So erreichst Du uns!
Telefon: 06131 2828 1380
E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
Öffnungszeiten
Mo. - Do. 08:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 13:00 Uhr
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Hier haben wir für dich die wichtigsten Informationen rund um den Freiwilligendienst zusammengefasst. Von A wie Alter bis Z wie Zeugnis findest du hier alles, was du rund um FSJ und BFD wissen musst. Falls wir hier doch nicht alle Fragen klären können, dann melde dich gerne direkt bei uns - über unsere Hotline (06131 2828 1380) oder per Mail (freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de). Wenn du während deines Dienstes ganz persönliche Fragen hast, oder dich rückversichern möchtest, melde dich jederzeit bei deiner*m Bildungsreferent*in. Die Kontaktdaten findest du auf unserer Team-Seite.
Bis zum 27. Lebensjahr, Schulpflicht abgeleistet.
Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ).
In der Regel 12 Monate.
In der Regel in Vollzeit.
25 DRK-Bildungsseminartage.
26 Urlaubstage.
450€ Taschengeld im Monat.
Übernahme der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge.
Individuelle Begleitung durch Bildungsreferent*in (Träger DRK).
Begleitung durch Anleitung (in EST).
Ab dem 27. Lebensjahr.
Bundesfreiwilligendienst (BFD).
In der Regel 12 Monate.
Drei Zeitmodelle (20,5h / 30h / Vollzeit).
12 DRK BFD27plus Bildungstage in 12 Monaten.
26 Urlaubstage.
Monatliches Taschengeld nach Dienstumfang, z.B. bei Vollzeit 520€.
Übernahme der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge.
Individuelle Begleitung durch Bildungsreferent*in (Träger DRK).
Begleitung durch Anleitung (in EST).
Es ist möglich, im Freiwilligendienst wegen eines Fehlverhaltens in der Einsatzstelle oder auf den Bildungstagen abgemahnt zu werden. Sollte sich das Fehlverhalten nicht ändern, kann es bis zur Kündigung kommen.
Freiwillige fallen nicht unter die Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 SGB III und sind deshalb nicht verpflichtet sich vor Ablauf des Freiwilligendienstes Arbeit suchend zu melden. Damit ALG-I-Zahlungen gegebenenfalls ohne Unterbrechung erfolgen können, musst du dich drei Monate vor Ablauf des Freiwilligendienstes Arbeit suchend melden (wenn du keiner direkt anschließenden Tätigkeit wie z.B. Ausbildung oder Studium nachgehst). Von der Agentur für Arbeit erhältst du eine Arbeitsbescheinigung zum Ausfüllen. Bitte sende diese an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in.
Du hast in der Einsatzstelle eine Praxisanleitung. Sie ist vor Ort deine erste Ansprechperson und übernimmt die fachliche und individuelle Einarbeitung und Begleitung.
Wenn es vorgeschriebene Arbeitskleidung in deiner Einsatzstelle gibt, dann wird sie dir durch die Einsatzstelle bereitgestellt.
Nach dem Gesetz ist dein Freiwilligendienst ein Lern- und Orientierungsjahr. Der Freiwilligendienst wird als überwiegend ganztägige und praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen abgeleistet (siehe Einsatzstelle). Du unterstützt das Fachpersonal.
Im Freiwilligendienst gelten die gleichen Schutzvorschriften wie bei einem Arbeits- und Dienstverhältnis. Bitte informiere dich jeweils vor Ort über die entsprechende Hausordnung und zu beachtenden Arbeitssicherheitsregelungen. Deine Einsatzstelle stellt dir, wenn nötig, die entsprechende Arbeitskleidung zur Verfügung und ist für eventuelle Vorsorgeuntersuchungen zuständig.
Solltest du einen Arbeitsunfall in deiner Einsatzstelle haben, ist die jeweilige Berufsgenossenschaft deiner Einsatzstelle zuständig. Dies gilt auch für Unfälle auf dem Seminar. Bitte melde dich bei uns, wenn du einen Arbeitsunfall hattest.
Die Arbeitszeit richtet sich nach arbeitsrechtlichen Bedingungen der Einsatzstelle. Die genaue Wochenarbeitszeit kannst du bei deiner Einsatzstelle erfragen.
Die Dienstpläne werden von den zuständigen Mitarbeitenden in den Einsatzstellen erstellt. In Einsatzstellen mit Schichtbetrieb können Früh-, Spät- und Wochenenddienste oder andere Dienstplanmodelle anfallen. Minus- und Überstunden sollten vermieden oder umgehend ausgeglichen werden. Unverschuldete Minusstunden können Freiwilligen nicht zur Last gelegt werden.
Zu Beginn deines Freiwilligendienstes bekommst du einen Freiwilligendienstausweis. Er ist vergleichbar mit einem Schüler*innen- oder Studierendenausweis und ermöglicht Ermäßigungen verschiedenster Art, allerdings ohne Rechtsanspruch. Die jeweiligen Bestimmungen sind vor Ort zu erfragen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Angebote findest du hier: Benefits finden | FREIWILLIG JA (freiwillig-ja.de)/.
Du bekommst zu Beginn deines Freiwilligendienstes eine vorläufige Bescheinigung über die Teilnahme und voraussichtliche Dauer deines Freiwilligendienstes. Die Bescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden. Nach Ablauf deines Freiwilligendienstes (mindestens sechs Monate) wird dir automatisch eine Abschlussbescheinigung im arbeitsrechtlichen Sinne ausgestellt, in der die tatsächliche Dauer deines Freiwilligendienstes dokumentiert ist. Das Original ist für deine Unterlagen bestimmt. Für Bewerbungen etc. bitte immer eine Kopie verwenden!
Für den Nachweis über die Höhe des monatlichen Taschengeldes bzw. der Sachbezüge erhältst du regelmäßig eine Gehaltsabrechnung. Zu Beginn und Ende des Freiwilligendienstes bekommst du eine An- bzw. Abmeldung zur Sozialversicherung.
Bitte bewahre die Dokumente auf, da du sie ggf. auch nach deinem Freiwilligendienst noch benötigst.
Der BFD ist inhaltlich und von der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen am FSJ angelehnt - Unterschiede bestehen in einer kürzeren Probezeit (siehe Probezeit) und der Teilnahme an einem Seminar zur politischen Bildung. Ein BFD ist zudem – im Gegensatz zum FSJ – auch bei einem Alter von über 27 Jahren und in Teilzeit möglich.
Während des Jugendfreiwilligendienstes finden 25 Bildungstage statt. Im BFD 27plus sind in einem Jahr 12 Bildungstage verpflichtend. Die Bildungstage finden im digitalen Rahmen oder in Präsenz statt. Diese gliedern sich in folgende Angebote während deines Freiwilligendienstes auf:
Für BFD 27plus gelten besondere Rahmenbedingungen.
Ein Schwerpunkt der Bildungsseminare ist die Auseinandersetzung mit den Erlebnissen und Erfahrungen aus der täglichen Arbeit in den Einsatzstellen (Praxisreflexion). Du wirkst aktiv an der Gestaltung der inhaltlichen Seminararbeit mit. Die Teilnahme an Seminaren ist verpflichtend und gilt als Arbeitszeit.
Wenn Du einen Eindruck von der Seminararbeit bekommen möchtest, schau gerne auf unserem Instagram-Kanal vorbei, oder entdecke die letzten Inhalte auf unserer Social-Wall.
Ob du Anspruch auf Bürgergeld hast, erfährst du bei deinem ortsansässigen Jobcenter. Generell gilt laut neuem Bürger-Geld-Gesetz (In-Kraft-Treten 01.07.2023):
Deine personenbezogenen Daten werden vom DRK nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Begründung, Durchführung, Abwicklung oder Beendigung der Freiwilligendienst-Einsätze erforderlich sind.
Daten, wie Namen und Bilder, die dir im Rahmen des Freiwilligendienst-Einsatzes und der Seminare zur Verfügung gestellt werden, darfst du nicht an Dritte weitergeben. Das gilt auch für Informationen über Dritte aus den Einsatzstellen sowie interne Themen. Verletzungen des Datenschutzes und der Schweigepflicht haben arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
Den geltenden Datenschutz bei digitalen Seminarangeboten und zur Teilnahme an Präsenzseminaren findest du auf unserer Homepage.
Der Freiwilligendienst wird per Vereinbarung in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen. Ab sechs Monaten wird der Freiwilligendienst wird als solcher anerkannt (siehe Bescheinigungen). Du kannst deinen Dienst bis zu 18 Monate verlängern.
Für eine Verlängerung benötigst du einen entsprechenden Antrag. Diesen erhältst du von deiner*m zuständigen Bildungsreferent*in. Deine Einsatzstelle muss der Verlängerung schriftlich zustimmen.
Pro Verlängerungsmonat entsteht ein zusätzlicher, gesetzlich vorgeschriebener Seminartag. Bitte setze dich wegen der zusätzlichen Seminartage mit deiner*m zuständigen Bildungsreferent*in in Verbindung.
Dein Urlaubsanspruch erhöht sich je verlängerten Monat um zwei zusätzliche Tage.
Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung gehören 192 nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften an (Stand 2020). Unsere Grundsätze sind: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Mehr zum DRK findest du hier.
Der DRK LV bietet in Rheinland-Pfalz über 900 Plätze für Freiwillige, sowohl in DRK-eigenen als auch in anderen gemeinwohlorientierten Einrichtungen, an. Ein Freiwilligendienst ist in (sozial)pädagogischen oder pflegerischen/medizinischen Bereichen möglich. Einen Überblick über unsere Einsatzstellen findest du hier.
Deine Bildungsreferentin und deine Einsatzstelle stehen miteinander im Austausch, um deinen Einsatz erfolgreich und angenehm zu gestalten. Wenn es ein Thema gibt, zu dem du dich austauschen möchtest, melde dich jederzeit bei deiner Bildungsreferentin. Bei Bedarf besuchen wir dich auch in deiner Einsatzstelle.
Informationen zur Einstellungsuntersuchung und ggf. erforderlichen Impfungen erhältst du von deiner Einsatzstelle. Vor Beginn der praktischen Tätigkeit in der Einsatzstelle musst du dich unter Umständen einer Einstellungsuntersuchung unterziehen, z. B. die ärztliche Erstuntersuchung bei Jugendlichen unter 18 Jahren nach § 32 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Kosten trägt entweder deine Krankenkasse oder deine Einsatzstelle. Bitte besprich die Kostenübernahme mit deiner Einsatzstelle, bevor die Kosten anfallen.
Zudem können Impfungen gemäß der Biostoffverordnung auf dich zukommen. Deine Einsatzstelle informiert dich über die Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, die in deinem Einsatzbereich nötig sind.
Hast du einen Ergänzungsausweis? Bitte wende dich hier an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in.
Zur Anerkennung deines Praktischen Teils der Fachhochschulreife muss dein Freiwilligendienst in der Regel die vollen 12 Monate umfassen. Für genauere Informationen, wende dich an deine anerkennende Stelle des theoretischen Teils der Fachhochschulreife (deine ehemalige Schule).
Während des FSJ und BFD werden keine Fahrtkosten für die Fahrt zur Einsatzstelle erstattet! Es ist möglich vergünstigte ÖPNV-Tickets bei den regionalen Verkehrsverbünden zu erhalten. Prüfe, ob das Deutschland-Ticket ggf. die günstigste Variante für dich ist.
Fahrtkosten für ÖPNV, Bahn (2. Klasse, ausgenommen ICE, IC und EC) oder mit dem Auto werden erstattet, wenn der ausgefüllte Antrag mit den Fahrkarten bzw. bei Autofahrer*innen (0,20 €/km) mit einem Ausdruck der Fahrtstrecke (z.B. Google Maps) zusammen an die*den jeweilige*n Bildungsreferent*in geschickt wird. Es ist die preisgünstigste Verbindung zu wählen. Die Anträge müssen bis spätestens drei Wochen nach den Bildungstagen (Seminar, Flexitag, Vorbereitungstreffen) vorliegen.
Das Antragsformular bekommst Du bei den Bildungstagen oder per Mail zugesendet.
Deine Flexitage (flexible Seminartage) kannst du individuell aus einem Pool unterschiedlichster Themenbereiche wählen. So kannst du deinen Freiwilligendienst noch mehr an deine persönlichen Interessen anpassen. Die Flexitage wählst du über unser Online-Tool „freiwillig24.de“.
Die Teilnahme an internen Fortbildungsmaßnahmen soll dir ermöglicht werden.
Es gibt keinen Sonderurlaub. Freiwillige können im Ausnahmefall und Einvernehmen mit der Einsatzstelle vom Dienst freigestellt werden. Anlässe hierfür können z.B. ein Bewerbungsgespräch oder eine Aufnahmeprüfung einer Hochschule sein.
Fällt ein solcher Termin auf einen Seminartag, so ist dein*e zuständige*r Bildungsreferent*in für die Freistellung zuständig. Der verpasste Seminartag muss nachgeholt werden. Die Freistellung muss immer schriftlich angefragt und der Freistellungsgrund nachgewiesen werden.
Eine mehrtägige Freistellung, z.B. für ein Praktikum, ist ebenfalls möglich. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz der Einsatzstelle (Haftpflicht- und Unfallversicherung) nicht in der Praktikumseinrichtung greift und die Einsatzstelle diesem zustimmt.
Freiwillig24.de ist ein Online-Tool über das du:
Die Zugangsdaten erhältst du zu gegebener Zeit direkt über die Seite freiwillig24 per Mail.
Zur Registrierung verwenden wir deine bei uns hinterlegte Emailadresse. Solltest du dein Passwort vergessen, kannst du es über die Website selbst zurücksetzen.
In einigen Bereichen des Freiwilligendienstes benötigst du ein erweitertes Führungszeugnis. Mit einem von der Einsatzstelle formulierten Anschreiben, erhältst du dieses Führungszeugnis kostenfrei beim jeweilige Bürgeramt.
Die Beantragung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
Der Freiwilligendienst wird im Allgemeinen durch folgende gesetzliche Regelungen begleitet:
Dein Freiwilligendienst ist ein Lern- und Orientierungsjahr, das sich an Lernzielen orientiert. Unser Glückskonzept gibt dir für deine persönliche Weiterentwicklung hilfreiche Impulse. Glück wird dir also in deinem Freiwilligendienst immer wieder begegnen. Zum Beispiel in der Glücksgruppe, die ein Forum zum Austausch über deine Erfahrungen in der Einsatzstelle ist, in dem es auch um die unterschiedlichen Aspekte von Glück gehen wird.
Gegebenenfalls brauchst du vor dem Freiwilligendienst Vorsorgemaßnahmen (z. B. Hepatits-Imfpung). Deine Einsatzstelle weiß, wenn das der Fall ist. Die Kosten hierfür trägt die Einsatzstelle.
Erkundige dich bitte vor deinem Dienstbeginn darüber, ob du noch Impfungen benötigst.
Der DRK LV Rheinland-Pfalz e.V. ist anerkannter Träger zur Durchführung von Freiwilligendiensten. Das DRK ist zuständig für Einstellungen, Kündigungen, Vermittlung sowie Personalverwaltung, Vergütungen, Bescheinigungen und die praxisbegleitende Seminararbeit.
Postanschrift:
DRK-LV RLP e.V.
Freiwilligendienste
Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz
E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
Hotline: 06131-28281380
Eine Übersicht über die Mitarbeitenden der Freiwilligendienste mit den Kontaktdaten erhältst du unter Team.
Solltest du deine*n zuständigen Bildungsreferent*in einmal nicht erreichen, melde dich gerne über unsere Hotline.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Jugendliche unter 18 Jahren. Hier werden vor allem Vorschriften im Hinblick auf Arbeitszeiten, Freizeit, Wochenenddienste und Pausenzeiten durch die Einsatzstelle festgehalten. Sprich diese am besten mit deiner Anleitung ab, wenn du jünger als 18 Jahre bist. Bei Fragen melde dich gerne bei deiner*m Bildungsreferent*in. Die wichtigsten Regeln haben wir dir zusammengefasst.
Im Steuerrecht und für den Anspruch auf Kindergeld ist der Freiwilligendienst der Schul- und Ausbildungszeit gleichgestellt, d.h. es besteht vom Grundsatz her ein Anspruch auf Kindergeld. Eine entsprechende Bescheinigung bekommst du mit deinem Vertrag zugeschickt.
Wenn es in deiner Einsatzstelle Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten zu deinem Einsatz gibt, dann unterstützen wir dich gerne. Melde dich bitte frühzeitig bei deiner*m Bildungsreferent*in, wenn du zum Beispiel Fragen zu Arbeitszeiten, Krankmeldungen, deinen Aufgaben oder der Zusammenarbeit mit Kolleg*innen gibt.
Krankheit über 42 Tage – Krankengeldanspruch – melde dich, wenn was Größeres ansteht.
Besprich das Verhalten im Krankheitsfall unbedingt im Vorfeld mit deiner EST.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) ist spätestens am dritten Kalendertag (nicht Arbeitstage!) einer Krankheit dem Träger und der Einsatzstelle vorzulegen. Abweichende Regelungen bzgl. des Zeitraumes wie lange du ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank sein kannst, entnehme bitte deinem Arbeitsvertrag.
Bei der AUB gibt es drei Fälle:
Du erhältst zwei Ausfertigungen (für dich als versicherte Person, für den Arbeitgeber). Die AUB muss unverzüglich dem DRK-Landesverband RLP (Original für Arbeitgeber) und bei deiner Einsatzstelle (als Kopie) vorgelegt werden. Dies ist per Mail möglich, ein Übersenden der Original Krankmeldung per Post ist nicht notwendig.
Solltest du lediglich ein Exemplar für dich als versicherte Person erhalten, melde dich bitte bei deiner*m zuständige*n Bildungsreferent*in.
Sollte dein Arzt dir, auch auf Nachfrage, keine ausgedruckte Krankmeldung geben können, benötigen wir den genauen Zeitraum in dem dein Arzt dich krank geschrieben hat.
Bei länger andauernder Krankheit wird dein Taschengeld bis zu sechs Wochen vom DRK LV RLP weitergezahlt. Danach erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Wichtig ist hier, dass du die AUBs auch zu deiner Krankenkasse schickst, sofern diese nicht elektronisch übermittelt werden.
Bitte melde dich unbedingt beim DRK, wenn klar ist, wann du voraussichtlich wieder arbeitsfähig sein wirst.
Informiere deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in vor Seminarbeginn (spätestens am 1. Tag des Seminars vor Beginn) telefonisch, wenn du krank bist. An Seminartagen ist bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzugeben. Wir erwarten, dass du die Krankmeldung unaufgefordert dem DRK-Landesverband zuschickst, ansonsten erfolgt eine Abmahnung. Wer bei Wochenseminaren beispielsweise nur von Montag bis Mittwoch krank ist, muss Donnerstag und Freitag am Seminar teilnehmen.
Der Freiwilligendienst-Einsatz endet nach Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Innerhalb der Probezeit können sowohl die Einsatzstelle, der DRK-LV und auch du ohne Angabe von Gründen von der Vereinbarung zurücktreten (siehe Probezeit).
Nach Ablauf der Probezeit kann der Freiwilligendienst mit einer Frist von vier Wochen zum 14. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Frist von vier Wochen zum Monatsende bzw. Monatsmitte ist unbedingt einzuhalten. Bitte verwende das Formular „Kündigungsantrag“. Dieses erhältst du von deiner*m zuständigen Bildungsreferent*in.
Bitte schicke uns die von deiner Einsatzstelle und dir (bei Minderjährigen von deinen Erziehungsberechtigten) unterschriebene Kündigung per Post zu.
Wir nutzen MS Teams für die Bildungstage. Du erhältst von uns vor deinem ersten Bildungstag die entsprechenden Zugangsdaten zur Nutzung von MS Teams.
Nachtdienste sind nur in Ausnahmefälle und nach Rücksprache in bestimmten Arbeitsbereichen (z.B. Rettungsdienst/Fahrdienste) zugelassen.
Eine Nebentätigkeit muss immer im Vorfeld genehmigt werden und ist in geringem Umfang möglich, soweit die Höchstarbeitsgrenze der Wochenarbeitszeit beachtet wird. Es muss das Formular „Antrag auf Ausübung einer Nebentätigkeit“ bei deiner*m zuständigen Bildungsreferent*in beantragt und von dir, deiner Einsatzstelle und dem DRK LV unterschrieben werden.
Die Tätigkeit im Freiwilligendienst darf dadurch nicht beeinträchtigt werden, Arbeitszeiten müssen eingehalten werden.
Wichtig: Der Freiwilligendienst zählt immer als Haupttätigkeit.
Die pädagogische Begleitung in deinem Freiwilligendienst ist gesetzlich geregelt (vgl. JFDG und BFDG).
Sie untergliedert sich in:
Bei Fragen und Problemen im Freiwilligendienst kannst du dich immer an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in wenden.
Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz sehen deine Pausenzeiten, wenn du minderjährig bist, folgendermaßen aus:
Laut dem Arbeitszeitgesetz sehen deine Pausenzeiten, wenn du volljährig bist, folgendermaßen aus:
Deine Arbeit ohne Pause darf nicht länger als 6 Stunden andauern.
Abweichend von diesen gesetzlichen Bestimmungen können in einer Dienstvereinbarung ggf. Besonderheiten geregelt werden.
Der Freiwilligendienst kann bei einigen sozialpflegerischen/-pädagogischen und medizinischen Ausbildungen und Studiengängen als Vorpraktikum, bzw. Pflegepraktikum angerechnet werden. Bitte informiere dich persönlich bei den zuständigen Ausbildungsstellen, ob und wie dein Freiwilligendienst als Praktikum tatsächlich anerkannt wird.
Du beabsichtigst ein Praktikum während deines Freiwilligendienstes zu machen? siehe Freistellung
Zu Beginn des Freiwilligendienstes besteht eine Probezeit. Die genaue Dauer findest du in deiner Vereinbarung.
Neben dem Standort in Mainz haben wir Büros in Koblenz und Kaiserslautern. Von hier aus werden die regionalen Seminargruppen begleitet.
Die Adressen lauten:
DRK-Landesverband RLP e.V.
Freiwilligendienste I Büro Kaiserslautern
Wilh.-Kittelberger Str. 71, 67659 Kaiserslautern
DRK-Landesverband RLP e.V.
Freiwilligendienste I Büro Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 12, 56073 Koblenz
Freiwillige im Rettungsdienst müssen im Vorfeld einen Lehrgang zur*m Rettungssanitäter*in absolvieren. Dieser zählt nicht zur Laufzeit des Freiwilligendienstes dazu.
Die Arbeitszeit im Rettungsdienst wird nicht mit 39 Stunden zugrunde gelegt, da die sog. "Warte- bzw. Bereitschaftszeiten" (d.h. Zeiten, in denen auf einen Rettungseinsatz gewartet wird) nicht mit ganzen Stunden angerechnet werden. Dies kann zu höheren Wochenarbeitszeiten von bis zu 44 Stunden führen.
Die Arbeitszeitrechnung einer Seminarwoche ist mit einer Arbeitswoche auf der Dienststelle gleichzusetzen, d.h. während einem Bildungstag können dir weder Plus- noch Minusstunden entstehen.
Dir steht eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn zu. Bei Minderjährigen gelten nochmals besondere Regelungen (vgl. Jugendarbeitsschutzgesetz). In Krankenhäusern und/ oder in Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen kann die 11-stündige Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Monats durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.
Im Freiwilligendienst gilt das Mutterschutzgesetz. Eine Elternzeit gibt es im Freiwilligendienst nicht. Je nach Tätigkeit kann ein Beschäftigungsverbot nötig werden. Informiere bei einer Schwangerschaft deine Einsatzstelle und Träger möglichst zeitnah. Bei weiteren Fragen kannst du dich an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in wenden.
Siehe Bildungstage
Bei der Vergabe eines Studienplatzes durch die Stiftung für Hochschulzulassung dürfen denjenigen, die einen Freiwilligendienst ableisten, keine Nachteile entstehen (§ 18 Staatsvertrag), das heißt: Wer sich während des Freiwilligendienstes um einen Studienplatz beworben und diesen auch erhalten hat, dem bleibt dieser im Folgejahr garantiert.
Dein Freiwilligendienst kann sich für deine Bewerbungen positiv auswirken. Bitte beachte die Regelungen der zuständigen Universitäten und Hochschulen und frage dort gezielt nach.
siehe Freistellung
Im Freiwilligendienst erhältst du ein monatliches Taschengeld und Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung. Die Höhe des Taschengeldes hängt davon ab, ob du im Jugendfreiwilligendienst (FSJ / BFD unter 27 Jahre) oder im BFD27plus bist und welches Arbeitszeitmodell du mit der Einsatzstelle vereinbart hast. Damit du dein Taschengeld bekommst, müssen alle wichtigen Angaben und Unterlagen bei uns eingegangen sein.
Sowohl der Jugendfreiwilligendienst (unter 27 Jahre) als auch der BFD27plus können in Teilzeit absolviert werden. Wir bieten drei Arbeitszeitmodelle an:
20,5 h, 30 h und 39 h pro Woche
Das Taschengeld wird jeweils angepasst, die Anzahl an Bildungstagen bleibt bei allen Arbeitszeitmodellen gleich.
Siehe Arbeitsunfall
Du hast einen Anspruch auf Urlaub. Dieser beträgt für alle (voll- und minderjährigen) Freiwilligen 26 Arbeitstage (bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst). Der Urlaub muss mit der zuständigen Person in deiner Einsatzstelle rechtzeitig abgesprochen werden. Beachte die gesonderte Regelung während der Schließzeiten in Einrichtungen (besonders Kita und Schule). Während der Seminare darf kein Urlaub genommen werden!
Überstunden sollten nur in Ausnahmefällen entstehen. Sie werden durch Freizeit ausgeglichen. Es ist nicht möglich, Überstunden zu vergüten.
siehe Dauer des Dienstes
Während deines Freiwilligendienstes bist du sozialversichert. Dies beinhaltet folgende Versicherungen:
Die Vereinbarung ist der Dienstvertrag zwischen dem Arbeitgeber (DRK als Träger), der Einsatzstelle und dir als Freiwilligen. Sie benennt die Rechte und Pflichten während des Dienstes für alle Vertragsparteien. Eine der Vereinbarungen ist für dich, eine muss an die Einsatzstelle und eine geht nach Unterschrift aller an uns als Träger.
Im Freiwilligendienst hast du als Angehörige*r eines Versicherten Anspruch auf Halbwaisen-/ Waisenrente. Der Anspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.
FSJ: Nach Abschluss des Freiwilligendienstes (mindestens sechs Monate) hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Bitte beachte: Nur auf deinen aktiven Wunsch hin wird dir ein Zeugnis ausgestellt. Dafür wende dich bitte frühzeitig (circa 4 Wochen vor Dienstende) an deine Einsatzstelle und Bildungsreferent*in.
BFD: Nach Ende deines BFD musst du ein qualifiziertes Zeugnis von uns bekommen.
Aufgrund der gesetzlich geregelten Leistungen für Freiwillige dürfen Überstunden, Wochenend- und Feiertagsdienste nicht mit finanziellen Zuschlägen vergütet werden.
Es ist möglich, im Freiwilligendienst wegen eines Fehlverhaltens in der Einsatzstelle oder auf den Bildungstagen abgemahnt zu werden. Sollte sich das Fehlverhalten nicht ändern, kann es bis zur Kündigung kommen.
Freiwillige fallen nicht unter die Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 SGB III und sind deshalb nicht verpflichtet sich vor Ablauf des Freiwilligendienstes Arbeit suchend zu melden. Damit ALG-I-Zahlungen gegebenenfalls ohne Unterbrechung erfolgen können, musst du dich drei Monate vor Ablauf des Freiwilligendienstes Arbeit suchend melden (wenn du keiner direkt anschließenden Tätigkeit wie z.B. Ausbildung oder Studium nachgehst). Von der Agentur für Arbeit erhältst du eine Arbeitsbescheinigung zum Ausfüllen. Bitte sende diese an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in.
Du hast in der Einsatzstelle eine Praxisanleitung. Sie ist vor Ort deine erste Ansprechperson und übernimmt die fachliche und individuelle Einarbeitung und Begleitung.
Wenn es vorgeschriebene Arbeitskleidung in deiner Einsatzstelle gibt, dann wird sie dir durch die Einsatzstelle bereitgestellt.
Nach dem Gesetz ist dein Freiwilligendienst ein Lern- und Orientierungsjahr. Der Freiwilligendienst wird als überwiegend ganztägige und praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen abgeleistet (siehe Einsatzstelle). Du unterstützt das Fachpersonal.
Im Freiwilligendienst gelten die gleichen Schutzvorschriften wie bei einem Arbeits- und Dienstverhältnis. Bitte informiere dich jeweils vor Ort über die entsprechende Hausordnung und zu beachtenden Arbeitssicherheitsregelungen. Deine Einsatzstelle stellt dir, wenn nötig, die entsprechende Arbeitskleidung zur Verfügung und ist für eventuelle Vorsorgeuntersuchungen zuständig.
Solltest du einen Arbeitsunfall in deiner Einsatzstelle haben, ist die jeweilige Berufsgenossenschaft deiner Einsatzstelle zuständig. Dies gilt auch für Unfälle auf dem Seminar. Bitte melde dich bei uns, wenn du einen Arbeitsunfall hattest.
Die Arbeitszeit richtet sich nach arbeitsrechtlichen Bedingungen der Einsatzstelle. Die genaue Wochenarbeitszeit kannst du bei deiner Einsatzstelle erfragen.
Die Dienstpläne werden von den zuständigen Mitarbeitenden in den Einsatzstellen erstellt. In Einsatzstellen mit Schichtbetrieb können Früh-, Spät- und Wochenenddienste oder andere Dienstplanmodelle anfallen. Minus- und Überstunden sollten vermieden oder umgehend ausgeglichen werden. Unverschuldete Minusstunden können Freiwilligen nicht zur Last gelegt werden.
Zu Beginn deines Freiwilligendienstes bekommst du einen Freiwilligendienstausweis. Er ist vergleichbar mit einem Schüler*innen- oder Studierendenausweis und ermöglicht Ermäßigungen verschiedenster Art, allerdings ohne Rechtsanspruch. Die jeweiligen Bestimmungen sind vor Ort zu erfragen.
Eine Übersicht über die verschiedenen Angebote findest du hier: Benefits finden | FREIWILLIG JA (freiwillig-ja.de)/.
Du bekommst zu Beginn deines Freiwilligendienstes eine vorläufige Bescheinigung über die Teilnahme und voraussichtliche Dauer deines Freiwilligendienstes. Die Bescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden. Nach Ablauf deines Freiwilligendienstes (mindestens sechs Monate) wird dir automatisch eine Abschlussbescheinigung im arbeitsrechtlichen Sinne ausgestellt, in der die tatsächliche Dauer deines Freiwilligendienstes dokumentiert ist. Das Original ist für deine Unterlagen bestimmt. Für Bewerbungen etc. bitte immer eine Kopie verwenden!
Für den Nachweis über die Höhe des monatlichen Taschengeldes bzw. der Sachbezüge erhältst du regelmäßig eine Gehaltsabrechnung. Zu Beginn und Ende des Freiwilligendienstes bekommst du eine An- bzw. Abmeldung zur Sozialversicherung.
Bitte bewahre die Dokumente auf, da du sie ggf. auch nach deinem Freiwilligendienst noch benötigst.
Der BFD ist inhaltlich und von der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen am FSJ angelehnt - Unterschiede bestehen in einer kürzeren Probezeit (siehe Probezeit) und der Teilnahme an einem Seminar zur politischen Bildung. Ein BFD ist zudem – im Gegensatz zum FSJ – auch bei einem Alter von über 27 Jahren und in Teilzeit möglich.
Während des Jugendfreiwilligendienstes finden 25 Bildungstage statt. Im BFD 27plus sind in einem Jahr 12 Bildungstage verpflichtend. Die Bildungstage finden im digitalen Rahmen oder in Präsenz statt. Diese gliedern sich in folgende Angebote während deines Freiwilligendienstes auf:
Für BFD 27plus gelten besondere Rahmenbedingungen.
Ein Schwerpunkt der Bildungsseminare ist die Auseinandersetzung mit den Erlebnissen und Erfahrungen aus der täglichen Arbeit in den Einsatzstellen (Praxisreflexion). Du wirkst aktiv an der Gestaltung der inhaltlichen Seminararbeit mit. Die Teilnahme an Seminaren ist verpflichtend und gilt als Arbeitszeit.
Wenn Du einen Eindruck von der Seminararbeit bekommen möchtest, schau gerne auf unserem Instagram-Kanal vorbei, oder entdecke die letzten Inhalte auf unserer Social-Wall.
Ob du Anspruch auf Bürgergeld hast, erfährst du bei deinem ortsansässigen Jobcenter. Generell gilt laut neuem Bürger-Geld-Gesetz (In-Kraft-Treten 01.07.2023):
Deine personenbezogenen Daten werden vom DRK nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit diese zur Begründung, Durchführung, Abwicklung oder Beendigung der Freiwilligendienst-Einsätze erforderlich sind.
Daten, wie Namen und Bilder, die dir im Rahmen des Freiwilligendienst-Einsatzes und der Seminare zur Verfügung gestellt werden, darfst du nicht an Dritte weitergeben. Das gilt auch für Informationen über Dritte aus den Einsatzstellen sowie interne Themen. Verletzungen des Datenschutzes und der Schweigepflicht haben arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.
Den geltenden Datenschutz bei digitalen Seminarangeboten und zur Teilnahme an Präsenzseminaren findest du auf unserer Homepage.
Der Freiwilligendienst wird per Vereinbarung in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten geschlossen. Ab sechs Monaten wird der Freiwilligendienst wird als solcher anerkannt (siehe Bescheinigungen). Du kannst deinen Dienst bis zu 18 Monate verlängern.
Für eine Verlängerung benötigst du einen entsprechenden Antrag. Diesen erhältst du von deiner*m zuständigen Bildungsreferent*in. Deine Einsatzstelle muss der Verlängerung schriftlich zustimmen.
Pro Verlängerungsmonat entsteht ein zusätzlicher, gesetzlich vorgeschriebener Seminartag. Bitte setze dich wegen der zusätzlichen Seminartage mit deiner*m zuständigen Bildungsreferent*in in Verbindung.
Dein Urlaubsanspruch erhöht sich je verlängerten Monat um zwei zusätzliche Tage.
Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung gehören 192 nationale Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften an (Stand 2020). Unsere Grundsätze sind: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität. Mehr zum DRK findest du hier.
Der DRK LV bietet in Rheinland-Pfalz über 900 Plätze für Freiwillige, sowohl in DRK-eigenen als auch in anderen gemeinwohlorientierten Einrichtungen, an. Ein Freiwilligendienst ist in (sozial)pädagogischen oder pflegerischen/medizinischen Bereichen möglich. Einen Überblick über unsere Einsatzstellen findest du hier.
Deine Bildungsreferentin und deine Einsatzstelle stehen miteinander im Austausch, um deinen Einsatz erfolgreich und angenehm zu gestalten. Wenn es ein Thema gibt, zu dem du dich austauschen möchtest, melde dich jederzeit bei deiner Bildungsreferentin. Bei Bedarf besuchen wir dich auch in deiner Einsatzstelle.
Informationen zur Einstellungsuntersuchung und ggf. erforderlichen Impfungen erhältst du von deiner Einsatzstelle. Vor Beginn der praktischen Tätigkeit in der Einsatzstelle musst du dich unter Umständen einer Einstellungsuntersuchung unterziehen, z. B. die ärztliche Erstuntersuchung bei Jugendlichen unter 18 Jahren nach § 32 und § 42 Jugendarbeitsschutzgesetz. Die Kosten trägt entweder deine Krankenkasse oder deine Einsatzstelle. Bitte besprich die Kostenübernahme mit deiner Einsatzstelle, bevor die Kosten anfallen.
Zudem können Impfungen gemäß der Biostoffverordnung auf dich zukommen. Deine Einsatzstelle informiert dich über die Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge, die in deinem Einsatzbereich nötig sind.
Hast du einen Ergänzungsausweis? Bitte wende dich hier an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in.
Zur Anerkennung deines Praktischen Teils der Fachhochschulreife muss dein Freiwilligendienst in der Regel die vollen 12 Monate umfassen. Für genauere Informationen, wende dich an deine anerkennende Stelle des theoretischen Teils der Fachhochschulreife (deine ehemalige Schule).
Während des FSJ und BFD werden keine Fahrtkosten für die Fahrt zur Einsatzstelle erstattet! Es ist möglich vergünstigte ÖPNV-Tickets bei den regionalen Verkehrsverbünden zu erhalten. Prüfe, ob das Deutschland-Ticket ggf. die günstigste Variante für dich ist.
Fahrtkosten für ÖPNV, Bahn (2. Klasse, ausgenommen ICE, IC und EC) oder mit dem Auto werden erstattet, wenn der ausgefüllte Antrag mit den Fahrkarten bzw. bei Autofahrer*innen (0,20 €/km) mit einem Ausdruck der Fahrtstrecke (z.B. Google Maps) zusammen an die*den jeweilige*n Bildungsreferent*in geschickt wird. Es ist die preisgünstigste Verbindung zu wählen. Die Anträge müssen bis spätestens drei Wochen nach den Bildungstagen (Seminar, Flexitag, Vorbereitungstreffen) vorliegen.
Das Antragsformular bekommst Du bei den Bildungstagen oder per Mail zugesendet.
Deine Flexitage (flexible Seminartage) kannst du individuell aus einem Pool unterschiedlichster Themenbereiche wählen. So kannst du deinen Freiwilligendienst noch mehr an deine persönlichen Interessen anpassen. Die Flexitage wählst du über unser Online-Tool „freiwillig24.de“.
Die Teilnahme an internen Fortbildungsmaßnahmen soll dir ermöglicht werden.
Es gibt keinen Sonderurlaub. Freiwillige können im Ausnahmefall und Einvernehmen mit der Einsatzstelle vom Dienst freigestellt werden. Anlässe hierfür können z.B. ein Bewerbungsgespräch oder eine Aufnahmeprüfung einer Hochschule sein.
Fällt ein solcher Termin auf einen Seminartag, so ist dein*e zuständige*r Bildungsreferent*in für die Freistellung zuständig. Der verpasste Seminartag muss nachgeholt werden. Die Freistellung muss immer schriftlich angefragt und der Freistellungsgrund nachgewiesen werden.
Eine mehrtägige Freistellung, z.B. für ein Praktikum, ist ebenfalls möglich. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz der Einsatzstelle (Haftpflicht- und Unfallversicherung) nicht in der Praktikumseinrichtung greift und die Einsatzstelle diesem zustimmt.
Freiwillig24.de ist ein Online-Tool über das du:
Die Zugangsdaten erhältst du zu gegebener Zeit direkt über die Seite freiwillig24 per Mail.
Zur Registrierung verwenden wir deine bei uns hinterlegte Emailadresse. Solltest du dein Passwort vergessen, kannst du es über die Website selbst zurücksetzen.
In einigen Bereichen des Freiwilligendienstes benötigst du ein erweitertes Führungszeugnis. Mit einem von der Einsatzstelle formulierten Anschreiben, erhältst du dieses Führungszeugnis kostenfrei beim jeweilige Bürgeramt.
Die Beantragung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.
Der Freiwilligendienst wird im Allgemeinen durch folgende gesetzliche Regelungen begleitet:
Dein Freiwilligendienst ist ein Lern- und Orientierungsjahr, das sich an Lernzielen orientiert. Unser Glückskonzept gibt dir für deine persönliche Weiterentwicklung hilfreiche Impulse. Glück wird dir also in deinem Freiwilligendienst immer wieder begegnen. Zum Beispiel in der Glücksgruppe, die ein Forum zum Austausch über deine Erfahrungen in der Einsatzstelle ist, in dem es auch um die unterschiedlichen Aspekte von Glück gehen wird.
Gegebenenfalls brauchst du vor dem Freiwilligendienst Vorsorgemaßnahmen (z. B. Hepatits-Imfpung). Deine Einsatzstelle weiß, wenn das der Fall ist. Die Kosten hierfür trägt die Einsatzstelle.
Erkundige dich bitte vor deinem Dienstbeginn darüber, ob du noch Impfungen benötigst.
Der DRK LV Rheinland-Pfalz e.V. ist anerkannter Träger zur Durchführung von Freiwilligendiensten. Das DRK ist zuständig für Einstellungen, Kündigungen, Vermittlung sowie Personalverwaltung, Vergütungen, Bescheinigungen und die praxisbegleitende Seminararbeit.
Postanschrift:
DRK-LV RLP e.V.
Freiwilligendienste
Mitternachtsgasse 4, 55116 Mainz
E-Mail: freiwilligendienste@lv-rlp.drk.de
Hotline: 06131-28281380
Eine Übersicht über die Mitarbeitenden der Freiwilligendienste mit den Kontaktdaten erhältst du unter Team.
Solltest du deine*n zuständigen Bildungsreferent*in einmal nicht erreichen, melde dich gerne über unsere Hotline.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt für Jugendliche unter 18 Jahren. Hier werden vor allem Vorschriften im Hinblick auf Arbeitszeiten, Freizeit, Wochenenddienste und Pausenzeiten durch die Einsatzstelle festgehalten. Sprich diese am besten mit deiner Anleitung ab, wenn du jünger als 18 Jahre bist. Bei Fragen melde dich gerne bei deiner*m Bildungsreferent*in. Die wichtigsten Regeln haben wir dir zusammengefasst.
Im Steuerrecht und für den Anspruch auf Kindergeld ist der Freiwilligendienst der Schul- und Ausbildungszeit gleichgestellt, d.h. es besteht vom Grundsatz her ein Anspruch auf Kindergeld. Eine entsprechende Bescheinigung bekommst du mit deinem Vertrag zugeschickt.
Wenn es in deiner Einsatzstelle Unsicherheiten oder Unstimmigkeiten zu deinem Einsatz gibt, dann unterstützen wir dich gerne. Melde dich bitte frühzeitig bei deiner*m Bildungsreferent*in, wenn du zum Beispiel Fragen zu Arbeitszeiten, Krankmeldungen, deinen Aufgaben oder der Zusammenarbeit mit Kolleg*innen gibt.
Krankheit über 42 Tage – Krankengeldanspruch – melde dich, wenn was Größeres ansteht.
Besprich das Verhalten im Krankheitsfall unbedingt im Vorfeld mit deiner EST.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) ist spätestens am dritten Kalendertag (nicht Arbeitstage!) einer Krankheit dem Träger und der Einsatzstelle vorzulegen. Abweichende Regelungen bzgl. des Zeitraumes wie lange du ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank sein kannst, entnehme bitte deinem Arbeitsvertrag.
Bei der AUB gibt es drei Fälle:
Du erhältst zwei Ausfertigungen (für dich als versicherte Person, für den Arbeitgeber). Die AUB muss unverzüglich dem DRK-Landesverband RLP (Original für Arbeitgeber) und bei deiner Einsatzstelle (als Kopie) vorgelegt werden. Dies ist per Mail möglich, ein Übersenden der Original Krankmeldung per Post ist nicht notwendig.
Solltest du lediglich ein Exemplar für dich als versicherte Person erhalten, melde dich bitte bei deiner*m zuständige*n Bildungsreferent*in.
Sollte dein Arzt dir, auch auf Nachfrage, keine ausgedruckte Krankmeldung geben können, benötigen wir den genauen Zeitraum in dem dein Arzt dich krank geschrieben hat.
Bei länger andauernder Krankheit wird dein Taschengeld bis zu sechs Wochen vom DRK LV RLP weitergezahlt. Danach erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Wichtig ist hier, dass du die AUBs auch zu deiner Krankenkasse schickst, sofern diese nicht elektronisch übermittelt werden.
Bitte melde dich unbedingt beim DRK, wenn klar ist, wann du voraussichtlich wieder arbeitsfähig sein wirst.
Informiere deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in vor Seminarbeginn (spätestens am 1. Tag des Seminars vor Beginn) telefonisch, wenn du krank bist. An Seminartagen ist bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzugeben. Wir erwarten, dass du die Krankmeldung unaufgefordert dem DRK-Landesverband zuschickst, ansonsten erfolgt eine Abmahnung. Wer bei Wochenseminaren beispielsweise nur von Montag bis Mittwoch krank ist, muss Donnerstag und Freitag am Seminar teilnehmen.
Der Freiwilligendienst-Einsatz endet nach Ablauf der Vertragslaufzeit, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Innerhalb der Probezeit können sowohl die Einsatzstelle, der DRK-LV und auch du ohne Angabe von Gründen von der Vereinbarung zurücktreten (siehe Probezeit).
Nach Ablauf der Probezeit kann der Freiwilligendienst mit einer Frist von vier Wochen zum 14. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Frist von vier Wochen zum Monatsende bzw. Monatsmitte ist unbedingt einzuhalten. Bitte verwende das Formular „Kündigungsantrag“. Dieses erhältst du von deiner*m zuständigen Bildungsreferent*in.
Bitte schicke uns die von deiner Einsatzstelle und dir (bei Minderjährigen von deinen Erziehungsberechtigten) unterschriebene Kündigung per Post zu.
Wir nutzen MS Teams für die Bildungstage. Du erhältst von uns vor deinem ersten Bildungstag die entsprechenden Zugangsdaten zur Nutzung von MS Teams.
Nachtdienste sind nur in Ausnahmefälle und nach Rücksprache in bestimmten Arbeitsbereichen (z.B. Rettungsdienst/Fahrdienste) zugelassen.
Eine Nebentätigkeit muss immer im Vorfeld genehmigt werden und ist in geringem Umfang möglich, soweit die Höchstarbeitsgrenze der Wochenarbeitszeit beachtet wird. Es muss das Formular „Antrag auf Ausübung einer Nebentätigkeit“ bei deiner*m zuständigen Bildungsreferent*in beantragt und von dir, deiner Einsatzstelle und dem DRK LV unterschrieben werden.
Die Tätigkeit im Freiwilligendienst darf dadurch nicht beeinträchtigt werden, Arbeitszeiten müssen eingehalten werden.
Wichtig: Der Freiwilligendienst zählt immer als Haupttätigkeit.
Die pädagogische Begleitung in deinem Freiwilligendienst ist gesetzlich geregelt (vgl. JFDG und BFDG).
Sie untergliedert sich in:
Bei Fragen und Problemen im Freiwilligendienst kannst du dich immer an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in wenden.
Laut dem Jugendarbeitsschutzgesetz sehen deine Pausenzeiten, wenn du minderjährig bist, folgendermaßen aus:
Laut dem Arbeitszeitgesetz sehen deine Pausenzeiten, wenn du volljährig bist, folgendermaßen aus:
Deine Arbeit ohne Pause darf nicht länger als 6 Stunden andauern.
Abweichend von diesen gesetzlichen Bestimmungen können in einer Dienstvereinbarung ggf. Besonderheiten geregelt werden.
Der Freiwilligendienst kann bei einigen sozialpflegerischen/-pädagogischen und medizinischen Ausbildungen und Studiengängen als Vorpraktikum, bzw. Pflegepraktikum angerechnet werden. Bitte informiere dich persönlich bei den zuständigen Ausbildungsstellen, ob und wie dein Freiwilligendienst als Praktikum tatsächlich anerkannt wird.
Du beabsichtigst ein Praktikum während deines Freiwilligendienstes zu machen? siehe Freistellung
Zu Beginn des Freiwilligendienstes besteht eine Probezeit. Die genaue Dauer findest du in deiner Vereinbarung.
Neben dem Standort in Mainz haben wir Büros in Koblenz und Kaiserslautern. Von hier aus werden die regionalen Seminargruppen begleitet.
Die Adressen lauten:
DRK-Landesverband RLP e.V.
Freiwilligendienste I Büro Kaiserslautern
Wilh.-Kittelberger Str. 71, 67659 Kaiserslautern
DRK-Landesverband RLP e.V.
Freiwilligendienste I Büro Koblenz
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 12, 56073 Koblenz
Freiwillige im Rettungsdienst müssen im Vorfeld einen Lehrgang zur*m Rettungssanitäter*in absolvieren. Dieser zählt nicht zur Laufzeit des Freiwilligendienstes dazu.
Die Arbeitszeit im Rettungsdienst wird nicht mit 39 Stunden zugrunde gelegt, da die sog. "Warte- bzw. Bereitschaftszeiten" (d.h. Zeiten, in denen auf einen Rettungseinsatz gewartet wird) nicht mit ganzen Stunden angerechnet werden. Dies kann zu höheren Wochenarbeitszeiten von bis zu 44 Stunden führen.
Die Arbeitszeitrechnung einer Seminarwoche ist mit einer Arbeitswoche auf der Dienststelle gleichzusetzen, d.h. während einem Bildungstag können dir weder Plus- noch Minusstunden entstehen.
Dir steht eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn zu. Bei Minderjährigen gelten nochmals besondere Regelungen (vgl. Jugendarbeitsschutzgesetz). In Krankenhäusern und/ oder in Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen kann die 11-stündige Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Monats durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.
Im Freiwilligendienst gilt das Mutterschutzgesetz. Eine Elternzeit gibt es im Freiwilligendienst nicht. Je nach Tätigkeit kann ein Beschäftigungsverbot nötig werden. Informiere bei einer Schwangerschaft deine Einsatzstelle und Träger möglichst zeitnah. Bei weiteren Fragen kannst du dich an deine*n zuständige*n Bildungsreferent*in wenden.
Siehe Bildungstage
Bei der Vergabe eines Studienplatzes durch die Stiftung für Hochschulzulassung dürfen denjenigen, die einen Freiwilligendienst ableisten, keine Nachteile entstehen (§ 18 Staatsvertrag), das heißt: Wer sich während des Freiwilligendienstes um einen Studienplatz beworben und diesen auch erhalten hat, dem bleibt dieser im Folgejahr garantiert.
Dein Freiwilligendienst kann sich für deine Bewerbungen positiv auswirken. Bitte beachte die Regelungen der zuständigen Universitäten und Hochschulen und frage dort gezielt nach.
siehe Freistellung
Im Freiwilligendienst erhältst du ein monatliches Taschengeld und Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung. Die Höhe des Taschengeldes hängt davon ab, ob du im Jugendfreiwilligendienst (FSJ / BFD unter 27 Jahre) oder im BFD27plus bist und welches Arbeitszeitmodell du mit der Einsatzstelle vereinbart hast. Damit du dein Taschengeld bekommst, müssen alle wichtigen Angaben und Unterlagen bei uns eingegangen sein.
Sowohl der Jugendfreiwilligendienst (unter 27 Jahre) als auch der BFD27plus können in Teilzeit absolviert werden. Wir bieten drei Arbeitszeitmodelle an:
20,5 h, 30 h und 39 h pro Woche
Das Taschengeld wird jeweils angepasst, die Anzahl an Bildungstagen bleibt bei allen Arbeitszeitmodellen gleich.
Siehe Arbeitsunfall
Du hast einen Anspruch auf Urlaub. Dieser beträgt für alle (voll- und minderjährigen) Freiwilligen 26 Arbeitstage (bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst). Der Urlaub muss mit der zuständigen Person in deiner Einsatzstelle rechtzeitig abgesprochen werden. Beachte die gesonderte Regelung während der Schließzeiten in Einrichtungen (besonders Kita und Schule). Während der Seminare darf kein Urlaub genommen werden!
Überstunden sollten nur in Ausnahmefällen entstehen. Sie werden durch Freizeit ausgeglichen. Es ist nicht möglich, Überstunden zu vergüten.
siehe Dauer des Dienstes
Während deines Freiwilligendienstes bist du sozialversichert. Dies beinhaltet folgende Versicherungen:
Die Vereinbarung ist der Dienstvertrag zwischen dem Arbeitgeber (DRK als Träger), der Einsatzstelle und dir als Freiwilligen. Sie benennt die Rechte und Pflichten während des Dienstes für alle Vertragsparteien. Eine der Vereinbarungen ist für dich, eine muss an die Einsatzstelle und eine geht nach Unterschrift aller an uns als Träger.
Im Freiwilligendienst hast du als Angehörige*r eines Versicherten Anspruch auf Halbwaisen-/ Waisenrente. Der Anspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres.
FSJ: Nach Abschluss des Freiwilligendienstes (mindestens sechs Monate) hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Bitte beachte: Nur auf deinen aktiven Wunsch hin wird dir ein Zeugnis ausgestellt. Dafür wende dich bitte frühzeitig (circa 4 Wochen vor Dienstende) an deine Einsatzstelle und Bildungsreferent*in.
BFD: Nach Ende deines BFD musst du ein qualifiziertes Zeugnis von uns bekommen.
Aufgrund der gesetzlich geregelten Leistungen für Freiwillige dürfen Überstunden, Wochenend- und Feiertagsdienste nicht mit finanziellen Zuschlägen vergütet werden.
Deutsch - einfach
Du willst dich bewerben und kommst nicht aus der EU? Hier sind alle wichtigen Informationen auf Deutsch.
English
You want to apply and are not from the EU? Here is all the important information in English.
Arabisch
هل تريد التقديم ولست من الاتحاد الأوروبي؟ إليك جميع المعلومات المهمة باللغة الألمانية.
Français
Vous souhaitez postuler et vous ne venez pas de l'UE? Voici toutes les informations importantes en allemand.
Português
Você quer se candidatar e não é da UE? Aqui estão todas as informações importantes em português.
Espagnol
¿Quieres postularte y no vienes de la UE? Aquí encontrarás toda la información importante en alemán.
Bewerber*innen für FSJ und BFD benötigen eine gemeldete Unterkunft in Deutschland. Es kann leider keine Unterkunft für Freiwillige zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Unterlagen benötigen wir zusätzlich:
Hinweis:
Bewerber*innen für FSJ und BFD benötigen eine gemeldete Unterkunft in Deutschland. Es kann leider keine Unterkunft für Freiwillige zur Verfügung gestellt werden.
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Dieses Positionspapier, das in dienstformat- und trägerübergreifender Zusammenarbeit entstanden ist, entwerfen die Freiwilligendienstträger eine Vision für die Freiwilligendienste der Zukunft. Eckpunkte sind dabei:
Weitere Informationen gibt es im Positionspapier per Klick auf das Bild.
Dieses Positionspapier, das in dienstformat- und trägerübergreifender Zusammenarbeit entstanden ist, entwerfen die Freiwilligendienstträger eine Vision für die Freiwilligendienste der Zukunft. Eckpunkte sind dabei:
Weitere Informationen gibt es im Positionspapier per Klick auf das Bild.
Wenn du noch nicht volljährig bist, dann gilt auch im Freiwilligendienst (FSJ und BFD) für dich ein besonderer Schutz. Das bedeutet, dass in einigen Bereichen besondere Regeln für dich vorliegen. Hier haben wir einen Überblick über diese Bereiche für dich zusammengestellt. Alle Ausführungen basieren auf dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Arbeitszeit ist die reine Arbeitszeit ohne Ruhepausen.
Die Arbeitszeit darf 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Ausnahme: Wenn an einzelnen Werktagen (z.B. am Freitag) die Arbeitszeit auf weniger als 8 Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche 8 ½ Stunden beschäftigt werden.
Jugendliche dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.
Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit plus Ruhepausen.
Die Schichtzeit darf 10 Stunden täglich nicht überschreiten.
Im Schichtbetrieb in Krankenhäusern, Alten- und Kinderpflegeheimen dürfen Jugendliche bis 23 Uhr arbeiten.
Zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten Schicht müssen mindestens 12 Stunden Freizeit liegen! Jugendliche dürfen daher nach einem regulären Spätdienst am nächsten Tag nicht mit dem Frühdienst beginnen.
Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden.
Die Ruhepausen müssen mindestens betragen:
Jugendliche dürfen nicht länger als 4 ½ Stunden hintereinander ohne Pause beschäftigt werden.
Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
An Samstagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden.
Ausnahme: Eine Beschäftigung am Samstag ist zulässig:
Werden Jugendliche an einem Samstag beschäftigt, sind sie an einem anderen Arbeitstag derselben Woche freizustellen. Mindestens 2 Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben (Ausnahmen sind im Einverständnis möglich).
An Sonntagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden.
Ausnahme: Eine Beschäftigung am Sonntag ist zulässig:
Werden Jugendliche an einem Sonntag beschäftigt, sind sie an einem anderen Arbeitstag derselben Woche freizustellen. Jeder zweite Sonntag im Monat soll beschäftigungsfrei sein. Mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei sein
Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden am:
An den gesetzlichen Feiertagen
dürfen Jugendliche unter denselben Voraussetzungen wie an Sonntagen beschäftigt werden. Dabei ist es egal auf welchen Tag der Feiertag fällt.
An den genannten Feiertagen dürfen Jugendliche also beschäftigt werden:
Werden Jugendliche an einem gesetzlichen Feiertag beschäftigt, ist ihnen ein Ersatzruhetag zu gewähren. Fällt der Feiertag auf
Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. Der Urlaub beträgt jährlich
Umrechnung auf eine 5-Tage-Woche
Bei der Berechnung der Urlaubstage geht das Jugendarbeitsschutzgesetz genau wie das Bundesurlaubsgesetz für Erwachsene von einer 6-Tage-Woche aus. Da alle FSJ- Helfer/innen, auch diejenigen, die im Schichtdienst eingesetzt sind, eine 5-TageArbeitswoche haben, müssen die oben genannten Urlaubstage auf eine 5-Tage-Woche umgerechnet werden. Die Umrechnung ergibt einen Erholungsurlaub
Der DRK-Tarifvertrag gewährt 26 Arbeitstage jährlich. Alle Freiwilligen haben einen Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen für 12 Monate Einsatz, egal wie alt sie sind