Alter
Der Freiwilligendienst (FSJ und BFD unter 27) eignet sich für alle, die ihre Vollschulpflicht erfüllt haben und nicht älter als 26 Jahre alt sind. Der BFD 27plus richtet sich an Menschen ab dem 27. Lebensjahr.
Anfangszeit
Ein Freiwilligendienst beim DRK kann grundsätzlich zu jedem 1. oder 15. eines Monats begonnen werden.
Arbeitsmarktneutralität
Das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) schreiben die Arbeitsmarktneutralität vor.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit richtet sich nach der Regelarbeitszeit einer Vollzeittätigkeit in der Einsatzstelle. Manche Einsatzbereiche (wie z.B. Krankenhaus) erfordern Wochenend-, Nacht- oder Spätdienste. Beim BFD 27plus kann der Dienst auch in Teilzeit absolviert werden. Hierbei gibt es drei mögliche Modelle mit entweder 30 20,5 Stunden Arbeitszeit pro Woche oder in Vollzeit. Die konkreten Arbeitszeiten sind mit der Einsatzstelle und Träger zu koordinieren.
Ausbildungsplatz
Ein Freiwilligendienst (FSJ/BFD/BFD 27plus) gilt nicht als Ausbildung. Die Dienste können aber die Bewerbungschancen erheblich verbessern. Oftmals werden sie bei der Studienplatzvergabe vorteilhaft berücksichtigt. Zudem ist die Erlangung des praktischen Teils der Fachhochschulreife möglich, wenn der Freiwilligendienst 12 Monate absolviert wird.
Ausweis
Zu Beginn deines FWD bekommst du einen Freiwilligendienstausweis, der dir viele Ermäßigungen (ähnlich dem Schülerausweis) ermöglicht.
Arbeitslosengeld II
ALG II-Empfänger können grundsätzlich am BFD und FSJ teilnehmen. Während eines BFDs sind ALG II-Bezieher nicht verpflichtet eine Arbeit aufzunehmen. Bis auf einen gewissen Selbstbehalt wird das Entgelt auf das ALG II angerechnet.
Bescheinigung (FSJ/BFD/BFD 27plus)
Jede/r Freiwillige im FSJ, BFD oder BFD 27plus erhält eine Bescheinigung über den abgeleisteten Dienst sofern er/sie diesen mindestens sechs Monate abgeleistet und an den Bildungstagen teilgenommen hat.
Bewerbung
Interessierte können sich direkt online über diese Seite für einen Freiwilligendienst beim DRK in Rheinland-Pfalz bewerben.
Bildungsseminare
siehe "Pädagogische Begleitung"
Dauer
Das FS, BFD und BFD 27plus dauern in der Regel zwölf, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate.
Einsatzstellen
Der DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz vermittelt je nach Interessensbereich Einsatzstellen wie beispielsweise Rettungsdienst, Krankenhaus, Seniorenzentrum, Sozialer Service, Kindertagesstätte, Ganztagsschule, Jugendhilfe, Arbeit mit Flüchtlingen u.a.
Fahrtkosten
Freiwillige erhalten einen Ausweis, der sie – wie auch ein Schüler- oder Ausbildungsnachweis – zu ermäßigten Fahrtkosten berechtigt. Teilweise gibt es auch Ermäßigungen in Kinos oder Schwimmbädern etc. – das Nachfragen lohnt sich.
Die Fahrtkosten zu den Bildungsseminaren werden nachträglich erstattet, wenn der entsprechende Fahrtkostenerstattungsantrag inkl. Anlagen bei der/dem zuständigen Bildungsreferentin/en vorliegt.
Kindergeld
Während des FSJ und BFD bleibt der Kindergeldanspruch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen.
Kündigung
Während der Probezeit kann von allen Vertragsparteien innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann der FWD mit einer Frist von vier Wochen zum 14. oder zum Ende eines Kalendermonats von dir gekündigt werden. Bitte verwende das Formular „Antrag auf Kündigung“, welches du bei deiner*m Bildungsreferent*in erhältst.
Krankheit in der EST
Im Krankheitsfall ist die EST vor Dienstbeginn telefonisch zu benachrichtigen und die voraussichtliche Krankheitsdauer mitzuteilen. Der Krankheitsgrund muss nicht mitgeteilt werden. Bist du länger als drei Kalendertage (nicht Arbeitstage!) krank, muss eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) spätestens am 4. Tag bei deiner EST (Kopie) und dem DRK-Landesverband (Original) vorgelegt werden!
Krankheit an Seminartagen
Informiere deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in vor Seminarbeginn (spätestens am 1. Tag des Seminars bis 09.00 Uhr) telefonisch, wenn du krank bist. An Seminartagen ist bereits ab dem ersten Krankheitstag eine AUB abzugeben.
Nebentätigkeit
Eine Nebentätigkeit ist für Volljährige in geringem Umfang möglich, soweit die Gesamtwochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten wird. Es muss das Formular „Antrag auf Ausübung einer Nebentätigkeit“ beantragt und von dir, deiner EST und dem DRK-Landesverband unterschrieben werden.
Pädagogische Begleitung & Seminare
Freiwilligen stehen nicht nur die qualifizierten Mitarbeiter der Einsatzstellen mit Rat und Tat zur Seite. Auch die Freiwilligendienste beraten in allen Belangen rund um die Arbeit. Der Freiwilligendienst in der Einsatzstelle wird von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage umfassen. Für Freiwillige im BFD 27plus gibt es abweichende Regelungen, grundsätzlich sind bei einem Jahresvertrag 12 Bildungstage verpflichtend. Die Seminare vermitteln soziale, persönliche und interkulturelle Kompetenzen. Zudem können sich die Freiwilligen eigene Themen erarbeiten, die sie persönlich interessieren. Darüber hinaus bieten die Seminare die Möglichkeit, andere Freiwillige kennenzulernen und sich mit ihnen über die individuellen Praxiserfahrungen auszutauschen. Während der Seminare gilt Übernachtungspflicht.
Praktikum
FSJ, BFD und BFD 27plus werden auf einige sozialpflegerische und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. Näheres ist bei der zukünftigen Ausbildungsstätte zu erfahren.
Schweigepflicht
Informationen über Personen und Sachverhalte in der EST und auf Seminar dürfen nicht weitergegeben werden. Verletzungen der Schweigepflicht haben arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zur Folge.
Sozialversicherung
Für die Dauer des Einsatzes werden die Freiwilligen Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Zuvor privat Krankenversicherte müssen für die Zeit des Freiwilligendienstes in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Studienplatz
Wer sich auf einen Studienplatz erneut bewerben möchte, der ihm zu Beginn oder während des FSJ/BFD/BFD 27plus zugewiesenen wurde, hat Vorrang vor allen übrigen Bewerbern. Das FSJ bzw. der BFD kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für einen speziellen Studiengang anerkannt.
Taschengeld
Freiwillige im Jugendfreiwilligendienst erhalten ein monatliches Taschengeld von 380,-€ (dies beinhaltet einen Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung). Beim BFD 27plus hängt das Taschengeld vom Arbeitszeitmodell ab (Vollzeit: 490,- €; 30 Stunden: 415,-€; 20,5 Stunden: 330,-€).
Urlaub
Während des Freiwilligendienstes besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen. Wird die Dauer des Dienstes verkürzt, so verringert sich auch der Urlaubsanspruch entsprechend.
Verlängerung des FWD
Der FWD kann auf bis zu 18 Monate verlängert werden, dafür sollte frühzeitig ein Antrag gestellt werden. Die EST muss der Verlängerung schriftlich zustimmen. Pro Verlängerungsmonat gibt es einen zusätzlichen, gesetzlich vorgeschriebenen Seminartag. Dein Urlaubsanspruch erhöht sich je verlängertem Monat um zwei zusätzliche Tage.
Zeugnis
Die Einsatzstelle, gemeinsam mit dem Team Freiwilligendienste, stellt jedem Freiwilligen auf Wunsch ein qualifiziertes Zeugnis über den geleisteten Dienst aus. Es dokumentiert das soziale Engagement, die Leistungsbereitschaft und die erworbenen Fähigkeiten.