband RLP schicken. Ohne Krankmeldung kannst du eine Abmahnung bekommen. Wenn du wieder gesund bist, kommst du später zum Seminar.
Wenn dein Vertrag endet, endet dein Freiwilligendienst. Du musst dann nicht kündigen.
Die Kündigung muss von dir und deiner Einsatzstelle unterschrieben werden. Wenn du unter 18 bist, müssen auch deine Erziehungsberechtigten unterschreiben. Schicke sie dann per Post zu uns.
Siehe Schwangerschaft
Wir benutzen MS Teams für die Bildungstage. Du bekommst die Zugangsdaten vor deinem ersten Bildungstag von uns.
In deinem Freiwilligendienst kannst du einen Nachtdienst machen, wenn du das willst. Besprich das vorher mit deiner Einsatzstelle besprechen.
Du kannst neben deinem Freiwilligendienst auch einen anderen Job haben. Aber es gibt Regeln:
Deine Betreuung im Freiwilligendienst ist wichtig und im Gesetz festgelegt. Es gibt drei Teile:
Wenn du Fragen oder Probleme hast, kannst du immer zu deiner Bildungsreferentin gehen.
Das sind deine Pausenzeiten, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist:
Wenn du 18 Jahre oder älter bist, sehen deine Pausenzeiten so aus:
Du darfst nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten.
Es kann sein, dass in einer Vereinbarung mit deiner Einsatzstelle andere Pausenregeln stehen.
Dein Freiwilligendienst kann vielleicht als Praktikum für eine Ausbildung oder ein Studium im sozialen, pädagogischen oder medizinischen Bereich zählen. Frage dazu bei deiner Hochschule oder Ausbildungsstelle nach.
Möchtest du während deines Freiwilligendienstes ein Praktikum machen? Dann schau nach den Regeln für Freistellungen.
In deinem Freiwilligendienst gibt es eine Probephase. Im FSJ dauert sie 12 Wochen und im BFD dauert sie 6 Wochen. Manchmal gibt es auch andere Regelungen, schau dazu bitte in deinem Vertrag nach.
Wir haben nicht nur ein Büro in Mainz, sondern auch in Koblenz und Kaiserslautern. Hier sind Bildungsreferentinnen für die Seminare in der Nähe.
Hier sind die Adressen:
DRK-Landesverband RLP e.V.
Freiwilligendienste I Büro Kaiserslautern
Wilh.-Kittelberger Str. 71, 67659 Kaiserslautern
DRK-Landesverband RLP e.V.
Freiwilligendienste I Büro Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 12, 56073 Koblenz
Wenn du im Rettungsdienst arbeitest, musst du zuerst einen Kurs machen. Aber dieser Kurs zählt nicht zu deinem Freiwilligendienst.
Du arbeitest im Rettungsdienst vielleicht mehr als 39 Stunden in der Woche. Das liegt daran, dass die Zeit, in der du auf Einsätze wartest, anders gezählt wird. Du kannst bis zu 46 Stunden in der Woche arbeiten.
Wenn du an einem Bildungstag teilnimmst, ist das wie ein normaler Arbeitstag. Du bekommst keine extra Zeit und verlierst auch keine Zeit.
Du hast ein Recht auf 11 Stunden Pause zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn der nächsten Arbeitszeit. Für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es andere Regeln.
In Krankenhäusern oder Einrichtungen, wo Menschen behandelt, gepflegt oder betreut werden, kann deine Pause manchmal nur 10 Stunden sein. Aber wenn das passiert, musst du später eine längere Pause bekommen. Im gleichen Monat musst du für jede kürzere Pause eine längere Pause bekommen. Die längere Pause dauert mindestens 12 Stunden.
Du bist schwanger? Sprich deine Bildungsreferentin an.
Du hast dich für ein Studium beworben und eine Zusage? Der Platz ist für das nächste Jahr sicher. Das ist im § 18 des Staatsvertrags geregelt.
Dein Freiwilligendienst kann ein Pluspunkt bei Bewerbungen sein. Informier dich über die Regeln von Universitäten und Hochschulen. Frag gerne dort nach.
Du kannst in Teilzeit arbeiten. Du kannst 20,5 Stunden pro Woche, 30 Stunden pro Woche oder Vollzeit arbeiten. Das Taschengeld wird an deine Arbeitsstunden angepasst. Die Seminartage sind immer gleich. Sprich vor dem Dienst mit deiner Einsatzstelle und mit uns darüber.
Manchmal arbeitest du mehr als normal in der Einsatzstelle. Zum Beispiel bei einem Fest. Dann musst du an einem anderen Tag weniger arbeiten. Oder du bekommst einen freien Tag. Sprich mit deiner Einsatzstelle.
siehe Arbeitsunfall.
Du hast im Freiwilligendienst 26 Tage Urlaub, wenn du zwölf Monate Dienst machst. Sprich immer früh mit deiner Einsatzstelle, wenn du Urlaub nehmen willst. Manche Einsatzstellen haben Schließzeiten. Dann musst du hier Urlaub nehmen. Im Seminar kannst du keinen Urlaub nehmen.
Siehe Dauer des Dienstes.
Im Freiwilligendienst bist du gut versichert. Diese Versicherungen hast du:
Bei Fragen zu den Versicherungen ruf deine Bildungsreferentin an.
Die Vereinbarung ist wie ein Arbeitsvertrag zwischen dem DRK als Arbeitgeber, der Einsatzstelle und dir als Freiwillige. In diesem Vertrag steht, was du tun musst und was du darfst. Jeder bekommt eine Kopie vom Vertrag: Eine für dich, eine für die Einsatzstelle und eine für das DRK.
Du kannst im Freiwilligendienst im Versicherungsfall weiterhin Halbwaisen- oder Waisenrente bekommen. Du kannst dieses Geld bekommen, bis du 26 Jahre alt wirst.
Wenn dein Freiwilligendienst vorbei ist, kannst du ein Zeugnis bekommen. Hier sind wichtige Punkte dazu:
Du kannst an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Du bekommst dafür nicht mehr Geld. Auch wenn du Überstunden machst gilt das. Du bekommst dann mehr Freizeit von deiner Einsatzstelle an einem anderen Tag.
Im Freiwilligendienst kannst du eine Abmahnung bekommen. Das passiert, wenn du in der Einsatzstelle oder im Seminar etwas Falsches tust. Wenn du danach weiter falsche Dinge tust, kannst du eine Kündigung bekommen.
Du musst dich nicht vor bei der Agentur für Arbeit melden bevor dein Dienst vorbei ist (Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 SGB III).
Machst du direkt nach dem Dienst eine Ausbildung oder ein Studium? Wenn du keinen Platz hast, melde dich drei Monate vor dem Ende bei der Agentur. Die Agentur für Arbeit gibt dir ein Formular zum Ausfüllen. Bitte schicke es an deine Bildungsreferentin oder deinen Bildungsreferenten.
Du hast im Freiwilligendienst immer eine Anleitung. Das ist eine Person in der Einsatzstelle. Sie hilft dir. Sie erklärt dir am Anfang, was du tun sollst. Sie begleitet dich das ganze Jahr. Du kannst sie immer fragen.
Gibt es besondere Kleidung in deiner Einsatzstelle? Du bekommst sie von der Einsatzstelle. Frag danach!
Dein Freiwilligendienst ist nach dem Gesetz ein Jahr zum Lernen und Orientieren. Du arbeitest den ganzen Tag praktisch in einer Einrichtung (siehe Einsatzstelle) und hilfst dem Fachpersonal. Du bist selbst kein Fachpersonal.
Es gibt in den Einsatzstellen Regeln für die Sicherheit. Du musst dich auch an diese Regeln halten. Frage in der Einsatzstelle nach den Regeln und der Hausordnung. Deine Einsatzstelle gibt dir die nötige Arbeitskleidung, wenn du sie brauchst.
Wenn du bei der Arbeit in deiner Einsatzstelle einen Unfall hast, musst du das deiner Bildungsreferentin sagen. Die Berufsgenossenschaft deiner Einsatzstelle ist zuständig. Das gilt auch bei einem Unfall auf dem Seminar.
Die Einsatzstelle hat Regeln für die Arbeitszeit. Im Freiwilligendienst arbeitest du meistens in Vollzeit. Du kannst auch in Teilzeit arbeiten. Die Einsatzstelle sagt dir die genauen Arbeitszeiten.
In der Einsatzstelle gibt es Dienstpläne. Es gibt in manchen Bereichen Dienst am Wochenende, in der Nacht oder später am Tag. Du sollst keine Minusstunden oder Überstunden machen.
Wenn du sie doch machst, muss die Zeit angepasst werden. Wenn Freiwillige keine Schuld an zu wenigen Arbeitsstunden haben, dürfen sie deshalb keine Probleme bekommen.
Wenn du unter 18 Jahre alt bist, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Du bekommst am Anfang einen Freiwilligendienst-Ausweis. Er ist wie ein Schülerausweis oder Studentenausweis. Du kannst damit manche Dinge günstiger bekommen. Zum Beispiel Tickets fürs Kino oder auch für Bus und Bahn.
Eine Liste der Angebote findest du hier: https://fuer-freiwillige.de/
Am Anfang deines Freiwilligendienstes bekommst du ein Dokument. Es zeigt wie lang dein Freiwilligendienst sein wird. Das brauchst du für Ämter. Wenn du mindestens sechs Monate dabei warst, bekommst du am Ende eine Bescheinigung. Sie sagt wie lange dein Dienst genau war. Das Original ist für dich. Benutze Kopien für Bewerbungen.
Jeden Monat bekommst du einen Brief über dein Taschengeld. Zu Beginn und am Ende von deinem Dienst gibt es Papiere für die Sozialversicherung. Hebe alle Dokumente gut auf, sie können später noch wichtig sein.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ähnlich wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Es gibt Unterschiede: Die Probezeit im BFD ist kürzer, und es gibt ein extra Seminar über Politik. Einen BFD kannst du auch machen, wenn du älter als 26 Jahre bist. Du kannst einen BFD auch in Teilzeit machen.
Im Jugendfreiwilligendienst gibt es 25 Bildungstage. Diese können online oder persönlich stattfinden und heißen:
Für Freiwillige ab 27 Jahren gibt es andere Regeln. Hier sind es 12 Seminartage.
Bei den Bildungsseminaren sprichst du über deine Erfahrungen aus der Arbeit. Du kannst auch mitentscheiden, was in den Seminaren gemacht wird.
Du musst an den Seminaren teilnehmen.
Du musst beim Jobcenter fragen, ob du Bürgergeld bekommen kannst. Es gibt diese Freibeträge (ab 01.07.2023)
Das DRK verwendet deine Daten nur, wenn es für deinen Freiwilligendienst nötig ist. Zum Beispiel um den Dienst zu organisieren oder zu beenden.
Daten wie Namen oder Bilder, die du im Dienst oder bei Seminaren bekommst, darfst du nicht weitergeben. Das gilt auch für Daten über andere Personen aus deiner Arbeitsstelle. Wenn du gegen den Datenschutz verstößt, kann das ernste Folgen haben. Sogar eine Kündigung.
Mehr zum Datenschutz auch auf unseren Seminaren findest du auf unserer Webseite unter Seminare.
Dein Freiwilligendienst dauert normalerweise 12 Monate. Nach 6 Monaten wird er anerkannt. Du kannst ihn auf maximal 18 Monate verlängern. Dafür brauchst du einen Antrag von deiner Bildungsreferentin und die Zustimmung deiner Einsatzstelle. Für jeden Monat länger gibt es einen Seminartag und zwei Urlaubstage. Sprich mit deiner Bildungsreferentin.
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist ein großer Verband in der Wohlfahrtspflege. Es ist Teil der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Hier gibt es 192 nationale Verbände (Stand 2020). Die wichtigsten Regeln des DRK sind: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität.
Es gibt in Rheinland-Pfalz mehr als 900 Plätze für Freiwillige vom DRK. Das können Einrichtungen vom DRK oder andere sein. Du kannst einen Freiwilligendienst in (sozial)pädagogischen, pflegerischen und medizinischen Bereichen machen. Es gibt auch andere Einsatzstellen. Hier sind alle Einsatzstellen.
Deine Bildungsreferentin und Einsatzstelle sprechen miteinander. Allen ist wichtig, dass dein Freiwilligendienst gut läuft und du dich wohl fühlst. Du kannst dich immer bei deiner Bildungsreferentin melden. Wenn du Fragen oder Probleme hast, helfen wir dir weiter. Wir besuchen dich auch in deiner Einsatzstelle.
Es kann sein, dass du vor dem Freiwilligendienst zum Arzt musst für eine Untersuchung. Das ist die Einstellungsuntersuchung. Du musst zum Beispiel zur Untersuchung, wenn du jünger als 18 Jahre bist (§ 32 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz). Die Einsatzstelle oder die Krankenkasse bezahlt die Untersuchung. Sprich vor der Untersuchung mit der Einsatzstelle über die Kosten.
Es kann auch sein, dass du vor dem Freiwilligendienst eine Impfung brauchst.
Die Einsatzstelle sagt dir, ob du eine Einstellungsuntersuchung oder eine Impfung brauchst.
Hast du einen Ergänzungsausweis? Dann sprich bitte mit deiner Bildungsreferentin.
Willst du mit dem Freiwilligendienst den praktischen Teil vom Fachabitur bekommen? Dann musst du normalerweise 12 Monate Freiwilligendienst machen. Wenn du mehr dazu wissen willst, sprich mit der Stelle, die den theoretischen Teil anerkannt hat. Das ist meistens deine alte Schule.
Wir können die Kosten für deinen Arbeitsweg nicht bezahlen. Es gibt aber günstige Tickets für den Nahverkehr für Freiwillige. Frag bei deinem Verkehrsbund nach. Vielleicht ist auch das Deutschland-Ticket gut für dich.
Wir bezahlen deine Fahrtkosten zum Seminar. Das ist wichtig:
Den Antrag bekommst du von deiner Bildungsreferentin. Er muss spätestens drei Wochen nach dem Seminar bei uns abgeben. Wir brauchen außerdem von dir:
Wir bezahlen das Ticket nach dem Seminar mit dem nächsten Taschengeld.
Flexitage sind Seminartage. Sie können einen oder mehrere Tage dauern und online oder an einem anderen Ort sein. Es sind andere Tage als die Gruppenseminare und der Willkommenstag. Du suchst dir deine Flexitage selbst aus. Das geht über unsere Seite freiwillig24.de. Am Willkommenstag lernst du wie das geht.
Du kannst an Schulungen in deiner Einsatzstelle teilnehmen. Wichtig ist, dass du das vorher besprichst.
Es gibt keinen Sonderurlaub für Freiwillige. Wenn du mal frei brauchst, kannst du das mit deiner Einsatzstelle absprechen. zum Beispiel für ein Vorstellungsgespräch oder eine Prüfung. Wenn du an diesem Tag ein Seminar hättest, musst du mit deiner Bildungsreferentin reden und das Seminar nachholen. Du musst immer schriftlich um Freistellung bitten und erklären, warum du frei brauchst.
Wenn du ein paar Tage frei für ein Praktikum brauchst, geht das auch. Du bist dann nicht über die Einsatzstelle versichert. Auch hier musst die Einsatzstelle das erlauben.
Freiwillig24.de ist eine Internetseite. Du kannst hier zwei wichtige Dinge tun:
Wir schicken dir die Zugangsdaten als Email. Es wird die Emailadresse benutzt, die du uns gibst. Wenn du dein Passwort vergisst, kannst du es selbst auf der Seite freiwillig24.de zurücksetzen.
Für manche Einsatzstellen brauchst du ein erweitertes Führungszeugnis. Mit einem Brief deiner Einsatzstelle kannst du das Führungszeugnis kostenfrei beantragen. Du musst hierfür auf ein Bürgeramt bei dir in der Nähe. Informiere dich, wohin du gehen musst. Es kann vier Wochen dauern bis das Führungszeugnis ankommt.
Es gibt Gesetze zum Freiwilligendienst. Diese Gesetze sind wichtig für den Freiwilligendienst:
Im Freiwilligendienst sollst du lernen und dich orientieren. Wir haben dabei Lernziele. Unser Glückskonzept gibt dir Ideen, wie du dich weiterentwickeln kannst. Glück ist in deinem Freiwilligendienst ein wichtiges Thema. Zum Beispiel gibt es eine Glücksgruppe. Das ist ein Treffpunkt um mit anderen Freiwilligen über deinen Einsatz in deiner Einsatzstelle zu sprechen. Dabei geht es auch um verschiedene Seiten von Glück.
Du brauchst vielleicht einen besonderen Schutz in deiner Einsatzstelle. Zum Beispiel eine Impfung gegen Hepatitis. Deine Einsatzstelle sagt dir dann Bescheid. Die Kosten bezahlt deine Einsatzstelle.
Frag vor deinem Freiwilligendienst in deiner Einsatzstelle nach.
Der DRK LV Rheinland-Pfalz e.V. darf den Freiwilligendienst anbieten.
Das DRK ist für die Organisation und Verträge zuständig. Wir kümmern uns um die Seminararbeit. Von uns bekommst du eine Bescheinigung.
Das ist unsere Adresse:
DRK-LV RLP e.V.
Freiwilligendienste
Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz
E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
Hotline: 06131-28281380
Alle Leute aus dem Freiwilligendienst sind hier aufgelistet. Dort stehen auch die Telefonnummer und E-Mailadresse. Sollte deine zuständige Ansprechperson unterwegs sein, sprich gern mit den Kolleginnen und Kollegen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für alle unter 18 Jahren. Es gibt Regeln für die Arbeitszeit, die Freizeit, die Pausen und Dienst am Wochenende. Deine Anleitung kennt die Regeln. Sprich mit ihr darüber. Wenn du Fragen hast, melde dich bei deiner Bildungsreferentin. Hier sind die wichtigsten Regeln zusammengefasst.
Für die Steuer und das Kindergeld gilt: Der Freiwilligendienst ist wie eine Zeit in der Schule oder in der Ausbildung. Du kannst also Kindergeld bekommen. Am Anfang vom Freiwilligendienst bekommst du eine Bescheinigung, die du hierfür brauchst.
Wenn es in deiner Einsatzstelle Probleme gibt, sprich zuerst mit deiner Anleitung. Sie hilft dir dann. Wenn das nicht geht, dann sprich mit deiner Bildungsreferentin.
Du bist länger als 42 Tage krank? Dann bekommst du Krankengeld. Melde dich bei deiner Bildungsreferentin.
Wenn du krank bist, musst du deiner Einsatzstelle das sagen. Du musst es dort sagen, bevor dein Dienst eigentlich anfängt. Melde dich dort über das Telefon. Du musst sagen, wie lange du wahrscheinlich krank bist. Sprich mit deiner Anleitung, wie du dich richtig krank meldest.
Wenn du länger als drei Tage (nicht Arbeitstage) krank bist, musst du zum Arzt gehen und dir eine Krankmeldung geben lassen.
Die ersten sechs Wochen Krankheit, bezahlt das DRK das Taschengeld und die Bezüge. Danach bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse. Schick immer alle Krankmeldungen auch an die Krankenkasse, wenn dein Arzt das nicht digital macht. Wenn du weißt, wann du wieder gesund bist, sag das deiner Bildungsreferentin.
Wenn du beim Seminar krank bist, dann musst du vor dem Seminar deine Bildungsreferentin anrufen. Du brauchst für das Seminar schon ab dem ersten Tag eine Krankmeldung vom Arzt. Die Krankmeldung musst du an den DRK Landesverband RLP schicken. Ohne Krankmeldung kannst du eine Abmahnung bekommen. Wenn du wieder gesund bist, kommst du später zum Seminar.
Wenn dein Vertrag endet, endet dein Freiwilligendienst. Du musst dann nicht kündigen.
Die Kündigung muss von dir und deiner Einsatzstelle unterschrieben werden. Wenn du unter 18 bist, müssen auch deine Erziehungsberechtigten unterschreiben. Schicke sie dann per Post zu uns.
Siehe Schwangerschaft
Wir benutzen MS Teams für die Bildungstage. Du bekommst die Zugangsdaten vor deinem ersten Bildungstag von uns.
In deinem Freiwilligendienst kannst du einen Nachtdienst machen, wenn du das willst. Besprich das vorher mit deiner Einsatzstelle besprechen.
Du kannst neben deinem Freiwilligendienst auch einen anderen Job haben. Aber es gibt Regeln:
Deine Betreuung im Freiwilligendienst ist wichtig und im Gesetz festgelegt. Es gibt drei Teile:
Wenn du Fragen oder Probleme hast, kannst du immer zu deiner Bildungsreferentin gehen.
Das sind deine Pausenzeiten, wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist:
Wenn du 18 Jahre oder älter bist, sehen deine Pausenzeiten so aus:
Du darfst nicht länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten.
Es kann sein, dass in einer Vereinbarung mit deiner Einsatzstelle andere Pausenregeln stehen.
Dein Freiwilligendienst kann vielleicht als Praktikum für eine Ausbildung oder ein Studium im sozialen, pädagogischen oder medizinischen Bereich zählen. Frage dazu bei deiner Hochschule oder Ausbildungsstelle nach.
Möchtest du während deines Freiwilligendienstes ein Praktikum machen? Dann schau nach den Regeln für Freistellungen.
In deinem Freiwilligendienst gibt es eine Probephase. Im FSJ dauert sie 12 Wochen und im BFD dauert sie 6 Wochen. Manchmal gibt es auch andere Regelungen, schau dazu bitte in deinem Vertrag nach.
Wir haben nicht nur ein Büro in Mainz, sondern auch in Koblenz und Kaiserslautern. Hier sind Bildungsreferentinnen für die Seminare in der Nähe.
Hier sind die Adressen:
DRK-Landesverband RLP e.V.
Freiwilligendienste I Büro Kaiserslautern
Wilh.-Kittelberger Str. 71, 67659 Kaiserslautern
DRK-Landesverband RLP e.V.
Freiwilligendienste I Büro Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 12, 56073 Koblenz
Wenn du im Rettungsdienst arbeitest, musst du zuerst einen Kurs machen. Aber dieser Kurs zählt nicht zu deinem Freiwilligendienst.
Du arbeitest im Rettungsdienst vielleicht mehr als 39 Stunden in der Woche. Das liegt daran, dass die Zeit, in der du auf Einsätze wartest, anders gezählt wird. Du kannst bis zu 46 Stunden in der Woche arbeiten.
Wenn du an einem Bildungstag teilnimmst, ist das wie ein normaler Arbeitstag. Du bekommst keine extra Zeit und verlierst auch keine Zeit.
Du hast ein Recht auf 11 Stunden Pause zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn der nächsten Arbeitszeit. Für Jugendliche unter 18 Jahren gibt es andere Regeln.
In Krankenhäusern oder Einrichtungen, wo Menschen behandelt, gepflegt oder betreut werden, kann deine Pause manchmal nur 10 Stunden sein. Aber wenn das passiert, musst du später eine längere Pause bekommen. Im gleichen Monat musst du für jede kürzere Pause eine längere Pause bekommen. Die längere Pause dauert mindestens 12 Stunden.
Du bist schwanger? Sprich deine Bildungsreferentin an.
Du hast dich für ein Studium beworben und eine Zusage? Der Platz ist für das nächste Jahr sicher. Das ist im § 18 des Staatsvertrags geregelt.
Dein Freiwilligendienst kann ein Pluspunkt bei Bewerbungen sein. Informier dich über die Regeln von Universitäten und Hochschulen. Frag gerne dort nach.
Du kannst in Teilzeit arbeiten. Du kannst 20,5 Stunden pro Woche, 30 Stunden pro Woche oder Vollzeit arbeiten. Das Taschengeld wird an deine Arbeitsstunden angepasst. Die Seminartage sind immer gleich. Sprich vor dem Dienst mit deiner Einsatzstelle und mit uns darüber.
Manchmal arbeitest du mehr als normal in der Einsatzstelle. Zum Beispiel bei einem Fest. Dann musst du an einem anderen Tag weniger arbeiten. Oder du bekommst einen freien Tag. Sprich mit deiner Einsatzstelle.
siehe Arbeitsunfall.
Du hast im Freiwilligendienst 26 Tage Urlaub, wenn du zwölf Monate Dienst machst. Sprich immer früh mit deiner Einsatzstelle, wenn du Urlaub nehmen willst. Manche Einsatzstellen haben Schließzeiten. Dann musst du hier Urlaub nehmen. Im Seminar kannst du keinen Urlaub nehmen.
Siehe Dauer des Dienstes.
Im Freiwilligendienst bist du gut versichert. Diese Versicherungen hast du:
Bei Fragen zu den Versicherungen ruf deine Bildungsreferentin an.
Die Vereinbarung ist wie ein Arbeitsvertrag zwischen dem DRK als Arbeitgeber, der Einsatzstelle und dir als Freiwillige. In diesem Vertrag steht, was du tun musst und was du darfst. Jeder bekommt eine Kopie vom Vertrag: Eine für dich, eine für die Einsatzstelle und eine für das DRK.
Du kannst im Freiwilligendienst im Versicherungsfall weiterhin Halbwaisen- oder Waisenrente bekommen. Du kannst dieses Geld bekommen, bis du 26 Jahre alt wirst.
Wenn dein Freiwilligendienst vorbei ist, kannst du ein Zeugnis bekommen. Hier sind wichtige Punkte dazu:
Du kannst an Wochenenden und Feiertagen arbeiten. Du bekommst dafür nicht mehr Geld. Auch wenn du Überstunden machst gilt das. Du bekommst dann mehr Freizeit von deiner Einsatzstelle an einem anderen Tag.
Deutsch - einfach
Du willst dich bewerben und kommst nicht aus der EU? Hier sind alle wichtigen Informationen auf Deutsch.
English
You want to apply and are not from the EU? Here is all the important information in English.
Arabisch
هل تريد التقديم ولست من الاتحاد الأوروبي؟ إليك جميع المعلومات المهمة باللغة الألمانية.
Français
Vous souhaitez postuler et vous ne venez pas de l'UE? Voici toutes les informations importantes en allemand.
Português
Você quer se candidatar e não é da UE? Aqui estão todas as informações importantes em português.
Espagnol
¿Quieres postularte y no vienes de la UE? Aquí encontrarás toda la información importante en alemán.
Wenn du dich bewerben willst, musst du in Deutschland wohnen und angemeldet sein. Wir können dir leider keine Wohnung geben.
Wir brauchen diese Dokumente von dir:
Dein Visum oder Aufenthaltstitel für Deutschland
Deine Arbeitserlaubnis für den Freiwilligendienst. Die bekommst du, wenn du einen Vertrag mit uns hast.
Deinen Lebenslauf
Du musst Deutsch sprechen können (ein Nachweis für Level B1 ist gut)
Wichtig:
Das Taschengeld ist nicht genug für eine Wohnung, Essen und anderes in Deutschland
Du kannst dich nur bewerben, wenn du eine Aufenthaltsgenehmigung hast. Du kannst dich ohne Aufenthaltsgenehmigung bei anderen bewerben. Hier kannst du mehr dazu lesen: Bewerbung Incoming - DRK Wohlfahrtspflege
Wenn du dich bewerben willst, musst du in Deutschland wohnen und angemeldet sein. Wir können dir leider keine Wohnung geben.
Wir brauchen diese Dokumente von dir:
Dein Visum oder Aufenthaltstitel für Deutschland
Deine Arbeitserlaubnis für den Freiwilligendienst. Die bekommst du, wenn du einen Vertrag mit uns hast.
Deinen Lebenslauf
Du musst Deutsch sprechen können (ein Nachweis für Level B1 ist gut)
Wichtig:
Das Taschengeld ist nicht genug für eine Wohnung, Essen und anderes in Deutschland
Du kannst dich nur bewerben, wenn du eine Aufenthaltsgenehmigung hast. Du kannst dich ohne Aufenthaltsgenehmigung bei anderen bewerben. Hier kannst du mehr dazu lesen: Bewerbung Incoming - DRK Wohlfahrtspflege
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Verschiedene Träger haben zusammen ein Ziel. Sie wollen die Freiwilligendienste besser und interessanter machen. Zusammen haben sie überlegt, wie das geht. Die wichtigsten Inhalte sind:
Wenn du auf das Bild klickst, kannst du die ganze Idee lesen.
Verschiedene Träger haben zusammen ein Ziel. Sie wollen die Freiwilligendienste besser und interessanter machen. Zusammen haben sie überlegt, wie das geht. Die wichtigsten Inhalte sind:
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Es gibt Regeln für deinen Schutz, wenn du jünger als 18 Jahre bist. Hier sind die wichtigsten Regeln. Alle Regeln kommen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Arbeitszeit ist die deine Arbeitszeit ohne Pause.
Du darfst jeden Tag nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. In einer Woche darfst du nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Es gibt eine Ausnahme. Wenn du an einem Tag weniger als 8 Stunden arbeitest, kannst du an anderen Tagen 8,5 Stunden arbeiten. Das geht nur in derselben Woche.
Du darfst nur zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr arbeiten.
Nach der Arbeit musst du mindestens 12 Stunden frei haben. Erst danach darfst du wieder arbeiten.
Schichtzeit ist deine Arbeitszeit mit Ruhepausen.
Du darfst an einem Tag nicht mehr als 10 Stunden Schicht haben.
Im Krankenhaus und im Pflegeheim darfst du bis 23.00 Uhr arbeiten.
Nach der Arbeit musst du mindestens 12 Stunden frei haben. Erst danach darfst du wieder arbeiten. Du darfst nach einem Spätdienst also nicht einen Frühdienst haben.
Es gibt für dich besondere Regeln zur Pause.
Deine Pausen müssen mindestens so lang sein:
Du darfst nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten.
Du darfst maximal fünf Tage in einer Woche arbeiten. Deine freien Tage sollen nacheinander sein.
Du darfst nicht am Samstag arbeiten.
Es gibt Ausnahmen. Du darfst am Samstag arbeiten, wenn du hier arbeitest:
Wenn du am Samstag arbeitest, musst du an einem anderen Tag in der Woche frei haben. An zwei Samstagen in einem Monat sollst du nicht arbeiten (Ausnahmen sind im Einverständnis möglich)..
Du darfst am Sonntag nicht arbeiten.
Es gibt Ausnahmen. Du darfst am Sonntag arbeiten, wenn du hier arbeitest:
Wenn du am Sonntag arbeitest, musst du an einem anderen Tag in der Woche frei haben. An jedem zweiten Sonntag in einem Monat sollst du frei haben. Mindestens zwei Sonntage in einem Monat musst du frei haben.
An diesen Tagen darfst du nicht arbeiten:
An diesen Tagen darfst du genauso arbeiten, wie an Sonntagen:
Du darfst an diesen Tagen arbeiten, wenn du hier arbeitest:
Wenn du an diesen Feiertagen arbeitest, musst du an einem anderen Tag frei haben. Dabei gelten diese Regeln:
Du hast jedes Jahr Urlaub. Das sind die Regeln:
Umrechnung auf eine 5-Tage-Woche
Diese Regeln gelten bei sechs Tagen Arbeit in einer Woche. Im Freiwilligendienst arbeitest du nur fünf Tage in einer Woche. Deshalb gelten im Freiwilligendienst:
Beim DRK haben alle 26 Tage Urlaub in einem Jahr. Auch Freiwillige haben 26 Tage Urlaub in einem Jahr. Es ist egal, wie alt du bist.