A-Z für Anleiter*innen

Ausführliche Informationen rund um den Freiwilligendienst und seine Besonderheiten, finden Sie im Handbuch im Bereich Download.

Einen ersten Überblick gibt es auch schon direkt unten in unserem A-Z.

Anleitung

Eine gute und intensive Einarbeitung sowie fortwährende Anleitung durch eine feste Ansprechperson sollte die Einsatzstelle stets gewährleisten, um den Freiwilligendienst zu einem Erfolg für alle Beteiligten zu führen. Hilfestellung für eine gute Anleitung von Freiwilligen gibt der „Leitfaden zur Anleitung von Freiwilligen“, der beim Team Freiwilligendienste angefordert werden kann.

Bewerbungsverfahren

Interessierte können sich  über diese Seite online bewerben, gern mit Hinweis auf die konkrete Einsatzstelle bei bereits stattgefundenem Kontakt.

Bitte beachten Sie: von der Bewerbung bis zum Start in der Einsatzstelle dauert es mind. vier Wochen bis das Bewerbungsverfahren vollständig abgeschlossen ist. Eine kurzfristige Einstellung innerhalb von beispielsweise vierzehn Tagen ist leider nicht möglich.

Fehlzeiten

Bei Erkrankung muss die Einsatzstelle und der Träger unverzüglich – sofort am 1. Tag vor Beginn der Arbeitszeit – telefonisch von den Freiwilligen informiert werden. Spätestens ab dem 3. Tag der Erkrankung haben die Freiwilligen das Original der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem FWD-Träger (DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz) sowie eine Kopie der Einsatzstelle vorzulegen.

Fallen Freiwillige durch hohe Fehlzeiten (tageweise) auf, kann die Einsatzstelle ein Attest vom Arzt ab dem 1. Krankheitstag verlangen. Die Atteste sind jedoch stets nach Sichtung durch die Einsatzstelle umgehend an die Freiwilligendienste des DRK-Landesverbandes zu schicken. 

Freistellung von Freiwilligen

Im Laufe des Freiwilligendienstes haben Freiwillige gelegentlich Bewerbungsgespräche für eine dem FWD folgende Ausbildungsstelle. Die Freiwilligen sollten hierfür in angemessenem Rahmen freigestellt werden. Bei einer Häufung der Termine, kann auf die Inanspruchnahme von Urlaubstagen bestanden werden. Weiterhin sind Freiwillige, die sich für ein Seminarvorbereitungstreffen gemeldet haben ebenfalls freizustellen.

FSJ vs. BFD

In der Anleitung und dem Umgang mit den Freiwilligen besteht kein Unterschied zwischen Freiwilligen im FSJ und BFD. Lediglich beim Thema Vertrag FSJ bzw. Vertrag BFD bestehen Unterschiede hinsichtlich der Vertragsparteien sowie beim Thema Probezeit.

Hospitation

Im Vorfeld eines Freiwilligendienstes sind Interessierte aufgefordert mind. zwei Tage in der potentiellen Einsatzstelle zu hospitieren, damit beide Seiten einschätzen können, ob eine gute Zusammenarbeit möglich sein wird. Diese Hospitation ist zwingend Voraussetzung vor Beginn des Freiwilligendienstes.

Kündigung

Laut Vertrag können Freiwillige ihren FWD mit Einhaltung der Kündigungsfrist von vier Wochen zur Monatsmitte/zum Monatsende kündigen. Sobald sechs Monate FWD absolviert wurden, kann die Anerkennung als Freiwilligendienst (FSJ+BFD) erfolgen. Bei kürzeren Zeiten kann die Einsatzstelle den Freiwilligen eine Praktikums­bescheinigung ausstellen ohne Einbeziehung des DRK-Landesverbandes.

Lernziele

Einsatzstelle und DRK-Landesverband arbeiten gemeinsam mit den Freiwilligen an der (Weiter-) Entwicklung individueller Kompetenzen. Durch regelmäßig stattfindende Lernzielgespräche (im Rahmen von Anleitungsgesprächen - siehe Anleitung) und Praxisreflexionen wird dieses Ziel kontinuierlich verfolgt. Der „Leitfaden zur Lernzielorientierung im Freiwilligendienst“ kann bei den Mitarbeitenden des der Freiwilligendienste angefordert werden.

Masernimpfung

Bitte prüfen und entscheiden Sie als Einsatzstelle, ob zu Beginn des Freiwilligendienstes oder bereits vorab zu einer Hospitation der Masernimpfschutz bestehen muss. Klären Sie dies bitte direkt mit dem/der Bewerber*in für einen Freiwilligendienst. Die Entscheidung hierfür obliegt der Einsatzstelle.

Meldebogen

Der Meldebogen muss jährlich von der Einsatzstelle ausgefüllt an die Freiwilligendienste des DRK-Landesverbandes zurückgesendet werden. Er bildet die Grundlage für eine mögliche Zuordnung von Bewerbenden zu einer passenden Einsatzstellen.

Minderjährige Freiwillige

Bei Minderjährigen ist stets das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten, insbesondere in Hinblick auf Wochenenddienste und Pausenzeiten.

Nebentätigkeit

Den Freiwilligen ist neben dem Freiwilligendienst eine geringfügige Nebentätigkeit gestattet, wenn diese beim Träger über unseren Antrag auf Nebentätigkeit schriftlich beantragt, von Ihnen als Einsatzstelle unterschrieben und schließlich vom Träger genehmigt wurde. Die Tätigkeit im Freiwilligendienst darf durch die Nebentätigkeit nicht beeinträchtigt werden, die gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Arbeits- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Somit darf die Wochenarbeitszeit 48 h im Durchschnitt auf ein Kalenderjahr gesehen nicht überschreiten, zwsichen den Arbeitsphasen auch unterschiedlicher Arbetigeber muss eine Ruhepause von 11 Stunden eingehalten werden. Diese Rahmenbedingungen sollten auch von Ihnen mit überprüft werden.

Probezeit

Die Probezeit beträgt im BFD sechs Wochen, im FSJ zwölf Wochen.

Unfall

Die Unfallmeldung von Freiwilligen läuft stets über die Einsatzstelle, nicht über den Träger. D.h. die Meldung erfolgt selbständig durch die Einsatzstelle an den Unfallversichersicherungsträger.

Urlaub

Die Urlaubsplanung der Freiwilligen erfolgt in Abstimmung mit der Einsatzstelle. Der Träger muss über den Urlaub der Freiwilligen nicht informiert werden. Urlaub darf jedoch grundsätzlich nicht während eines Bildungsseminars gewährt werden.

Verlängerung

Eine Verlängerung von bis zu sechs Monaten ist möglich. Den Freiwilligen steht auf Anfrage bei der/m jeweiligen Bildungsreferentin/en hierfür ein Formular zur Verfügung, welches ausgefüllt und von der Einsatzstelle bestätigt an den DRK-Landesverband zurückgeschickt werden muss. Bei einer Verlängerung fällt pro verlängertem Monat ein weiterer Bildungstag in Form von Seminartagen, Hospitationen, Praktika oder Fortbildungstagen an.

Zeugnis

Bitten Freiwillige zum Abschluss ihres FWD um ein Zeugnis, erhält die Einsatzstelle auf Anfrage eine Zeugnisvorlage per E-Mail. Diese sollte auch für nachfolgende Freiwillige in der EST abgespeichert werden. Das digital ausgefüllte Dokument geht zur weiteren Bearbeitung und zur Unterschrift per E-Mail an freiwilligendienste(at)lv-rlp.drk.de an den DRK-Landesverband zurück. Der DRK-Landesverband als Träger schickt es nach Ende des Freiwilligendienstes unterschrieben an die Freiwilligen.

Ausgefüllte Zeugnisvorlagen können nur in digitaler Form angenommen werden.